Hilfe schwanger und gekündigt?

1 Antwort

Mutterschaftsgeld bekommt man erst in den letzten Wochen der Schwangerschaft: 6 Wochen VOR der Entbindung und 8 Wochen danach- bei einer normalen Entbindung.

Vorher hast du natürlich Anspruch auf ALG I, auch als Schwangere, allerdings kann die Bundesagentur für Arbeit eine Sperre verhängen bei Eigenkündigung. Anspruch auf ALG I, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
User311212 
Fragesteller
 12.10.2022, 10:08

Danke erstmal für die Antwort, ich habe noch einen Beratungstermin bei der Schwangerdcjaftshilfe diesbezüglich.

Wie ist es denn nach dem Mutterdchaftsgeld, dann muss ich den Antrag für a

AlG1 erneut stellen beim Amt oder ?

Ich würde gerne 1 Jahr lang zuhause bleiben und danach wieder in den öffentlichen Dienst eintreten

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sassenach4u  12.10.2022, 19:26
@User311212

Wenn du in die Schutzfrist vor der Entbindung kommst, bekommst du, wenn im Bezug von ALG I dann Mutterschaftsgeld in Höhe des ALGI. Die Bundesagentur für Arbeit meldet dich zum Beginn der Schutzfrist dann ab. Wenn du Elterngeld (die Zeit in der du auch Geldleistungen bekommst) beziehst, bist du beitragsfrei bei deiner Krankenkasse versichert- wenn du vorher versicherungspflichtig beschäftigt warst oder im Bezug von ALG I. Elterngeld musst du beantragen- schau im Internet, den Antrag kannst du herunterladen.

Nach Ende des Elterngeldes endet der Anspruch auf die beitragsfreie Weiterversicherung. Wenn du dann ALG I beziehen möchtest, musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sonst gibt es kein ALG I. Nimmst du wieder eine Beschäftitgung auf, dann bist du, wie vor der Schwangerschaft wieder versichert.

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