Sollte der Bundestag/die Bundesregierung/ Bundesrat einen Antrag auf Parteischliessung gegen die Afd stellen?

7 Antworten

Nein, denn man würde damit derzeit ein Bauchlandung hinlegen. Der Schaden wäre noch höher als der damals gescheiterte Versuch die NPD zu verbieten.

Gungrasshopper  10.07.2023, 18:06

Ein wesentliches Argument gegen das NPD-Verbot war, dass die NPD zu klein wäre, um Schaden anzurichten. Auf die AfD trifft das leider mittlerweile definitiv nicht mehr zu.

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Artus01  10.07.2023, 19:33
@Gungrasshopper
dass die NPD zu klein wäre

Nein, das war erst die Begründung beim 2.

Versuch. Der erste Versuch ist gescheitert weil man sich im Wesentlichen auf den Einsatz von V-Leuten gestützt hat.

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Nicht-Gendern soll unter Strafe gestellt werden und mißliebige Parteien verboten werden.
Schon mal darüber nachgedacht, dass eure Einstellung sehr rechts ist?

Das Problem ist doch nicht die Organisation der AfD, das Problem ist die Denke ihrer potentiellen Wähler.
Eine verbotene AfD wiederaufersteht schneller, als du "Denkverbot" sagen kannst.

Dass die Ampel mit Hilfe der CDU mehrfach eine Politik gegen die Mehrheit betreibt, ist das Problem. Die AfD kann genüsslich kontern, und wenn du dich mit Fußball auskennst, weißt du, dass Kontern keine besonderen Fähigkeiten verlangt, es bedarf vor allem einer sperrangelweit offenen Abwehr.

Die Etablierten müsse ihre Einstellung zu Themen wie LBGT und Gendern ändern, und Klimaschutz so betreiben, dass die Geister "Unverständlichkeit" und "Unbezahlbarkeit" nicht beschworen werden.
Dann träumt die AfD vom Dönerverbot, so kennen wir sie, so wollen wir sie.

Mit dem Finger auf die AfD zeigen, ist ja so bequem, mit dem gleichen Finger sollten sie endlich in der eigenen Nase bohren.

Sollte der Bundestag/die Bundesregierung/ Bundesrat einen Antrag auf Parteischliessung gegen die Afd stellen?

Nein.

Ein Parteiverbot das man versucht und scheitert würde nur der AFD helfen. Wenn genug vorliegt das man sich quasi sicher ist das das durchgeht bin ich voll dafür. Wenn es aber ein "könnte vielleicht klappen ist" feuert das nur die Verschwörungsphantasien der Vollhonks an.

Würde vor dem eugh keinen Bestand haben. Der hat extrem hohe Hürden für ein verbot gesetzt.

Ausserdem tut man sich damit keinen Gefallen. Man muss Politik für die Bürger machen, dann wählen die Bürger keinen Protest.

trans64 
Fragesteller
 09.07.2023, 17:31

Der EUGH ist nicht zuständig.

Der EGMR wäre zuständig. Und der EGMR hat meistens die Parteienschliessungen akzeptiert

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Artus01  09.07.2023, 17:42
Würde vor dem eugh keinen Bestand haben.

Der Hat mit Parteienverbote in Deutschland nichts zu schaffen.

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Artus01  10.07.2023, 10:08
@AnglerAut

Was egal ist, denn der hat dabei auch nichts zu sagen.

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Kannst du den Feind nicht mit guter Politik besiegen, dann verbrüdere dich mit ihm. Hole ihn und seine Wähler mit ins Boot und gib ihm die Möglichkeit, mitzuwirken. Das Recht dazu hat er ja mit dem demokratischen. Wahlausgang erwirkt.

Was denkst du, was los wäre, wenn die AfD und damit 20 Prozent der Wähler (Stand heute, wenn heute Wahl wäre) per "Parteischließung" mundtot gemacht werden würden?

Nein, mit dem Ergebnis muss man erstmal leben und daran mit guter Politik arbeiten, die die Bedürfnisse aller Bürger berücksichtigt und keine Gruppe bevorzugt oder gefühlt ausschließlich im Visier hat.

Außerdem würde gleich am Tag danach eine neue, vermutlich sehr radikale Partei aus dem Boden gestampft.