hallo leute,
alles falsch. nur weil jemand keinen mietvertrag hat, kann man ihn nicht einfach vor die türe setzen.
hier kann immer noch ein mündlicher mietvertrag vorhanden sein, somit liegt auch keine straftat vor.
nicht die polizei, sondern das gericht entscheidet über räumungssachen.
die polizei wird nur bei häuslicher gewalt tätig, wobei eine wohnungswegweisung befristet (so 1 bis 2 wochen) ist.
der ex-freund kann, wenn er einfach so vor die türe gesetzt wird, sich notfalls mit gewalt zutritt zur wohnung verschaffen. wobei mit "gewalt" der schlüsseldienst gemeint ist, oder via einstweilige verfügung.
(vgl. LG Berlin, Beschluss – AZ 66 S 61/18, AG Tempelhof-Kreuzberg, Beschluss – AZ 2 C 1001/18)