nichts sagen bzw. nur angaben zur eigenen person machen. auf (jede) andere frage nicht antworten bzw. sich auch nicht in ein gespräch verwickeln lassen. lass dich auch nicht provozieren, das ist taktik der polizei. sag einfach tatsächlich den spruch: ohne meinen rechtsanwalt sag ich nichts. übrigens kannst du schon recht günstig über einen anwalt (online) - akteneinsicht beantragen (kostet etwa maximal so 120,00 euro). danach weißt du mehr und kannst entscheiden, ob du dann (vor gericht) nicht vor der polizei zur sache aussagst.
du bist als beschuldigter nicht verpflichtet eine aussage zu machen.
nur als zeuge musst du aussagen, insofern du dich nicht selbst belastest oder mit dem beschuldigten verwandt oder verschwägert bist.
manchmal lädt dich die polizei auch als zeuge, anstatt als beschuldigter vor. hier gilt, sollte die polizei dich in der vernehmung plötzlich als beschuldigter vernehmen bzw. dir komische fragen stellen, die darauf abzielen, dich selbst zu belasten, so müssen sie dich vorher über deine rechte belehren.
macht die polizei das nicht, so unterliegen deine aussagen höchstwahrscheinlich dem beweisverwertungsverbot und dürfen dann vor gericht nicht gegen dich verwendet werden. dies gilt übrigens auch für den vorwurf eines kapitalverbrechens. mal davon unabhängig gibt es hierzu auch eine vielzahl verbotener vernehmungsmethoden wie z. b. suggestivfragen (diese sind nur zulässig, wenn sie inhalte aufgreifen, die der befragte zuvor schon erwähnt hat).