Sperrmüll entdeckt lange nach Auszug von Mieter - wer haftet?

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Wenn es nicht in Deinem Verantwortungsbereich lag , wegen einer defekten Dachbodenzuwegung auch dort eine Begehung samt Inspektion im Zuge der Wohnungsübergabe durchzuführen , könnte sich damit zumindest das Entstehungsjahr der Grundschuld im Sinne einer möglichen Verjährung tatsächlich zu Deinen Gunsten nach hinten verschieben , wenn Du diese Tatsache im Zweifel stichhaltig belegen könntest .

Allerdings wäre äußerst fraglich , ob Du diese Ablagerungen eindeutig auch Deinen EX - Mietern zuordnen könntest anhand entsprechender Beweise . ( das halte ich für relativ ausgeschlossen )

Ich weiss allerdings auch nicht , von welchem ungefähren Raumvolumen wir da kompakt zerlegt und aufgestapelt in etwa reden , und was die Entsorgung von Brettern / Möbelteilen da pro m3 bei Euch kosten würde , wenn das als Sperrmüll , und nicht etaig als Bauschutt durchginge beim Entsorger .

Bis etwa 50 Euro würde sich sehr wahrscheinlich allerdings das Vorleistungsrisiko für einen möglichen Feststellungs- / und Titulierungsprozess für Dich nicht lohnen .

Allerdings kann Dir selber die Hausverwaltung dann ggf. auch nicht nachweisen , daß der Müll mit Dir , bzw. Deinem Mieter direkt in Zusammenhang steht , wenn Du da anderweitig noch keine "falschen" Äußerungen vorschnell gemacht hattest . ( für den Fall , daß es sich um eine Eigentümergemeinschaft , und nicht etwa komlett um Dein eigenes Haus handelt ) .

Es gibt beim Auszug ein Übergabeprotokoll.

Was der Vermieter da beanstandet, das muss der Vormieter beseitigen, ggfs muss man sich vor Gericht streiten.

Was dabei nicht festgestellt wurde, ist Sache des Eigentümers, es sei denn es liegt eine Straftat vor, oder eine arglistigte Vertuschung.

Im Verhältnis Vermieter zu neuem Mieter entscheidet auch das Protokoll:
hast du einen leeren Kellerraum übernommen, muss du einen leeren Raum zurückgeben. Stehen da noch ein paar Möbel drin, sollte festgehalten werden ob die noch entsorgt werden oder in dein Eigentum übergehen.

Wenn du einen Raum übernimmst, den du nicht mal besichtigt hast .. dein Problem.

Kompliziert wird es, wenn die Sachen noch was wert sind. Wo kein Kläger, da interessiert es keinen, ob du es entsorgst oder verkaufst. Aber Du erwirbst kein Eigentum an den Sachen. Müsstest also die Goldmünzen die in einer Mauernische liegen, melden und abgeben. Eigentlich müsste der Vermieter auch Schrottmöbel einlagern und dem Vormieter die Rechnung präsentieren, oder sich schriftlich geben lassen dass es entsorgt werden darf. Wenn da also noch ein Ölgemälde röhrender Hirsch liegt und du verschenkst oder entsorgst es, könnte der Vorbesitzer Ärger machen, wenn es ihm einfällt ...

Beim Verkauf von Immobilien sind die Verträge da eindeutig: alle "beweglichen Sachen" die bis zum definitierten Datum vom Vorbesitzer nicht entfernt werden, gehen werden Eigentum den neuen Besitzer, der darf also alles entsorgen und auch einen wertvollen Fund behalten.

da dies schon 4 Jahre her ist, würde ich es selbst entsorgen. die Mieter haben vielleicht nicht dran gedacht, genauso wie du vergessen hast, den Dachboden zu überprüfen. Falls mehrere Mietparteien im Haus sind, könnten es mittlerweile auch andere gewesen sein

Da du es bisher nicht geltend gemacht hast, dürfte es verjährt sein.

Keine Chance! Du hast 0 beweise das der von denen ist und die werden leugnen und sich (zu recht) aufs Protokoll berufen