Sind diese Spiegel erlaubt?
Hallo,
kann ich diese Spiegel an meinem Motorrad anbringen, ohne das es Stress mit der Polizei gibt? In der Beschreibung steht leider nichts davon, ob sie e-geprüft sind. Habe aber schon ähnliche Spiegel gesehen, die geprüft waren, weswegen ich mir jetzt unsicher bin.
Gruß
5 Antworten
Nein, Spiegel brauchen keine Bauartprüfung, haben also auch keine E-Nummer. Aber der ist zu klein.
Die StVZO schreibt eine reflektierende Fläche von Mindesten 60 cm² vor. Der hat nur 50cm².
Nach der Euronorm ECE R 81 müssen runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 100mm und 150mm haben, der hat aber nur 81mm. Zu klein.
Muß sie weil die StVZO keine Bauartprüfung vorschreibt. Es gibt zwar eine Norm, aber die ist nicht verpflichtend.
Da soll noch einer durchblicken. ;)
Praktisch ist es aber besser, Spiegel und auch andere Teile nur dann zu montieren, wenn die eine E-Nummer haben. Denn da das kaum einer weiß, kassieren die auch ohne Messung. ;)
Apropos: wie sieht es dann mit Blinkern ohne E-Nummer aus?
Ich hab die entsprechende Vorschrift gerade nicht zur Hand, bin mir aber relativ sicher, daß alle Teile der Beleuchtung ein Prüfzeichen oder einen Einzelabnahme haben müssen.
Jau, bestimmt. Dachte eh, dass das bei allen Teilen so ist. ;)
Was wäre denn die Konsequenz wenn ich trotzdem mit den Spiegeln fahren würde und erwischt werden würde?
Direkt am fahrzeug veränderst du ja nichts du baust nur spiegel an ich glaube das musst nicht geprüft werden/braucht keine erlaubnis. Beim TÜV würde ich trotzdem nochmal nachfragen :)
Direkt am fahrzeug veränderst du ja nichts du baust nur spiegel an
Ach, und die Spiegel werden "indirekt" ans Fahrzeug geschraubt? ;o)
Prüfzeichen oder Mustergutachten, Die Spiegelfläche muß mindestens 60 cm ² groß sein !
Je nachdem ob eine deutsche (KBA) Zulassung oder eine Zulassung nach EU vorliegt sind die Anforderungen unterschiedlich.
Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links. Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die "Malteserkreuze" sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen.
Anders bei den parallel geltenden ECE- und EWG- Prüfvorschriften, denn hier trägt der Spiegel ein Prüfzeichen. Die Eckdaten: Nach ECE R 81 muß der Spiegel auf 69 Quadratzentimeter reflektieren, wobei runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 94 und 150 Millimeter haben dürfen. In nicht runde Spiegel muß sich ein Kreis von 78 Millimetern Durchmesser einlegen lassen, andererseits darf er die Außenmaße 120 x 200 Millimeter nicht überschreiten.
Nach EWG-Richtlinie 80/780 dürfen runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 100 und 150 Millimeter haben, und in nicht runde Spiegel muß sowohl ein 100-Millimeter-Kreis als auch ein Quadrat mit 150 Millimeter Kantenlänge passen.
Der Durchmesse nach STVO muss 94 mm betragen...
Also ich kenne genug Spiegel mit ECE-Prüfzeichen.^^ Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polente bei ner Kontrolle bei Teilen ohne E-Nummer erst noch nachmisst und ggf. noch rechnet. ;)