Vor Nachtruhe so laut Musik hören, wie man möchte?
Hallo, ich habe schon ein paar Mal von meinen Nachbarn nach 22 Uhr eine Beschwerde wegen Ruhestörung bekommen. Aber darf ich vor 22 Uhr so laut Musik hören, wie ich möchte, oder nur in Maßen?
10 Antworten
So einen Nachbarn hatte ich auch mal. Ein junger Typ der meinte, seine Wohnung wäre eine Discothek. Alle Gespräche mit ihm brachten nichts. Seine Musik war so laut, dass er nicht mal hörte wenn bei ihm Sturm geklingelt und geklopft wurde. Wir anderen Mieter haben daraufhin alle unsere Mietzahlungen gekürzt. Da hat dann auch endlich der Vermieter reagiert. 2 Monate später wurde die Wohnung des "Musikfreundes" neu vermietet.
Setz dir einfach Kopfhörer auf (gibt‘s ja auch kabellos), dann störst du niemanden und du kannst so laut und so spät Musik hören, wie du möchtest.
Auch vor 22:00 Uhr darfst du nur in angemessener Lautstärke Musik hören, d.h. ohne die Nachbarn zu stören.
Aber mal ehrlich:
Du warst also nach 22:00 Uhr mehrfach sehr laut. Daraufhin hat sich dein Nachbar bei dir beschwert.
Deine Schlussfolgerung daraus: Mach ich doch einfach vor 22:00 Uhr so richtig Lärm.
Es wird immer mal wieder vorkommen, dass du etwas verbockst und dafür kritisiert wirst. Lerne damit umzugehen. Das bringt dich weiter als die Rachephantasien eines Kindes
Als Mieter hast Du laute Musik, vor allem wenn sich andere durch Dich belästigt fühlen, zu vermeiden!
Mit Deiner lauten Musik störst Du den Hausfrieden!
Du hast das Recht, Musik in a n g e m e s s e n e r Zimmerlautstärke zu hören - aber nicht laut! Egal, ob es v o r 22.00 ist! Auch da gilt die Rücksichtnahme auf andere Hausbewohner!
Wenn Du Dich daran nicht halten kannst, droht Dir die Kündigung, bzw. der andere Miete kann seine Miete wegen Ruhestörung kürzen!
Dein Verhalten ist auf jeden Fall rücksichtslos und untragbar!
Mit einem Mieter wie Dir würde ich kurzen Prozess machen! Du wärst bei mir schneller draußen, als Du denken könntest!
Ich habe lediglich gefragt, ob dies in Ordnung ist, um genau das zu vermeiden und meine Nachbarn nicht zu stören. Sie brauchen das nicht persönlich zu nehmen, Herr Vermieter. Ah und keine Sorge, ich würde niemals in einem Gebäude wohnen wollen, das Ihnen gehört. :)
eine einheitliche Regelung besteht nicht in Deutschland, als Richtwert 40Dezibel
allerdings sollte man sich so verhalten wie man es selber von anderen erwartet, dass sollte wohl selbstverständlich sein und keine Fragen aufwerfen