Sollte ich mich in die Streitereien meiner Nachbarn einmischen?

6 Antworten

reine privatsache. das problem mit der polizei ist, das du gefahr läufst z. b. wegen falscher verdächtigung angezeigt zu werden. schon das rufen der polizei, zumindest wenn du den verdacht einer straftat äußerst, weil du z. b. angeblich schläge gehört hast, kann strafbar sein. übrigens auch wegen vortäuschen einer straftat.

Du kannst die nette alte Dame mal zum Kaffee einladen. In dem Zuge kann man dann auch das Thema auf die Hellhörigkeit des Hauses lenken. Falls du allein wohnst und so ein Spruch zu deinem Charakter passt „Manchmal bin ich ganz froh, dass bei mir niemand ist mit dem ich zanken kann“. Dann wartest du die Reaktion ab. Vielleicht sucht sie ja jemand zum reden? Reagiert sie nicht, lass es gut sein.

Die Polizei kannst du wegen Ruhestörung rufen, falls es denn welche ist.

In erster Linie geht es dir nichts an. Aber wenn es übere länge Zeit das soweiter geht dann muss was unternommen werden. Im schlimmsten Fall dies ansprechen und sagen das man leiser sein muss. Wenn das auch nichts nützt und sonst alles andere auch probiert hat und immer noch keine Lösung da ist. Würde ich die Polizei anrufen fertig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

also ich würde mich an deiner Stelle da nicht einmischen da es eskalieren könnte wenn du verstehst was ich meine. Wenn es schlimmer wird muss man Hilfe rufen und dagegen muss dann was getan werden.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich viel mit Liebe und Beziehung.
hansiimbayern  01.04.2023, 12:04

selbst wenn du tatsächlich eine straftat beobachten solltest, bräuchtest du beweise oder zeugen. häusliche gewalt z. b. lässt sich sehr schwer nachweisen, insbesondere wenn der/die betroffene partne(r)in die gewalt nicht bestätigt. hierzu rät man z. b. gleich eine einstweilige verfügung zu beantragen. auch hier besteht das problem darin, das diese eine versicherung an eides statt voraussetzt. stellt sich im nachhinein heraus, das es keine gewalt oder bedrohung im sinne des strafgesetzbuches gab, macht man sich hier ebenfalls strafbar. ebenso kann der beschuldigte bzw. antragsgegner - einspruch erheben und die einstweilige verfügung könnte schon in ein paar tagen wieder aufgehoben werden. die polizei selbst könnte den beschuldigten nur einen kurzen platzverweis oder eine befristete wohnungsabweisung erteilen. aber auch hier laufen die polizisten selbst gefahr, sich strafbar oder/und schadensersatzpflichtig zu machen, falls der grund sich nicht als wahr herausstellt.

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Erstens : geht Dich nix an. Ihr Leben,nicht Deins.
Zweitens: erfahrungsgemäß ist der, der sich einmischt, dann immer der Dumme. Meist schießen sich die anderen beiden dann nämlich auf den dritten ein.

Drittens: die Ruhestörungen protokollieren. Datum, Uhrzeit. Das ist wichtig, falls die Grünen dann doch mal anrücken müssen. Und auch für Beschwerden bei der Hausverwaltung.

Viertens:die anderen Ratschläge hier sind gut, das mit dem Kaffeetrinken und reden.