Soll ich der Hausverwaltung schreiben?
Wir haben einen Gemeinschaftskeller. Wegen einer nachbarlichen Auseinandersetzung wurde dieser von der Verwaltung beschriftet und gesperrt. Keiner darf ihn mehr benutzen. Mein Nachbar hat allerdings (keine Ahnung woher) einen Schlüssel für diesen Keller und benutzt ihn seitdem als Holzlager.
Dieser Keller war ursprünglich als Durchgang für Heizlieferungen und Abstellplatz für Räder gedacht. Nun bietet mir der Nachbar (großzügig 🙄) an, ihn vorübergehend zu öffnen. Wenn man bedenkt dass er der Grund war warum der Keller überhaupt für jeden gesperrt wurde, ist das unglaublich dreist. Er würgt es einem immer wieder rein, dass NUR er Zugang hat. Hinzukommt dass wir anderen auch für diesen Keller haften, wenn etwas passiert. Wir aber selber keinen Zugang zu ihm haben.
Seit Wochen überlege ich nun, ob ich es der Hausverwaltung melden soll und mich aus der Haftung nehmen lasse, falls er weiterhin Zugang zu diesem Keller hat.
Was würdet ihr tun? Vor allem wenn euch etwas einfach nicht aus dem Kopf geht
6 Stimmen
6 Antworten
Wenn dies so ist und Du gem. Mietvertrag ein Anrecht auf die Nutzung hast, dann ist das eine "Dreistigkeit" der Hausverwaltung.
Die Tatsache auf jeden Fall schriftlich dem Vermieter (NICHT HV) melden und zu Abhilfe auffordern (Fristsetzung mit Datum 2 Wochen).
Dazu kommt eine Nutzung als Holzlager, die unter Umständen (hängt vom konkreten Fall ab) sogar rechtswidrig ist (Brandlast in Verkehrswegen). Das würde ich - nach weiterer Prüfung - sogar beim Schreiben an den Vermieter als mögliches Thema als Hinweis mit aufnehmen.
Wenn ihr einen zugewiesenen Projekt- / Objektverantwortlichen habt, dann ist der erster Ansprechpartner - solange er/sie NICHT mit der Hausverwaltung identisch ist. Taugt die Person nichts (beachte die schriftliche Fristsetzung), würde ich mich an den Vorstand der Genossenschaft wenden.
Nebenbei ist das Haftungsthema zweitrangig, wenn das eine Brandlast ist .- da brauchst Du nicht mehr haften, wenn Du im Brandfall umgekommen bist. Solche Dinge sind kein Spaß und Du solltest es mit dem erforderlichen Nachdruck (und IMMER schriftlich - Hinweispflicht nach BGB) verfolgen.
Brandschutz? HAHAHA der existiert bei uns gar nicht. Wir haben 6 Feuerlöscher von 19Hunderthakenkreuz im Keller stehen, die weder funktionieren, noch leicht erreichbar sind. Und ein Fluchtweg ist ja durch den Kellerfremdnutzer blockiert.
Mal ne Frage an sich: Wenn dieser Kellerzugang eigentlich ein Fluchtweg sein soll, weil er ja ein Eingang ist, dürfen die dann überhaupt den Kellerbereich für ALLE sperren?
Ein Fluchtweg durch den Keller ist eher unüblich, es sei denn, er ist Fluchtweg AUS dem Keller ins Freie. Diese Türen MÜSSEN einen Panikbeschlag in Fluchtrichtung haben. Man kann also den Raum "von außen" zuschließen (oder sogar mit Knauf), aber von innen braucht man keinen Schlüssel.
Rauchmelder und Feuerlöscher sind in der Landesbauordnung oder Vorgaben der örtlichen Feuerwehr oder seltener in der Baugenehmigung geregelt. Wenn aber Feuerlöscher gestellt sind, dann sind diese auch regelmäßig zu warten und auszutauschen. (Mehrfamilienhaus » Ist der Feuerlöscher Pflicht? (hausjournal.net)), Rauchmelder sind in Mehrfamilienhäusern z.B. in Treppenhäusern NICHT gesetzlich vorgeschrieben und das gilt auch für Gemeinschaftsräume. Deshalb sind übrigens Brandlasten in Treppenhäusern (der klassische Schuhschrank für der Wohnungstür) eigentlich nicht zulässig und schon gar nicht, wenn diese die Fluchtwegebreite relevant reduzieren. Das könnte auch für den Zwischenraum mit dem Holzlager gelten - es kommt auf den konkreten Fall an.
Melde das den er macht Das Absichtlich und wen keiner den keller nutzen darf Dan auch er nicht ! Und noch weniger recht hat er da holz zu lagern allein dafür solltes du da schon bescheid geben und auch das er Dafür verantwortlich war das Alle Anderen den keller nicht mehr nutzen Könen Aber er tut es dennoch !
Teile der Hausverwaltung auch mit das du bzw ihr nicht bereit seid für etwas zu haften wo ihr kein Zugang zu habt und erst recht nicht wen der Verursacher des Problems dort holz uzb anders lagert! Vielleicht Wird da ja auch leicht entzündbares gelagert ! Da ihr kein Zugang habt und auch keinen schlüssel Seid ihr nicht haftbar zu machen! Das würde ich auch schriftlich mitteilen!
Wen der Keller Im Mietvertrag steht dan können sie den nicht einfach dicht machen bzw habt ihr dan das recht die miete für diesen gemeinschafstkeller zu streichen!
Du solltest auch mal in deinen Mietvertrag schauen, wenn es einen Kelleraum gibt, der als Abstellraum für Fahrräder ausgewiesen ist, und das so im Mietvertrag steht, hast du als Mieter des Hauses Recht und Anspruch diesen Raum zu nutzen.
Frag die Hausverwaltung nach der Haftung im Fall der Fälle.
Dabei wird zwangsläufig der Sachverhalt vorgetragen und du bekommst sehr wahrscheinlich eine zufriedenstellende Antwort.
Wenn es dir aber nur darum geht, dass er den Keller nicht nutzen darf oder so, dann buche ein Wochenendurlaub irgendwo in dem Bergen, und erweitere dein Herz inn dünner Luft ;) ... warte ich übersetze frei "schei** auf sein privilegiengetue. Es ist ein Keller. Hallo? ;)
Wenn ihr für den Keller haftet zahlt ihr Miete dafür. Ergo müsst ihr ihn auch nutzen können oder die Miete muss gesenkt werden.
Ergo die Dreistigkeit liegt hier so wie du es schilderst nicht beim Nachbarn sondern beim Vermieter
Ich bin mir nicht sicher ob der Vermieter diese Nutzung bekannt ist.
Und an wen wende ich mich, wenn der Vermieter eine Heimstätte ist? Das ist ein riesen Unternehmen, dass mehrere Wohnblocks hat. Für unseren Bereich ist immer eine Fachkraft zuständig.