Sind die Sätze für das Wohngeld nicht mehr aktuell?
Mir wurde kürzlich ein Fall bekannt einer Person mittleren Alters bekannt, die auf Wohnungssuche war, aber krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten konnte. Sie bekommt eine monatliche Rente von ca. 700€ und maximal 500€ Wohngeld.
Angeblich würde ihr als Einzelperson nur dieser Betrag zustehen bzw. die Kaltmiete nur bis 500€ übernommen werden.
Im Falle einer höheren monatlichen Kaltmiete müsste sie den Differenzbetrag selbst aufbringen.
Nun ist ja allgemein bekannt, dass die Mieten in den letzten Jahren v.a. im städtischen Raum stark angestiegen sind, weshalb man mit 500€ heutzutage nicht mehr sonderlich weit kommt.
Allenfalls bekommt man dafür vielleicht eine kleine Altbauwohnung, aber dort gibt es meist keinen Aufzug, was für gebrechliche Menschen auch keine Option ist.
Warum wird dieser Umstand aber nicht berücksichtigt und die Sätze entsprechend angehoben?
Man macht es diesen ohnehin gepeinigten Menschen dann noch schwerere, eine passende Wohnung zu finden.
3 Antworten
Es gibst keine Sätze für Wohngeld, was du meinst ist Kosten der Unterkunft und Heizung vom Jobcenter oder Grundsicherung. Da kommt es auf den Wohnort des Antragstellers an.
Wohngeld ist immer nur ein Zuschuß zur Miete, und 500 € halte ich für sehr viel.
Bei einer Rente von 700 € kann sie aufstockende Grundsicherung/Sozialhilfe beantragen und sollte vorher ausrechnen (lassen), welche Leistung (Grundsicherung/Sozialhilfe oder Wohngeld) höher ist.
Angeblich würde ihr als Einzelperson nur dieser Betrag zustehen bzw. die Kaltmiete nur bis 500€ übernommen werden.
Das klingt mir eher nach Grundsicherung/Sozialhilfe.
Die sog. Angemessenheitsgrenzen beziehen sich jedoch auf die Bruttokaltmiete = Warmmiete ohne Heizkosten.
Heizkosten würden zusätzlich erstattet.
Sie bekommt eine monatliche Rente von ca. 700€ und maximal 500€ Wohngeld.
Und was passt dir hier an diesem hohen Zuschuss für einen möglichen Mietzuschuss nicht?
Dass die Rentnerin damit nicht klar kommt, hat mit dem Wohngeld nichts zu tun.
Die Möglichkeit besteht ja auch noch, dass sie noch weitere Einkünfte hat, bzw. alternativ noch einen Antrag auf Sozialhilfe stellen kann.
Welche denn, wenn sie berufsunfähig ist bzw. keiner Erwerbstätigkeit nachgeht?
Dann hat die Dame vergessen eine BU-Absicherung abzuschließen.
Auch findet man im Landkreis viele kleine Wohnungen die weniger als 500 € kalt kosten.
Wer im Leben keine Rücklagen bildet, kann nicht immer davon ausgehen, dass der Staat ihre Wünsche und Reisen finanziert.
Aber vielleicht hat sie ja Kinder oder einen Lebensgefährten, die sie unterstützen.
Dies alles müsste man in einem persönlichen Gespräch abklären, wobei auch das Sozialamt meist behilflich ist.
Dann hat die Dame vergessen eine BU-Absicherung abzuschließen.
Naja, ich hab auch keine, weil sowas relativ teuer ist.
Hab mir das mal ausrechnen lassen und das wäre ein 4-stelliger Betrag im Jahr.
Aber mit der Erwerbsminderungsrente (EMR), die ich im Falle einer Berufsunfähigkeit bekommen würde, käme ich ganz gut über die Runden.
Ich müsste halt nur meine Ausgaben etwas reduzieren.
Die BU füllt ja nur die Lücke zwischen der EMR und dem letzten Nettogehalt.
Und wenn man im Falle der Berufsunfähigkeit auch mit etwas weniger als dem letzten Nettogehalt zufrieden ist bzw. ein wenig Rücklagen, Wohneigentum etc. hat, braucht man auch nicht zwingend eine BU.
Immerhin würden ja schon mal die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte wegfallen, was oftmals auch ein ganz schöner Batzen ist.
Allerdings kann die EMR auch ziemlich niedrig ausfallen, wenn man nur ein sehr geringes Einkommen hatte.
Aber vielleicht hat sie ja Kinder oder einen Lebensgefährten, die sie unterstützen.
Nein, alleinstehend.
Und selbst wenn, kann man bei Kindern nicht immer automatisch auf Unterstützung hoffen. Sie sind auch nicht verpflichtet, die Eltern finanziell zu unterstützen.
Auch wenn es moralisch natürlich verwerflich wäre, wenn sie es nicht tun, obwohl sie es könnten.
Dass dieser Zuschuss halt in vielen Fällen heutzutage nicht ausreicht, um die Mietkosten zu decken.
Und wenn man darüber hinaus nur 700€ Rente hat, dann tut es weh, davon noch was für die Miete abzweigen zu müssen.
Welche denn, wenn sie berufsunfähig ist bzw. keiner Erwerbstätigkeit nachgeht?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Person nicht schon alle Mittel ausgeschöpft hat.
Mit 700€ Rente und 500€ Wohngeld bekommt sie insgesamt ja sowieso schon 1200€ und das liegt doch bereits oberhalb des Existenzminimums.
Was sollte ihr denn darüber hinaus noch zustehen?