Sind Schlafstörungen beim Militär hinderlich?
Hallo,
ich habe angedacht, mich in 2023 oder 2024 bei der Bundeswehr als SaZ zu bewerben. Ich leide allerdings an mehr oder weniger starken Schlafstörungen und nehme auch Schlaftabletten dagegen — die abzusetzen (wenn das denn nötig sein sollte) wäre jetzt nicht das Problem. Wie sähe das mit dem Tauglichkeitsgrad aus? Mit "Einschränkung" oder "Untauglich"? Alles in Allem komme ich damit aber auch ohne Medikamente recht gut klar. Wäre auch nett von euch, wenn ihr — sofern vorhanfden — eigene Erfahrungen mit einbringen könntet, wie es bei euch lief.
Wie ist eure Meinung dazu?
Grüße
DeltaCastle
4 Antworten
Kann mir nicht vorstellen das jemand mit einer Diagnostischen Schlafstörung im Militär genommen wird. Zum einem braucht der Mensch schlaf zum erholen. Auf der anderen Seite wenn mitten in der Nacht der Alarm los geht und die Medikamente noch wirken bringt das auch nichts. Besprich doch das absetzten der Medikamente mit einem Arzt. Jetzt hast du die Zeit um zu sehen ob du ohne Medikamente klar kommst, auch wenn es mal stressig wird im Leben.
Speziell in der Grundausbildung wirst Du die ganze Zeit ausgepowert bis Du auf dem Zahnfleisch kriechst. Es wäre sehr verwunderlich noch Medis zu brauchen, wenn Du halbtot ins Bett fällst.
Aber genau wegen diesem Drill/Stress, muss der schlaf nicht wirklich tief und somit erholsam sein. So meine Erfahrung. Ich war wach, noch bevor die Tür aufgestossen wurde.
Aber wie bereits von jemand geschrieben. Entscheiden muss der Arzt am Ende.
Solange du pünktlich aufstehen kannst, interessiert das dort keinen. Also du solltest dich auch nicht ständig hin und her welzen.
Du teilst dir ja die Stube mit anderen, also würde ich das schon formulieren. Schlimmer wäre es, wenn du schnarchst - bei sowas krieg ich Mord Gedanken. 😂
Du musst das ja nicht erwähnen.
Man ist verpflichtet, über etwaige Erkrankungen usw. Auskunft zu erteilen.
Wird es verschwiegen und es kommt zur Einstellung, könnte das im späteren Verlauf zu Schwierigkeiten führen, wenn diesbezüglich Probleme auftreten.
Die Folge wäre möglicherweise die Entlassung aus dem Dienstverhältnis.
Stimmt schon. Naja, ich ziehe Wikipedia nur recht ungern als Informationsquelle heran, aber: https://de.wikipedia.org/wiki/Tauglichkeitsgrad
Da scheint schon eine Menge Spielraum zu sein, was die Verwendungsfähigkeit angeht... Aber naja, ich muss schauen.
Fragen wie deine lassen sich hier nur schwerlich beantworten, da die Entscheidungen dazu meistens individuell sind.
So haben die Mediziner vor Ort das letzte Wort darüber.
Ich denke und hoffe mal, dass das im Großen und Ganzen beibehalten wurde.
Danke, STURMT1GER