Sollte man Asylleistungen als Kredit behandeln, wenn es eigentlich keine Asylberechtigung gibt?

5 Antworten

Wenn man ihn aktuell tatsächlich nicht los werden sollte Brot, Bett, Seife.

Nein, wovon sollen es die Leute zurück zahlen? Sie sollen so schnell wie möglich das Land verlassen.


Singvogelnest 
Beitragsersteller
 05.06.2025, 14:32

Wovon ist völlig egal. Das ist ja die Frage, wer etwas genossen hat, sollte es auch bezahlen können?Zeche prellen ist ja auch keine Option.

Wenn es eigentlich keine Asylberechtigung gibt sollte der Geldhahn komplett zugedreht werden damit die gehen.


Singvogelnest 
Beitragsersteller
 05.06.2025, 14:38

Das ist auch so bei Bürgergeld, wer keinen Anspruch mehr hat, bekommt auch keinen mehr. Wer aber zuviel bekommen hat, muss es auch zurück zahlen.

xXAlpaChinoXx  05.06.2025, 14:31

Die würden dann nicht gehen, sondern sich anders Geld beschaffen.Die müssen abgeschoben werden, Punkt.

Anonym904398  05.06.2025, 14:32
@xXAlpaChinoXx

Dann sollte man sie wie in Dänemark in Abschiebehaft stecken bis sie freiwillig ausreisen.

Singvogelnest 
Beitragsersteller
 05.06.2025, 14:35
@Anonym904398

In Deutschland gibt es wenigstens noch eine Bonuszahlung für freiwilliges ausreisen.

xXAlpaChinoXx  05.06.2025, 15:02
@Anonym904398

Die Meisten leben doch in Abschiebehaft besser als Zuhause, 3 Mahlzeiten, medizinische Versorgung usw...da wäre es doch günstiger, die abzuschieben...freiwillig würden die wenigsten trotz Abschiebehaft gehen

Das dürfte nicht funktionieren und hat mit überzahltem Bürgergeld nichts zu tun.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Singvogelnest 
Beitragsersteller
 06.06.2025, 15:09

Doch zu unrecht bezogenes Bürgergeld ist zurück zu erstatten und war nur ein kurzfristiges Darlehen.

DasOrakel  07.06.2025, 05:18
@Singvogelnest

Zu Unrecht bezogenes Bürgergeld ist kein Darlehen.

Leistungen nach AsylbLG funktionieren anders.

Wenn es nach dem Gesetz keinen Asylgrund gibt, werden auch keine Asylleistungen ausgezahlt, folglich stellt sich die Frage nicht.

Sollte sich später herausstellen, dass Asylleistungen erschlichen wurden (also durch wissentliche Täuschung der Behörden über einen Asylgrund, nicht durch fahrlässige Fehler der Behörde), ist das selbstverständlich vor dem Gesetz nichts anderes als ein Betrug und Vermögenswerte, die sich jemand durch einen Betrug angeeignet hat, kann der Betrogene, in diesem Fall der Deutsche Staat selbstverständlich zurückfordern und ein Gericht kann selbstverständlich anordnen, dass der Betrüger den von ihm verursachten Schaden zu ersetzen hat.

Es ist also bereits möglich nicht rechtskonforme Transferleistungen zurück zu fordern, zumindest so lange sie nicht durch behördenseitiges Fehlverhalten, sondern durch Betrug und falsche Angaben der Begünstigten zustande gekommen sind.

Mit der faktischen Rückerstattung wird dass allerdings schwierig, wenn man der Person in diesem Zusammenhang ihren Aufenthaltstitel und damit ihre Arbeitserlaubnis entzieht.