Sollte Fremdgehen eine offizielle Straftat sein, und falls ja welche Strafe wäre dem angemessen?

Das Ergebnis basiert auf 33 Abstimmungen

Nein, sollte es nicht 82%
Hohe Geldstrafe wäre angemessen 9%
Haftstrafe wäre angemessen 6%
Todesstrafe wäre angemessen 3%
Verzicht auf einen Uniplatz wäre angemessen 0%

10 Antworten

Nein, sollte es nicht

Wir dürfen in DE viel selbst entscheiden. Das sollten wir auch nutzen!

Hohe Geldstrafe wäre angemessen

Mir ist egal, in was für einer Zeit wir leben, für mich ist das in einer monogamen Beziehung emotionaler Missbrauch.

Nein, sollte es nicht

Weil der Staat sich nicht ins Privatleben der Leute einmischen darf.

Denk doch mal nach.

Wer will das kontrollieren?

Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Die Gerichte sind sowieso schon völlig überlastet, und da sollen sie sich auch noch damit befassen, wer mit wem ins Bett geht?

Im übrigen gibt es viele Möglichkeiten, auf fremdgehen zu reagieren. Die Reaktion ist nicht immer: wie kann er / sie nur.

Die Reaktion kann auch sein:

Endlich. Oder: gottseidank.

Oder: sei ihm / ihr gegönnt.

Menschen sind unterschiedlich.

Daher: Nein.

Nein, sollte es nicht

Das ist eine Privatangelegenheit.

Der Gesetzgeber kann und sollte sich nicht in alles einmischen.

Zudem gibt es durchaus funktionierende Beziehungen, welche offen sind und amuröse Abenteuer der Partner erlauben :)

"Todesstrafe wäre angemessen" für Fremdgehen ... Du sp*****.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Nein, sollte es nicht

Nein. Früher war Ehebruch übrigens wirklich mal strafbar.