Sollten Väter bei einer Abtreibung mitenscheiden dürfen?

22 Antworten

Das ist aus meiner Sicht eines der Dinge im Leben, die man nicht fair und gerecht lösen kann. Und ein Richter sollte auch nicht darüber entscheiden dürfen und müssen, ob eine Frau ein Kind austrägt oder nicht. Die Beteiligten müssen sich einig werden und wenn nicht, ist es Sache der Frau, dies abschließend zu entscheiden. Denn es ist ihr Körper.

Für uns Männer kann sowas dann natürlich blöd sein, aber das Leben ist generell weder fair noch gerecht. Und hier sehe ich keine andere Möglichkeit, die weniger ungerecht oder fairer wäre, als der Frau am Ende die Entscheidung zu lassen. Denn niemand hat das Recht eine Frau zu zwingen, gegen ihren Willen ein Kind auszutragen. Das zu verlangen erscheint mir einfach völlig falsch.

Ich habe jedes Verständnis dafür, dass sich ein Mann (ob er nun für das Austragen der Schwangerschaft oder für einen Schwangerschaftsabbruch plädiert) mies und außen vor gelassen fühlt.

Wir sind ein freies Land und so hat jeder das Recht auf freie Meinungsäußerung.

So gesehen hat der Erzeuger ein "Mitspracherecht" und eine Kommunikation zwischen den Partnern, ob eine Schwangerschaft ausgetragen oder abgebrochen wird, ist durchaus wünschenswert. Aber der Mann hat kein "Entscheidungsrecht".

Der beste Fall ist ein gemeinsam gefundener und getragener Entschluss.

Auch ist man vor der Geburt noch kein "Vater" und es ist doch gar nicht gesichert, dass derjenige, der "Vaterrechte" für sich in Anspruch nehmen will (oder eben auch nicht), auch wirklich der Erzeuger ist. 

Außerdem; wie kann irgendein Mensch über die körperliche und seelische Unversehrtheit einer Frau entscheiden? Denn es ist nun mal die Frau, ohne deren Körper weder das eine noch das andere möglich ist.

Schließlich liegen zwischen einem positiven Schwangerschaftstest und Mutterschaft oder auch einer Adoption eine Schwangerschaft mit allen möglichen Komplikationen, Risiken und Spätfolgen und eine ungewollte Geburt mit allen möglichen Komplikationen, Risiken und Spätfolgen, was gegebenenfalls auch zu familiären, partnerschaftlichen, gesellschaftlichen und finanziellen Problemen führen kann.

Ebenso betreffen die körperlichen und seelischen Umstände eines medikamentösen oder operativen Eingriffs in erster Linie die Frau.

Wie sollte ein Kompromiss aussehen? Ein bisschen schwanger, ein halbes Baby oder eine Überführung der Leibesfrucht in einen anderen Körper gibt es nicht.

Nach welchen Kriterien sollte ein Gericht denn entscheiden; nach Alter, gesellschaftlicher Stellung, familiärem Background, finanzieller Sicherheit, Intelligenzquotient, Selbstüberzeugtheit, Sprachkompetenz… der Prozessbeteiligten?

Wenn „gute“ Voraussetzungen bestehen, muss dann die Schwangerschaft auf Teufel komm raus ausgetragen und bei „schlechten“ abgebrochen werden?

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Sobald die Rektalgeburt biologisch Möglich wird und sie die Kinder dann austragen ja. Natürlich müßen sie anschließend auch Ihren Job aufgeben und als Vollzeitpapa die Windeln wechseln.

Wenn das soweit ist komm mit deiner Frage wieder.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mutter von 2 Kindern

Natürlich sollte man im Idealfall als Paar, bzw. als ungewollte werdende Eltern, miteinander über die Entscheidung reden und diese so treffen, dass beide damit im reinen sind.

Denn ich kann schon auch nachvollziehen, dass es für Männer nur schwer zu ertragen ist, wenn ihr Kind, auf das sie sich eigentlich freuen würden, von der Frau abgetrieben wird.

Andererseits kann ich auch nachvollziehen, dass es Männer als unfair empfinden, wenn sie ungewollt Vater werden und dann auch noch Unterhalt zahlen müssen.

ABER: Das Ding ist, es gibt halt nicht "ein bisschen schwanger". Und zwischen Abbruch und Nicht-Abbruch gibt es keinen Kompromiss.

Auch wenn es für den Mann so aussehen mag: eine Abtreibung macht die Schwangerschaft nicht ungeschehen. Die Frau IST schwanger, es wächst ein konkreter Embryo in ihr und an dieser Tatsache waren alle beide beteiligt.

Also muss man fragen, wer von der Entscheidung letztendlich schwerer betroffen ist, und diesem jenigen das letztliche Entscheidungsrecht überlassen. Und das ist nunmal die Frau, die schwanger ist, die neun Monate lang das Kind austragen muss und die alle körperlichen Folgen tragen muss (die im übrigen gravierend sein können), sowohl die Folgen einer Abtreibung als auch einer Schwangerschaft.

Und in der Regel ist es die Frau, die dann das Kind am Hals hat und finanzielle Einbußen (niedrigere Rente usw.) und Nachteile im Job (Stichwort Teilzeitfalle) hinnehmen muss.

Bezüglich Unterhalt: den zahlt die Frau ja auch, nur eben in Naturalien. Und im Gegensatz zum Kindsvater fragt bei ihr niemand nach Selbstbehalt oder wie viel sie bezahlen kann. Alleinerziehende haben nicht ohne Grund das höchste Armutsrisiko.

Wenn du glaubst, dass man sich mit Unterhaltszahlungen ein schönes Leben machen kann, dann hast du keine Ahnung, was Kinder so kosten und wieviel Unterhalt gezahlt werden muss.

Wenn die Frau eine Abtreibung möchte und der werdende Vater nicht - das ist wirklich ein schwieriger Fall. Hier im Forum habe ich schon Argumente gelesen wie "man kann ja vorher einen Vertrag aufsetzen, dass hinterher der Vater sich alleine um das Kind kümmern wird" - klar, das kann man machen. Frau müsste zwar Unterhalt zahlen, dazu ist sie rechtlich verpflichtet, aber sie könnte das Kind beim Vater aufwachsen lassen, wenn der das auch möchte. Und wenn die Frau damit einverstanden ist, UND der Mann sich auch an die Absprache hält, ist ja alles tutti.

ABER: Eine Schwangerschaft ist auch gewollt schon eine ziemliche Anstrengung. Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie schlimm das sein muss, wenn man eigentlich gar nicht schwanger sein will. Und dann kommt ja die Geburt noch obendrauf. Mit allen körperlichen Folgen, die diese so nach sich ziehen kann. Deswegen kann man auch keine Frau zum Austragen der Schwangerschaft zwingen.

Ein Mitspracherecht (im Sinne von Mitentscheidungsrecht) des werdenden Vaters kann es hier nicht geben, das liegt in der Natur der Sache. Denn wenn die Schwangere für ihre Entscheidung (egal, für welche) das "OK" des Erzeugers bräuchte, wäre es ja nicht mehr ihre Entscheidung, sondern die des werdenden Vaters. Also würde so die (neben dem Kind) hauptsächlich betroffene Person entmündigt, wenn sie entweder zu einer Abtreibung oder dem Austragen der ungewollten Schwangerschaft gezwungen würde, weil ihr Partner durch sein "nein" das so wollte.

Und außerdem ist nie ganz sicher, wer denn nun der Vater ist, zumindest bis zum Gentest. Also wer genau hätte dann ein Mitspracherecht? Alle in Frage kommenden?

Ichbauengerne  10.12.2022, 02:26

die sache ist auch dasman heiraten kann ein kind kriegen gewollt die frau sich aber denkt NÖ und sich s cheidet und nun das kind ermordet

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Nein!

Es ist der Körper der Frau! Sie muss schließlich das Kind austragen und nicht der Mann! Sie muss durch die ganzen hormonellen und körperlichen Veränderungen und nicht der Mann!

Halbammi  09.12.2022, 15:47

Da hast du vollkommen Recht. Und dennoch hat der Mann am Kinde die gleichen Rechte wie die Frau. Er muss ja auch genauso dafür aufkommen.

Die eigentlich Frage ist ja, welche Rechte das KIND hat. Aber da Kinder keine (und ungeborene noch viel weniger) lobby und Rechte haben bleibt diese Diskussion fruchtlos.

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