Sollte Fremdgehen eine offizielle Straftat sein, und falls ja welche Strafe wäre dem angemessen?
Das Ergebnis basiert auf 33 Abstimmungen
10 Antworten
Wir dürfen in DE viel selbst entscheiden. Das sollten wir auch nutzen!
Mir ist egal, in was für einer Zeit wir leben, für mich ist das in einer monogamen Beziehung emotionaler Missbrauch.
Weil der Staat sich nicht ins Privatleben der Leute einmischen darf.
Denk doch mal nach.
Wer will das kontrollieren?
Wer kontrolliert die Kontrolleure?
Die Gerichte sind sowieso schon völlig überlastet, und da sollen sie sich auch noch damit befassen, wer mit wem ins Bett geht?
Im übrigen gibt es viele Möglichkeiten, auf fremdgehen zu reagieren. Die Reaktion ist nicht immer: wie kann er / sie nur.
Die Reaktion kann auch sein:
Endlich. Oder: gottseidank.
Oder: sei ihm / ihr gegönnt.
Menschen sind unterschiedlich.
Daher: Nein.
Das ist eine Privatangelegenheit.
Der Gesetzgeber kann und sollte sich nicht in alles einmischen.
Zudem gibt es durchaus funktionierende Beziehungen, welche offen sind und amuröse Abenteuer der Partner erlauben :)
"Todesstrafe wäre angemessen" für Fremdgehen ... Du sp*****.
Nein. Früher war Ehebruch übrigens wirklich mal strafbar.