wie laut Musik hören bei offenem Fenster?

7 Antworten

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  1. B Art. 10: "Wer in der Öffentlichkeit Ärgerniss erregt..."

Art. 11: "Es ist untersagt, jemanden durch Unfug zu beunruhigen, belästigen, erschrecken, in der Ruhe zu stören oder zu gefährden"

Art. 12 "Übermässige, unnötige, .... die Öffentlichkeit belästigende... durch Lärm...sind verboten"

Und noch dass es ganz klar ist:

Art. 13 d) Tonwiedergabegeräte, Lautsprecher: Tonwiedergabegeräte sind so einzustellen, dass sie in der Umgebung nicht störend wirken.


BGB

Gut zu wissen, wenn man das Recht auf seiner Seite hat. Allerdings möchte ich nicht mit voller Macht etwas durchsetzen. Wir sind ja auch nicht immer leise, besonders im SOmmer, wenn die Kinder spielen und toben oder wenn man selber mal Musik hört. Ich finde nur die Dauer der Beschallung und .... auch die Musikrichtung auf Dauer unerträglich. Aber trotzdem Danke - ich werde dann doch lieber mal "um geschlossene Fenster" bitten - vielleicht schenke ich ihnen aber auch mal meine Lieblingsmusik - so ging es ja auch.

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Du musst es natürlich nicht hinnehmen, imGarten gilt das Gleiche wie in der Wohnung, sobald es jemanden stört und messbar zu laut ist, ist die Lautstärke zu reduzieren. Da reicht nicht FEnster schließen, die Musik muss leiser gemacht werden.

Werdet euch gütig einig, dann kannst du auch ab und zu mal lauter machen ;)

es gibt gewisse zeiten wo es ruhig sein muß - ab abends sowieso 22:00uhr - und mittags wie lange kann ich nicht sagen...(erkundigen mieterschutz!)aber wenn sie stört,warum sprecht ihr sie nicht an!?"mit reden macht man das zeug aus"einfach höflich bitten wenn mögl.das fenster schließen oder leiser drehen !!....hinnehmen muß man dies sicherlich nicht - man sollte darüber reden...und eine einigung erziehlen!!

Da man die Leute wie gesagt nie sieht, sondern nur hört.... Versuch ist ja schon mal erfolglos gescheitert, da die Tür nicht geöffnet wurde (Klingel nicht gehört? Musik zu laut?) Wenn draußen schlechtes Wetter ist - wie bisher, sitze ich ja auch nicht im Garten und hör es nicht...letztes Jahr wohnten sie noch nicht da.

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...hab gar nicht richtig fertig geschrieben, natürlich wollte ich wissen, ob wir bei den Nachbarn oder den Vermietern höflich nachfragen soll, obs leiser geht....

Ihr könnt sie ja als Nachbarn bitten.Doch wenn die Musik zu laut wird,dann darf man die Polizei einschalten - Lärmbelästigung!