Sollte man Asylleistungen als Kredit behandeln, wenn es eigentlich keine Asylberechtigung gibt?
Also wie Bürgergeld, dass zu viel gezahlt wurde.
5 Antworten
Wenn man ihn aktuell tatsächlich nicht los werden sollte Brot, Bett, Seife.
Nein, wovon sollen es die Leute zurück zahlen? Sie sollen so schnell wie möglich das Land verlassen.
Wovon ist völlig egal. Das ist ja die Frage, wer etwas genossen hat, sollte es auch bezahlen können?Zeche prellen ist ja auch keine Option.
Wenn es eigentlich keine Asylberechtigung gibt sollte der Geldhahn komplett zugedreht werden damit die gehen.
Das ist auch so bei Bürgergeld, wer keinen Anspruch mehr hat, bekommt auch keinen mehr. Wer aber zuviel bekommen hat, muss es auch zurück zahlen.
Dann sollte man sie wie in Dänemark in Abschiebehaft stecken bis sie freiwillig ausreisen.
In Deutschland gibt es wenigstens noch eine Bonuszahlung für freiwilliges ausreisen.
Die Meisten leben doch in Abschiebehaft besser als Zuhause, 3 Mahlzeiten, medizinische Versorgung usw...da wäre es doch günstiger, die abzuschieben...freiwillig würden die wenigsten trotz Abschiebehaft gehen
Das dürfte nicht funktionieren und hat mit überzahltem Bürgergeld nichts zu tun.
Doch zu unrecht bezogenes Bürgergeld ist zurück zu erstatten und war nur ein kurzfristiges Darlehen.
Zu Unrecht bezogenes Bürgergeld ist kein Darlehen.
Leistungen nach AsylbLG funktionieren anders.
Wenn es nach dem Gesetz keinen Asylgrund gibt, werden auch keine Asylleistungen ausgezahlt, folglich stellt sich die Frage nicht.
Sollte sich später herausstellen, dass Asylleistungen erschlichen wurden (also durch wissentliche Täuschung der Behörden über einen Asylgrund, nicht durch fahrlässige Fehler der Behörde), ist das selbstverständlich vor dem Gesetz nichts anderes als ein Betrug und Vermögenswerte, die sich jemand durch einen Betrug angeeignet hat, kann der Betrogene, in diesem Fall der Deutsche Staat selbstverständlich zurückfordern und ein Gericht kann selbstverständlich anordnen, dass der Betrüger den von ihm verursachten Schaden zu ersetzen hat.
Es ist also bereits möglich nicht rechtskonforme Transferleistungen zurück zu fordern, zumindest so lange sie nicht durch behördenseitiges Fehlverhalten, sondern durch Betrug und falsche Angaben der Begünstigten zustande gekommen sind.
Mit der faktischen Rückerstattung wird dass allerdings schwierig, wenn man der Person in diesem Zusammenhang ihren Aufenthaltstitel und damit ihre Arbeitserlaubnis entzieht.
Die würden dann nicht gehen, sondern sich anders Geld beschaffen.Die müssen abgeschoben werden, Punkt.