hallo leute,

alles falsch. nur weil jemand keinen mietvertrag hat, kann man ihn nicht einfach vor die türe setzen.

hier kann immer noch ein mündlicher mietvertrag vorhanden sein, somit liegt auch keine straftat vor.

nicht die polizei, sondern das gericht entscheidet über räumungssachen.

die polizei wird nur bei häuslicher gewalt tätig, wobei eine wohnungswegweisung befristet (so 1 bis 2 wochen) ist.

der ex-freund kann, wenn er einfach so vor die türe gesetzt wird, sich notfalls mit gewalt zutritt zur wohnung verschaffen. wobei mit "gewalt" der schlüsseldienst gemeint ist, oder via einstweilige verfügung.

(vgl. LG Berlin, Beschluss – AZ 66 S 61/18, AG Tempelhof-Kreuzberg, Beschluss – AZ 2 C 1001/18)

...zur Antwort

mit 12 ist man in deutschland strafunmündig. deine verfehlung wird im register der staatsanwaltschaft vermerkt, darf aber nicht zur strafzumessung im jugendverfahren herangezogen werden.

selbst wenn du als jugendlicher vorbestraft wärst, wird die strafe nach spätestens 5 jahren gelöscht. dann hast du auch kein problem, wenn du erwachsen bist, weil nach tilgung und ablauf der tilgungsfrist, darf auch eine vorstrafe nicht mehr zur strafzumessung eine rolle spielen. vorausgesetzt du hast keine weiteren straftaten begangen.

...zur Antwort

nichts sagen bzw. nur angaben zur eigenen person machen. auf (jede) andere frage nicht antworten bzw. sich auch nicht in ein gespräch verwickeln lassen. lass dich auch nicht provozieren, das ist taktik der polizei. sag einfach tatsächlich den spruch: ohne meinen rechtsanwalt sag ich nichts. übrigens kannst du schon recht günstig über einen anwalt (online) - akteneinsicht beantragen (kostet etwa maximal so 120,00 euro). danach weißt du mehr und kannst entscheiden, ob du dann (vor gericht) nicht vor der polizei zur sache aussagst.

du bist als beschuldigter nicht verpflichtet eine aussage zu machen.

nur als zeuge musst du aussagen, insofern du dich nicht selbst belastest oder mit dem beschuldigten verwandt oder verschwägert bist.

manchmal lädt dich die polizei auch als zeuge, anstatt als beschuldigter vor. hier gilt, sollte die polizei dich in der vernehmung plötzlich als beschuldigter vernehmen bzw. dir komische fragen stellen, die darauf abzielen, dich selbst zu belasten, so müssen sie dich vorher über deine rechte belehren.

macht die polizei das nicht, so unterliegen deine aussagen höchstwahrscheinlich dem beweisverwertungsverbot und dürfen dann vor gericht nicht gegen dich verwendet werden. dies gilt übrigens auch für den vorwurf eines kapitalverbrechens. mal davon unabhängig gibt es hierzu auch eine vielzahl verbotener vernehmungsmethoden wie z. b. suggestivfragen (diese sind nur zulässig, wenn sie inhalte aufgreifen, die der befragte zuvor schon erwähnt hat).

...zur Antwort

ja kannst du. du stellst einen antrag auf auskunft. in bayern z. b. gem. art. 65 pag. den antrag gibst du bei deiner polizeidienststelle mit einer kopie von deinem personalausweis ab oder schickst der behörde über das sichere elektronische postfach (bayern app bzw. link zu ausweis app) einen entsprechenden antrag.

...zur Antwort

reine privatsache. das problem mit der polizei ist, das du gefahr läufst z. b. wegen falscher verdächtigung angezeigt zu werden. schon das rufen der polizei, zumindest wenn du den verdacht einer straftat äußerst, weil du z. b. angeblich schläge gehört hast, kann strafbar sein. übrigens auch wegen vortäuschen einer straftat.

...zur Antwort