Sind Mitglieder des Stadtrats von der Politischen Immunität betroffen?
Ich diskutieren gerade mit einem Freund darüber. Ich meine Nein, er meint ja. Wer hat recht?
4 Antworten
- Die Immunität betrifft Abgeordnete von Parlamenten
Der Stadtrat/Gemeindrat/Kreistag ist kein Parlament sondern ein Selbstverwaltungsorgan einer Stadt/Gemeinde/Kreises (§ 29 Gemeindeordnung - kann in einzelnen Bundesländern auch in einem anderen Paragraphen stehen).
Daher genießen die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auf kommunaler Ebene keine Immunität, weil sie keine Abgeordneten im Sinne des Artikels 46 GG sind.
Dein Freund hat Recht.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_46.html
Korrigiere: Du hast Recht! Siehe Bitterkrauts Links!
Nein. Das bezieht sich auf alle Abgeordneten, also auch auf Stadträte.
Hier mal ein praktisches Beispiel: https://www.saechsische.de/goerlitz/sachsen-goerlitz-immunitaet-von-landtagsabgeordneten-wippel-schulze-aufgehoben-5279949.html
Immunität gilt für ABgeordnete aller gesetzgebenden Körperschaften, also auch für kommunale Stadträte.
Ja, habe mich auch gerade etwas eingelesen und würde jetzt kräftig zurückrudern. :-)
Trotz der oberflächlichen Ähnlichkeiten zu einem Parlament handelt es sich beim Gemeinderat nicht um einen Teil der Legislative, sondern der Exekutive. https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinderat_(Deutschland)
Der Stadtrat ist kein Parlament sondern ein Verwaltungsgremium (§ 29 Gemeindeordnung) - daher sind Stadtratsmitglieder keine Abgeordnete.
Si, danke, hatte ich mittlerweile auch schon realisiert. :-)
Du hast Recht.
Stadtratsmitglieder sind normalerweise weder Mitglieder des Parlents noch Diplomaten, weswegen hier weder die parlamentarische noch die diplomatische Immunität greift. Man muss nicht einmal Politiker sein, um sich in einen Stadtat wählen zu lassen. Kann eigentlich jeder, der genügend Unterstützer hat.
Man muss nicht einmal Politiker sein, um sich in einen Stadtat wählen zu lassen. Kann eigentlich jeder, der genügend Unterstützer hat.
Das gilt auch für Abgeordnete. Die hatten ja alle mal andere Berufe. Keiner hat Politiker gelernt.
LOL. Berufsausbildung zum Politiker nach der Handwerksordnung? Mit Kammer-Abschlussprüfung? ^^
P.s.: Eigentlich weiß ich das gar nicht. Aber ich sitze gerade einem Mitglied des hiesigen Stadtrats gegenüber, das den Wirt (ebenfalls Mitglied des Stadtrats) gefragt hat, ob's jetzt ungestraft die Zeche prellen darf.
Du hast recht.
Art. 38 GG) ist das Mitglied eines Parlaments (Bundestag, Landtag, nicht Kreistag, nicht Stadtrat, nicht Gemeinderat). Der Abgeordnete wird vom Volk als dessen Vertreter auf Zeit gewählt (nicht abberufbar) und ist nur seinem Gewissen unterworfen. Ihm kommen Indemnität und Immunität zu. http://www.rechtslexikon.net/d/abgeordneter/abgeordneter.htm
Das hatten wir auch schon gefunden. Aber da geht es ja nur um den Bundestag.