Seinen Ausweis schon vor Testosteron ändern lassen?

5 Antworten

Prinzipiell liegt dein Lehrer da falsch.

Im persönlichem Umgang mit dir kann er dich ansprechen wie er will.

Auf dem Papier, also auf Klausuren, Zeugnissen etc., und wenn es um öffentliche amtliche Belange geht MUSS er deinen Namen verwenden wie er im Ausweis steht.

Eine Namensänderung kannst du zwar durchführen lassen, aber das ist nicht ganz so einfach.

Das musst du bei Gericht beantragen, dort erscheinen und eine Aussage dazu machen, und Untersuchungen von zwei voneinander unabhängigen Sachverständigen vornehmen lassen, die in einem Gutachten feststellen, dass sich dein Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird.

Dann fasst das Gericht einen Beschluss, das Standesamt ändert deinen Namen, und erst jetzt kannst du einen neuen Ausweis mit neuem Namen beantragen.

Für eine entsprechende Geschlechtsänderung gelten sogar noch mehr Voraussetzungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
BenniKenobi  18.08.2020, 15:03

Das stimmt so auch nicht ganz: Da Zeugnisse nicht deinen Namen sondern deine Leistung Beurkunden, dürfen sie auf den Wunschnamen ausgestellt werden. Meine Eltern mussten der Schule nur einen Zettel schreiben und jetzt stehe ich auf allen Listen und Zeugnissen mit meinem Wunschnamen. Das hängt natürlich auch von der Schule ab, ist aber prinzipiell durchaus möglich.

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Das ist Quatsch und sollte gerade bei einer anderen Geschlechtsidendität als der angeborenen berücksichtigt werden. Wahrscheinlich fehlt es deinen Lehrer da an Weitsicht bzw. Erfahrung. Erkläre es ihnen am besten auch auf emotionaler Ebene, dass du dich mit deinem Geburtsnamen unwohl fühlst, weil er das falsche Geschlecht spiegelt.

Fynnx004 
Fragesteller
 18.08.2020, 01:08

Das habe ich schon... Aber danke

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Das mit deinen Lehrern ist entweder Unwissenheit, oder sie wollen das eigentlich gar nicht. Es gibt kein Gesetz welches besagt, dass man jemanden mit seinem amtlichen Namen ansprechen muss. Sonst dürfte ja keiner Spitznamen haben, die dürften dich sogar Kaiser von China nennen.

Vielleicht hilft es dir, wenn du dir den Ergänzungsausweis der DGTI zulegst. Das geht für den Übergang bis zur amtlichen Namensänderung erst mal recht schnell, vielleicht stimmt sie der um? Ansonsten würde ich wirklich mal zur Schulleitung gehen.

Aber ja, du kannst den Antrag auf Vornamens- und Personenstandsänderung schon stellen, ohne dass du auf Testo bist, dafür muss man nicht mal in Therapie sein. Die einzige Voraussetzung ist erst mal, dass man seit drei Jahren den inneren Zwang erlebt, als das andere Geschlecht leben zu wollen. Ganz wichtig: der rechtliche und medizinische Weg sind nämlich getrennt, daher sind Testo und co keine Voraussetzungen. Leider nimmt die Vä/Pä gut und gerne mal ein halbes Jahr (+-) in Anspruch, weshalb ich dir bis dahin eben den Ergänzungsausweis Nahe lege. Den kannst du ganz easy online beantragen.

PissedOfGengar  18.08.2020, 07:47
Das mit deinen Lehrern ist entweder Unwissenheit, oder sie wollen das eigentlich gar nicht. Es gibt kein Gesetz welches besagt, dass man jemanden mit seinem amtlichen Namen ansprechen muss. Sonst dürfte ja keiner Spitznamen haben, die dürften dich sogar Kaiser von China nennen.

Das muss ich etwas korrigieren...

Es gibt kein Gesetz, dass jemanden dazu verpflichtet jemand anderen mit einem anderen Namen als seinem amtlichen Namen anzusprechen. Genau so hast du keinen Rechtsanspruch darauf anders angesprochen zu werden.

Trotzdem hast du ein Stück weit Recht. Die Aussage des Lehrers ist falsch. Er ist nicht verpflichtet den amtlichen Namen zu verwenden. Allerdings ist er auch nicht verpflichtet den von dir gewählten Namen zu verwenden.

Ein Gespräch mit der Schulleitung bringt da nix.

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PissedOfGengar  18.08.2020, 07:57
@PissedOfGengar

Ach ja hier muss ich auch noch was zu sagen:

Die einzige Voraussetzung ist erst mal, dass man seit drei Jahren den inneren Zwang erlebt, als das andere Geschlecht leben zu wollen.

Das ist auch nicht richtig. Weitere Voraussetzung ist, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sich das Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird.

Und das ist ein wichtiger Punkt.

Diese Tatsache ist von 2 voneinander unabhängigen Sachverständigen festzustellen, die darüber ein Gutachten erstellen.

Zusätzlich muss man selbst auch vor Gericht erscheinen und sich zu der Sache äußern.

Die Ganze Namensänderung ist im übrigen hinfällig, wenn du innerhalb von 300 Tagen nach der Rechtskraft der Änderung ein Kind bekommst.

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PmMeYourCactus  18.08.2020, 08:34
@PissedOfGengar
Genau so hast du keinen Rechtsanspruch darauf anders angesprochen zu werden.

Hab ich doch an keiner Stelle behauptet? Es geht ja darum, dass die Lehrer es laut deren eigenen Auffassung selbst nicht dürften wenn sie denn wollten. Ich hab an keiner Stelle behauptet, dass man darauf einen Anspruch hat.

Ein Gespräch mit der Schulleitung bringt da nix.

Wieso sollte das grundsätzlich nichts bringen? Wenn man ein Gespräch mit der Schulleitung führt, die Situation erklärt und deutlich wird, dass die Lehrer ihn auch mit einem anderen Namen ansprechen dürfen, die Leitung daraufhin mit den Lehrern spricht, werden sie de Leitung vermutlich eher glauben als dem Schüler.

Und auch hier ging es überhaupt nicht um die ganzen weiteren Schritte und Voraussetzungen für die Vä/Pä, sondern alleine darum, dass dafür keine HRT nötig ist

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PissedOfGengar  18.08.2020, 09:54
@PmMeYourCactus
Wenn man ein Gespräch mit der Schulleitung führt, die Situation erklärt und deutlich wird, dass die Lehrer ihn auch mit einem anderen Namen ansprechen dürfen

Man soll also ein Gespräch mit der Schulleitung führen, nur um den Lehrer klar zu machen, dass er die Schüler auch mit anderem Namen ansprechen darf... Und was bringt das? Wenn er das aber dennoch nich tmöchte, kann man nichts machen. Auch die Schulleitung kann ihn dazu nicht verpflichten.

Das Problem wäre also nicht gelöst.

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PmMeYourCactus  18.08.2020, 10:08
@PissedOfGengar

Wenn die Lehrer der falschen Annahme sind, dass sie das nicht dürfen, könnte ein Gespräch mit der Leitung das vermutlich eher klären, als ein Schüler der sich hinstellt und das erklären möchte. In der Frage steht, dass das Totschlagargument der Lehrer sei, dass sie es nicht dürfen, nicht, dass sie das nicht möchten. Und ansonsten ist die Schulleitung auch sicherlich daran interessiert, dass sich alle Schüler an der Schule wohlfühlen.
Ich weiß ja nicht wie viele transsexuelle Menschen du kennst, aber erfahrungsgemäß kann ich behaupten, dass ein Gespräch mit der Schulleitung nicht schadet und durchaus helfen kann.

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Einen Rufnamen kannst du dir immer zulegen, auch ohne amtliche Papiere dazu. Dass dieser dann nicht auf dem Zeugnis stehen kann ist klar. Ich finde es schade, dass dein Lehrer dort nicht "mitzieht", und sich so quer stellt. Ich würde mich mal an die Vertrauenslehrkraft wenden und um Hilfe bitten. Klar darf dich dein Lehrer beim Rufnamen aufrufen

Das die Lehrer dich angeblich nur mit dem Namen aus den Ausweispapieren ansprechen dürfen ist quatsch.

Dennoch bin ich der Meinung das sich nicht jeder einfach einen Wunschnamen aussuchen kann und andere Leute dazu zwingen kann diesen auch zu benutzen.