Soll ich es heute meine Eltern sagen oder wäre es albern, weil es verjährt ist?

Das Ergebnis basiert auf 18 Abstimmungen

Ja kannst es erzählen 89%
Nein bringt nichts 11%

6 Antworten

Nein bringt nichts

Ich habe sowas auch zwischen meinem 6. und 7. Lbj. erlebt. Damals wars nicht im Keller sondern im Wald hinterm Schwimmbad. Der Typ war noch recht jung und in der Ausbildung, nicht älter als 20. Ich habe auch nie etwas gesagt, weder zu meinen Eltern, die mittlerweile tot sind, noch zu sonst einem. Das liegt jetzt 38 Jahre zurück.

Bis zu meinem 18. Lebensjahr habe ich das verdrängt. Dann begann ich eine Ausbildung zur Kinderpflegerin. Und da war das Thema dann wieder präsent. Heute hoffe ich, das er erwischt wurde bzw das er das vielleicht nicht mehr gemacht hat.

Der Typ wohnte gegenüber von uns. Meine Eltern schenkten ihm einen Hund aus dem Wurf unserer damaligen Hündin. An das Haus von ihm und seiner Mutter erinnere ich mich noch genau. Eine kleine blaue Hütte, stehend in einem verwildertem Garten. Könnte sein das sie alleinerziehend war. An den Mann dieser Frau oder einen Vater zu dem Typen erinnere ich mich nicht. Wenn ich heute in meiner alten Heimat bin und durch diese Straße fahre wo wir einst wohnten, dann erinnert heute nichts mehr an dieses kleine Haus. Das Haus musste weichen, für einen Aldi Parkplatz. Das Haus in dem ich wohnte existiert heute noch. Gegenüber vom Parkplatz.

Ich weiß nicht was es bringen soll wenn man es jetzt noch berichtet. Behörden machen nichts mehr, die Sache ist verjährt und anscheinend ist er danach nicht mehr tätig geworden. Zumindest in deinem Fall scheint es so zu sein. Wäre ich an deiner Stelle, so würde ich mich von dem fern halten. Keine Treffen mehr, keine Einladungen annehmen wenn der auch dabei ist. Und was wichtig ist, wenn du Kinder hast, nimm sie nicht mit zu deinen Eltern, wenn er auch dabei ist.

wiesocu 
Fragesteller
 06.02.2022, 22:14

Ich erinnere mich nur noch wie er unsere Hosen runtergezogen hat und da etwas gemacht hat aber nichts anderes weiß ich mehr. Wir haben sogar gelacht, weil er immer das Licht vom Keller ausgemacht hatte und wir im dunkeln waren.
Wir haben nicht verstanden, was er genau gemacht hat, sondern nur, dass er uns mag und dunkel im Keller sein für uns aufregend war.

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Ja kannst es erzählen

Wenn du noch keine 51 Jahre bist, dann kannst du ihm sogar noch anzeigen.

Denn die Verjährungsfrist beträgt ab dem 21. Lebensjahr nochmal 30 Jahre.

Bitte zeig ihm an. Wenn du die anderen Opfer kennst, sollten die sich auch mal mit einen Psychologen unterhalten, denn auf diesem Wege können die die Erinnerungen wieder hervorrufen.

Anzeige ist extrem wichtig, denn wer ein Kind missbraucht, der missbraucht weitere Kinder. Wer weis wie viele Kinder unter ihm gelitten haben und falls er noch lebt, wie viele gerade leiden müssen.

Wenn es dich belastet dann sprich mit deinen Eltern darüber. Wenn nichts mehr vorgefallen ist und es dich nicht belastet du mit einem ruhigen Gewissen weitermachen zu können dann lass es, es wird nicht viel bringen und ich denke die Reaktion von deinen Eltern wird sicher nicht so toll sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vieles selbst erlebt, und dadurch viel neues gelernt :)

Sexuelle Belästigung verjährt nach 5 Jahren.

Wenn es dich belastet, würde ich es deinen Eltern erzählen.

Ich würde keinen Kontakt mehr zu ihm haben wollen, egal wie lange es her ist.

Zusatz: Ich habe mich geirrt: Eine Straftat nach § 176 Absatz 1 StGB, also der „einfache“ sexuelle Missbrauch von Kindern, verjährt gemäß § 78 Absatz 3 Nr. 3 StGB in zehn Jahren.

CarinaSchoppe  06.02.2022, 22:02

aber er sagt ja es wäre "mehr" vorgefallen das wäre ja dann sehr wahrscheinlich schwerer missbrauch von kindern / jugendlichen

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RockyLama  06.02.2022, 22:18
@CarinaSchoppe

Er ist sich nicht sicher. Also wohl eher nicht. Zumindest nicht nachweißlich.

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CarinaSchoppe  06.02.2022, 22:20
@RockyLama

sowas ist natürlich irgendwie schade (zumindest was die strafverfolgung angeht)

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Nutpen  06.02.2022, 23:10

Falsch es ist Kindesmissrauch. Kindesmissbrauch verjährt erst 30 Jahre nach dem 21. Lebensjahr.

Das es nach 10 Jahren verjährt ist, ist schon seit 2003 nicht mehr der Fall.

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