hallo leute,

alles falsch. nur weil jemand keinen mietvertrag hat, kann man ihn nicht einfach vor die türe setzen.

hier kann immer noch ein mündlicher mietvertrag vorhanden sein, somit liegt auch keine straftat vor.

nicht die polizei, sondern das gericht entscheidet über räumungssachen.

die polizei wird nur bei häuslicher gewalt tätig, wobei eine wohnungswegweisung befristet (so 1 bis 2 wochen) ist.

der ex-freund kann, wenn er einfach so vor die türe gesetzt wird, sich notfalls mit gewalt zutritt zur wohnung verschaffen. wobei mit "gewalt" der schlüsseldienst gemeint ist, oder via einstweilige verfügung.

(vgl. LG Berlin, Beschluss – AZ 66 S 61/18, AG Tempelhof-Kreuzberg, Beschluss – AZ 2 C 1001/18)

...zur Antwort

reine privatsache. das problem mit der polizei ist, das du gefahr läufst z. b. wegen falscher verdächtigung angezeigt zu werden. schon das rufen der polizei, zumindest wenn du den verdacht einer straftat äußerst, weil du z. b. angeblich schläge gehört hast, kann strafbar sein. übrigens auch wegen vortäuschen einer straftat.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.