Wenn es nicht in Deinem Verantwortungsbereich lag , wegen einer defekten Dachbodenzuwegung auch dort eine Begehung samt Inspektion im Zuge der Wohnungsübergabe durchzuführen , könnte sich damit zumindest das Entstehungsjahr der Grundschuld im Sinne einer möglichen Verjährung tatsächlich zu Deinen Gunsten nach hinten verschieben , wenn Du diese Tatsache im Zweifel stichhaltig belegen könntest .

Allerdings wäre äußerst fraglich , ob Du diese Ablagerungen eindeutig auch Deinen EX - Mietern zuordnen könntest anhand entsprechender Beweise . ( das halte ich für relativ ausgeschlossen )

Ich weiss allerdings auch nicht , von welchem ungefähren Raumvolumen wir da kompakt zerlegt und aufgestapelt in etwa reden , und was die Entsorgung von Brettern / Möbelteilen da pro m3 bei Euch kosten würde , wenn das als Sperrmüll , und nicht etaig als Bauschutt durchginge beim Entsorger .

Bis etwa 50 Euro würde sich sehr wahrscheinlich allerdings das Vorleistungsrisiko für einen möglichen Feststellungs- / und Titulierungsprozess für Dich nicht lohnen .

Allerdings kann Dir selber die Hausverwaltung dann ggf. auch nicht nachweisen , daß der Müll mit Dir , bzw. Deinem Mieter direkt in Zusammenhang steht , wenn Du da anderweitig noch keine "falschen" Äußerungen vorschnell gemacht hattest . ( für den Fall , daß es sich um eine Eigentümergemeinschaft , und nicht etwa komlett um Dein eigenes Haus handelt ) .

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