Smartphone Aufnahmen verboten. Wie steht ihr dazu?
Du wirst betrogen, bedroht, belästigt oder gemobbt. Du hast den Beweis auf deinem Smartphone, weil Du die Boshaftigkeiten heimlich aufgenommen hast?
Pech gehabt. Der Gesetzgeber macht aus dem Kriminellen m w D einen ehrbare Person und aus dir ne Kriminellen.
Die Aufnahme selbst ist erst einmal die Erfüllung des Straftatbestandes des §201, 201 a StGB. Dies, soweit derjenige, welche Sie beleidigt bzw. beleidigt, nicht in die Aufnahme einwilligt.
Fazit: Gauner, Gaunerinnen, und die mit dem 3. Geschlecht, Lügner, Betrüger werden vom StGB geschützt, du darfst ihre Lügen nicht aufnehmen.
Traurig. Oder wie steht ihr dazu? Ist das korrekt?
3 Antworten
"Die Ausnahmen: In diesen Situationen können heimliche Tonaufnahmen zulässig sein
Trotz der grundsätzlichen Regelungen gibt es bestimmte Fälle, in denen heimliche Tonaufnahmen rechtmäßig sein können. Dazu zählen zum Beispiel:
Wenn die Aufnahme zur Wahrnehmung eines berechtigten Interesses (z.B. Beweissicherung) notwendig ist. Allerdings muss die Beweiserhebung in solchen Fällen verhältnismäßig sein und darf keine schutzwürdigen Interessen der Betroffenen beeinträchtigen.
Bei der Aufdeckung schwerwiegender Straftaten (z.B. Bedrohung, Erpressung) kann eine heimliche Tonaufnahme zulässig sein. Die Beweiskraft der Aufnahme muss jedoch gegenüber dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen abgewogen werden.
Im Rahmen der journalistischen Recherche und Meinungsfreiheit können heimliche Tonaufnahmen zulässig sein, jedoch sind auch hier Grenzen zu beachten, wie z.B. das Schutzinteresse der Betroffenen oder das Recht auf Privatsphäre."
Ja vom juristischen Ansatz ist das korrekt. Ist mitunter eine verzwickte Sache weil man mit unrecht kein unrecht bekämpfen darf.
Gut finde ich das nicht, besonders in deinen angesprochen Fall. Kameraaufnahmen werden in so vielen Ecken von jedem gemacht ohne das es im Alltag irgendwem auffallen würde. Wenn ich mein Privatgrundstück, wo niemand was drauf zu suchen hat mit einer Kamera aufnehme und dabei einen Einbrecher aufnehme der mein Eigentum entwendet ohne das ich die Kameraübrwachung angezeigt habe verletze ich die rechte eines Einbrechers, was tatsächlich dazu führen kann das die Aufnahme es als Beweisstück nicht zugelassen wird. Das ist leider schon ein total "schwachsinniger" Ansatz.
Es ist halt immer schwierig da eine Balance zu finden, bzw. eine vernünftige Gewichtung zwischen den "Unrechenten" zu gewährleisten.
Ich finde das auch nicht richtig...