Steuererklärung rechnung aus 2024 für 2023 abgeben?

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Aufwendungen, welche im Jahr 2024 gezahlt wurden, können auch nur in der Steuererklärung 2024 geltend gemacht werden.

Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip nach Paragraph 11 EStG

Es gilt das Zufluss und Abflussprinzip.

Das heißt Aufwendungen sind in dem Jahr anzusetzen, in dem sie angefallen sind.

Somit wäre deine 2024 Rechnung für die 2024er Erklärung

Die Steuererklärung gilt, soweit ich weiß, immer für das gesamte Jahr. Was also im Januar 2024 anfällt, wird auch erst nächstes Jahr in der Erklärung für das ganze Jahr 2024 (Januar bis Dezember) angegeben und berücksichtig.

Nein, denn die Steuererklärung die du ausfüllst betrifft das Jahr 2023