Sorgerecht?er zwingt mich?

11 Antworten

Wenn er die Vaterschaft anerkennt, dann hat er auch selbstverständlich das Recht das gemeinsame Sorgerecht einzufordern. Wenn du es ihm nicht freiwillig gibst, dann kann er damit zum Familiengericht gehen und es beantragen. Und solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist, hat er auch gute Aussichten es zu bekommen.

Ein "er könnte ja das Kind entführen" ist lediglich eine Vermutung deinerseits. Da müsste also schon mehr kommen um das Gericht zu überzeugen ihm nicht die gemeinsame Sorge zu übertragen. Du kannst es selbstverständlich darauf ankommen lassen.

Soll ich ihm sorgerecht geben?

Das entscheidest nicht du. Wenn du nicht einverstanden bist, entscheidet das Familiengericht. Bislang hast du noch keinen vernuenftigen Grund dafuer genannt, warum dieses das ablehnen sollte.

Der hat ja nicht mehr alle Latten am Zaun. Wir sind nicht in Algerien, wo der Vater Anspruch auf das Kind hat und Kinder ihm gehören.

In Deutschland hat der Vater sofern ihr nicht verheratet seid, nichts zu melden und wenn du das nicht willst, keinen Anspruch auf Umgang. Prinzipiell darf der nur bezahlen und mehr nicht.

Die Lage ist folgendermaßen: Da du die Mutter und ledig bist, hast du automatisch das alleinige Sorgerecht, trag den Vater aber in die Geburtsurkunde ein. Damit ist amtlich belegt, dass er der Vater ist und du hast eine Handhabe betreffend Unterhalt.

Zahlen muss er auf jeden Fall, kommt der dieser Verpflichtung nicht nach, wird er auch in Algerien gepfändet. Diesbezüglich gibt es zwischen verschiedenen Ländern einen Zusamenschluss und Deutschland gehört dazu.

Betreffend deiner berechtigten Angst, dass er dein Kind nach Algerien entführt, beantrage umgehend eine Kontaktsperre. Ich dir dringend ab, dass ihr euch das Sorgerecht teilt. Hat er das, kann er das Kind erst mal unbehelligt nach Algerien entführen.

Es gibt eine Organisation für Eltern entführter Kinder durch den Partner. Mit denen solltest du dich in Verbindung setzen und dich betreffend Vorbeugung beraten lassen. Hier der Link:

https://www.verband-binationaler.de/beratung/infos-fuer-ratsuchende/kindesmitnahme

Zwar gibt es auch hier zwischen Algerien und Europa ein Abkommen, wonach entführte Kinder zurückgeführt werden müssen, allerdings kann sich das Jahre hinziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Kessie1  15.09.2021, 10:52

Ich bin entsetzt, dass man einem Mann, nur weil er aus einem anderen Kulturkreis kommt, jegliche Rechte absprechen will! Er könnte das Kind entführen... Ist das neuerdings ein rechtlicher Grund ihm das Sorgerecht zu verweigern? Noch leben wir in einem Rechtsstaat!

Er hat lediglich gesagt, dass er sich einen Anwalt nimmt, wenn sie ihm die gemeinsame Sorge verweigert!

Wenn sie tatsächlich Belege vorlegen kann, die ihre Ängste untermauern, dann kann ein Familienrichter auch gegen ihn entscheiden.

Die gemeinsame Sorge ist doch nichts, worüber die Frau die Alleinbestimmung hat! Sie entscheidet nichts! Jedem ungewollten Kindsvater kann man dann irgendwas unterstellen und er ist raus?! Aber die Hand für den Unterhalt darf man dann trotzdem offenhalten?

Hat er sie bedroht? Hat er gedroht das Kind zu entführen? Ist er ein schlechter Mensch und gefährdet das Kindeswohl?

Wie können wir uns anmaßen über einen Menschen zu urteilen, von dem wir nichts wissen, außer das er Vater wird und aus Algerien kommt.

Ich habe viel gehört dass wen ich ihm das sorgerecht geben würde dass er das kind in sein land nehmen könnte und dort andere rechte sind.

Hätte, wäre, wenn... Da steht doch gar nichts davon, dass er genau das angedroht hat! Das Mädel ist 18! Hat bewusst die Pille abgesetzt! Beide wollten das Kind. Nun habt man sich getrennt (wer auch immer von wem) und er möchte nur sein Recht wahrnehmen und das gemeinsame Sorgerecht haben und wird hier von einigen Usern verurteilt als verantwortungsloser böser Mensch, der ja nur das arme Kind nach Algerien verschleppen will um es dort zu unterdrücken..

Ernsthaft jetzt?

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Kessie1  15.09.2021, 11:13
@Rina2020204

Ja ernsthaft :-)...

In Deutschland hat der Vater sofern ihr nicht verheratet seid, nichts zu melden und wenn du das nicht willst, keinen Anspruch auf Umgang. Prinzipiell darf der nur bezahlen und mehr nicht.

Ich weiß nicht wo du lebst, aber Deutschland ist ein Rechtsstaat. Das Umgangsrecht hat er eh und das gemeinsame Sorgerecht kann er beim Familiengericht beantragen.

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Du kannst ihm kein Sorgerecht geben, das muss das Familiengericht machen, wenn ihr nicht verheiratet seid. Oder Ihr müsstet vor der Geburt zum Jugendamt gehen und er muss die Vaterschaft anerkennen und das Sorgerecht da beantragen.

Wenn das Kind später bei Dir lebt, hast Du aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Aber er könnte dann schon viele Dinge mitentscheiden und es auch mit in sein Land nehmen, wenn Du nichts dagegen hast. Und dann nicht zurück kommen.

Da ihr nicht mehr zusammen seid, würde ich das nicht machen. Unterhalt zahlen und sein Kind sehen können geht auch ohne Sorgerecht.

Khaja94 
Fragesteller
 14.09.2021, 22:01

Also soll ich nur die vaterschaftsanerkennung machen oder wie?

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sirigel  14.09.2021, 22:03
@Khaja94

Frage bitte einen RA, bevor du irgendetwas unternimmst. Eine Vaterschaftsanerkennung kannst du nicht rückgängig machen! Laß dir die Folgen solcher Entscheidungen erklären. Wer Pflichten hat, hat auch Rechte.

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Nazgul89  14.09.2021, 22:53
@Blindi56

Zahlt er eh nicht, dafür schwebt die Gefahr der Entführung ständig über ihr. Niemand erträgt das, schon gar kein Kind. Er wird sie vermutlich chronisch nötigen und bedrängen oder den perfekten Liebhaber und Ehemann vorspielen bis sie ihn heiratet. Dann hat er was er will.

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Blindi56  14.09.2021, 23:30
@Nazgul89

Ja, das ist gut möglich, ich würde auch erst mal gar nichts machen. Er kann auch noch nach der Geburt die Vaterschaft anerkennen, wenn Du damit einverstanden bist. Unterhalt bekommt man ggf. auch vom Jugendamt, wenn der Vater unbekannt ist ;-)

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Kessie1  15.09.2021, 08:05
@sirigel

Auch eine Vaterschaftsklage kann er einreichen.

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Blindi56  15.09.2021, 09:33
@Kessie1

Kann er auch, dann entscheidet das Familiengericht.

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Kessie1  15.09.2021, 09:36
@Blindi56

Genauso ist es... Die Vaterschaftsfeststellungsklage ist ggf. der Grundstein für die Sorgerechtsklage in diesem Fall. Unbegreiflich, dass es immer noch Frauen gibt, die meinen den Vater mal eben so ausschließen zu können, nur weil er "plötzlich" nicht mehr genehm ist.

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Blindi56  15.09.2021, 09:43
@Kessie1

Wenn Mütter nicht mit dem Vater zusammenleben und keinen Kontakt mehr haben, ist es oft besser, wenn der Vater kein Sorgerecht hat, vor allem wie in diesem Fall mit Migrationshintergrund, wenn die werdende Mutter sich diesbezüglich Sorgen macht. Er hätte ja trotzdem das Recht, sein Kind zu sehen.

Es scheint ja nicht so zu sein, dass der Vater "plötzlich" nicht mehr genehm, ist, sondern dass er plötzlich drauf besteht, Vater zu sein. Da wir ihn nicht kennen, können wir hier nur dazu raten, nichts zu überstürzen. Meine Tochter hatte ihrem Freund Sorgerecht gegeben, schon vor der Geburt und musste ihm das jetzt umständlich wieder entziehen lassen. Das kann man sich dann sparen.

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Kessie1  15.09.2021, 10:38
@Blindi56

Das Sorgerecht zu bekommen ist aber oftmals keine Entscheidung die die Mutter für sich treffen kann. Der Kindsvater geht zum Familiengericht und beantragt es. Spricht nichts dagegen, dann bekommt er es. Nur meinen einige Mütter, dass es in ihrem Ermessen liegt. Und dem ist nicht so...

Und wenn du dir mal die Fragen von TE anschaust: sie wollte unbedingt schwanger werden. Sie wusste doch mit wem sie in die Kiste springt. Und es ist auch egal, ob er nun "plötzlich" darauf besteht das Sorgerecht zu bekommen. Er hat das Recht und alleine das zählt.

Dem Vater meines Kindes war es egal. Er hatte es nicht. Hat auch nie gezahlt und hat sich irgendwann aus dem Leben seines Kindes verabschiedet. Und bei deiner Tochter war es unglücklich, dass der Kindsvater sich als "ungeeignet" heraus gestellt hat und sie es ihm wieder entziehen musste.

Aber man sollte Frauen eben auch nicht in der falschen Vorstellung belassen, dass sie jedes Recht der Welt hätten zu entscheiden. Haben sie eben nicht!

Es entscheidet im Zweifelsfall ein Familiengericht. Da ist nichts mit: ich gebe es dir nicht und das ist dann eben so.

Bei vielen Beiträgen hier geht es nur um seine Herkunft (alleine das ist schon komplett daneben) und der Annahme, sie könnte das alleine bestimmen. Und er erpresst sie auch nicht. Er sagt was er tun wird, wenn sie es ihm verweigert. Aber zahlen darf er trotzdem... Und vor ein paar Wochen war es noch das gemeinsame Wunschkind und jetzt wagt er es "Forderungen" zu stellen. Was für ein böser Mann... Nein, ein Mann der Rechte hat und die umsetzen will.

Wenn sie tatsächliche Gründe bei Gericht vorlegen und vorbringen kann, dass er das gemeinsame Sorgerecht nicht erhalten sollte und das Gericht geht mit, dann ist es so.

Hätte deine Tochter dem Kindsvater nicht das gemeinsame Sorgerecht gegeben, wäre er vielleicht auch vor Gericht gezogen. Dann hätte sie die gleichen Probleme die sie nun mit ihm hatte.

Es gibt aber eben auch Männer die es aus Unwissenheit oder Desinteresse eben nicht einfordern. Da hat Frau dann u.U. Glück gehabt...

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Blindi56  15.09.2021, 12:07
@Kessie1

Wie gesagt, da wir den Hintergrund und die genauen Umstände nicht kennen, wäre es für die FS besser, erst mal abzuwarten, wie sich alles entwickelt. Er kann auf jeden Fall das Sorgerecht einklagen und das entscheidet das Familiengericht. oder sie geht mit ihm zusammen zum Jugendamt und stimmt zu. Dann wird das dem Familiengericht formlos mitgeteilt. Dabei ist seine Herkunft oder seine vermuteten Absichten völlig uninteressant. Frau kann jedenfalls nur was "alleine" bestimmen, mit dem er einverstanden ist.

Außerdem hat jedes Kind das Recht, seinen Vater zu kennen...

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sirigel  15.09.2021, 15:33
@Kessie1

Ich kenne die Trennungsgründe nicht, du schon? Von wegen "genehm".

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Kessie1  15.09.2021, 15:50
@sirigel

Lies dir bitte mal ihre anderen Fragen durch... Natürlich kenne ich die Trennungsgründe nicht oder wer sich da von wem getrennt hat. Nur dem armen Mann gleich das Schlimmste unterstellen zu wollen finde ich nicht ok. Er hat doch nur gesagt (laut ihren Ausführungen), dass er sich einen Anwalt nimmt um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Das ist völlig legitim und keinesfalls verwerflich.

Und vor ein paar Wochen hieß es von ihr noch:

Meine eltern wissen davon noch nicjts, mein freund ist allein in deutschland ohne familie aber er versucht auch zu helfen wie er kann

Da verwundert es schon, dass er nun der fiese Algerier sein soll, der das Kind ins Heimatland entführen könnte...

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Also ein Anrecht auf ein geteiltes Sorgerecht hat er und auch ein Recht auf Umgang mit seinem Kind. Beides kann er gerichtlich durchsetzen.

Das Kind ins Ausland mitnehmen wird da schon komplizierter ins besondere, da wir von nicht europäischem Ausland sprechen. Da brauch er eine schriftliche Bestätigung von dir sonst wird er direkt am Flughafen abgefangen.

Grundsätzlich gilt aber hier zu Lande noch Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist. Solange er keinerlei Drohungen bezüglich einer Entführung ausspricht oder sonstige Anzeichen außer seiner Herkunft vorliegen,schießt du dir bei jedem Gerichtsverfahren ins eigene Bein, wenn du ihm sowas anlastest ohne Beweise dafür zu haben.

Ich würde an deiner Stelle ihm ein Umgangsrecht einräumen anfangs nur bei dir bzw in deinem Beisein für ein paar Stunden (bei Babys würde da das Familiengericht nicht anders handeln) und dann Stück für Stück den Umgang ausbauen sofern er sich ordentlich um das Kind kümmert.