Du wirst betrogen, bedroht, belästigt oder gemobbt. Du hast den Beweis auf deinem Smartphone, weil Du die Boshaftigkeiten heimlich aufgenommen hast?
Pech gehabt. Der Gesetzgeber macht aus dem Kriminellen m w D einen ehrbare Person und aus dir ne Kriminellen.
Die Aufnahme selbst ist erst einmal die Erfüllung des Straftatbestandes des §201, 201 a StGB. Dies, soweit derjenige, welche Sie beleidigt bzw. beleidigt, nicht in die Aufnahme einwilligt.
Fazit: Gauner, Gaunerinnen, und die mit dem 3. Geschlecht, Lügner, Betrüger werden vom StGB geschützt, du darfst ihre Lügen nicht aufnehmen.
Traurig. Oder wie steht ihr dazu? Ist das korrekt?