Sicherheitsgurt im Oldtimer?

3 Antworten

Anschnallpflicht in Oldtimern

Oldtimer, die vor dem 01.04.1970 erstmals zugelassen sind, müssen nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein (Übergangsvorschriften zu § 35a StVZO). Somit besteht auch keine Anschnallpflicht, da nach § 21a StVO nur vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sein müssen.

Gilt das auch für LKWs

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@1Windows7

Der 206 war doch eina Art Kleinbus, oder? Ich kannte den als 8-Sitzer-Kleinbus. geschlossenen Kasten und als Pritschenwagen.

Meines Wissens hatte der bereits Gurt-Befestigungspunkte. Wenn die bei Deinem Modell vorhanden sind, solltest Du auch Gurte einbauen. Ist schließlich Dein Leben und Deine Gesundheit.

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@artagnan

Ich habe den Pritschenwagen der hat aber keine Gurtpunkte

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Natürlich müssen sie nicht nachgerüstet werden.

Aber sie dürfen - ohne das man das H-Kennzeichen verlieren würde. Das primäre Problem: Wenn keine Aufnahmepunkte für die damals üblichen Beckengurte vorhanden sind -> kann man auch nichts nachrüsten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KFZ Nutzer, Schrauber und Darüberschreibender ;)

Wenn serienmäßig nicht installiert brauchen sie auch nicht nachgerüstet werden. Anschnallst besteht in diesem Fahrzeug also selbstredend nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so