Steht auf einer krankschreibung woran ich erkrankt bin bzw hat mein Arbeitgeber ein Recht das zu erfahren?

10 Antworten

Deine Krankheit geht deinen AG nichts an, auf der Ausfertigung der AU für den AG steht selbstverständlich nichts dergleichen drauf.

Nein, Dein hat kein Recht, zu erfahren, weshalb Du krank bist, und deshalb erfährt er auch nichts Dergleichen:

Weder musst Du Deinem Arbeitgeber mitteilen, aus welchem Grund Du arbeitsunfähig bist (Du benötigst also weder Notlüge wie "Erkältung" noch Ausrede),

noch erfährt er aufgrund der Angaben auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, was die Diagnose / Begründung für selbige ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, Du gibst nur die Ausfertigung für den Arbeitgeber ab. Da steht keine Diagnose drin.

Das andere Formular sendest Du selbst zur Krankenkasse.

Von Experte tinalisatina bestätigt

Du bekommst 3 Krankenscheine:

  • für dich (mit allen Diagnosen)
  • für die Krankenkasse (ebenso mit Diagnosen)
  • für den Arbeitgeber (ohne persönliche Informationen)

Arbeitgeber steht es nicht zu, nach Diagnosen zu fragen. Allerdings sollte ein fairer Umgang auf beiden Seiten bestehen. Das heißt, wichtig für den Arbeitgeber ist eine Tendenz, wann du wieder arbeitsfähig bist (folgt ein weiterer Krankenschein?) und ob man dann noch gesonderte Rücksicht auf dich nehmen sollte.

Ein Attest von Arzt reicht für den Arbeitgeber nicht aus.

Du brauchst eine korrekte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch Gelben Schein genannt.

Da gibt es drei Ausfertigungen. Eine für dich und eine für deine Krankenkasse. Die sind identisch und enthalten auch die Diagnose vom Arzt. Und die dritte Ausfertigung ist für den Arbeitgeber. Da sind die Daten ebenso enthalten nur fehlt da die Diagnose.

Das ist deshalb weil dein Arbeitgeber nur wissen muss das du krank bist und wie lange du voraussichtlich arbeitsunfähig sein wirst. Weswegen du krank bist geht den Arbeitgeber erst einmal nichts an.