Schwerbehindertenausweis – muss ich Arbeitnehmer davon erzählen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Kann ich meine Schwerbehinderung (bzw. einen GdB von 50) für mich behalten?

Kannst du. Ist aber ehrlich gesagt nicht wirklich sinnvoll.

Arbeitgeber*innen müssen eine Schwerbehindertenquote erfüllen. Tun sie dies nicht, müssen sie eine Strafabgabe zahlen.

Hast du also eine Schwerbehinderung und verschweigst diese, dann muss dein*e AG Strafe bezahlen, sofern die Quote nicht erfüllt ist.

Kommt irgendwann raus, dass die Strafe unrechtmäßig bezahlt wurde, kannst du verpflichtet werden das Geld dem AG zu bezahlen.

Außerdem bekommt deine Firma eine finanzielle Unterstützung wenn sie schwerbehinderte Menschen beschäftigt. Diese finanzielle Unterstützung bekommen sie aber auch nur, wenn die Schwerbehinderung eines Mitarbeiters bekannt ist.

Du kannst auch Nachteilsausgleiche geltend machen - aber eben nur, wenn die Schwerbehinderung bekannt ist.

Sinnvoll ist es daher schon, deine Firma über die mögliche Schwerbehinderung zu informieren. Insbesondere wenn der Firma deine Erkrankung eh schon bekannt ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Müssen musst du nichts, aber kannst dann auch nicht die möglichen Ansprüche geltend machen.

suche dir eine selbsthilfegruppe in deiner gegend und du kannst alle fragen mit viel erfahrung antworten erhalten?

z.b.

https://www.diabetikerbund.de/wir-bieten-ihnen/selbsthilfegruppe

Crysanthes 
Fragesteller
 19.10.2022, 11:50

Danke, aber in vielen Diabetes-Selbsthilfegruppen sitzen sehr viele ältere Menschen mit Typ 2, was für mich nicht wirklich hilfreich ist. Außerdem habe ich hier eine spezifische Frage gestellt, verstehe deine Antwort darauf nicht so ganz.

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robi187  19.10.2022, 12:05
@Crysanthes

pro und contra zu behinderten ausweis kann du mit allen auch alte leute die erfahrungen abfragen!

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Frageritikum  19.10.2022, 12:23
@robi187

Für einen Typ1er ist eine SH-Gruppe mit überwiegend, oder nur Typ 2ern wegen einer Frage = Quatsch.
Eine SH-Gruppe mit nur Typ1ern wäre - wenn überhaupt - insg. viel sinnvoller.

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Du brauchst den GdB nicht beim Arbeitgeber anzeigen.

Ein GdB bei Diabetes 1 ist aber auch sehr hoch.

Ein Arbeitnehmer muss dem AG die Schwerbehinderung nur mitteilen, wenn er dadurch seinen Job nicht vertragsgemäß ausüben kann.

Wenn Du allerdings einen GdB von mind. 30 und eine Gleichstellung hast, bekommst Du den "besonderen Kündigungsschutz" und bei einem GdB von mind. 50 zusätzliche Urlaubstage.

Außerdem "dient" das auch dem AG, da dieser eine Quote bei der Beschäftigung schwerbehinderter AN zu erfüllen hat und bei Nichterfüllung eine Abgabe für jeden fehlenden schwerbehinderten MA zu zahlen hat.

Bei einem neuen AG brauchst Du die Behinderung weder angeben noch eine Frage danach wahrheitsgemäß beantworten. Das tun viele AN. Sie teilen das dem AG erst nach sechs Monaten mit, da vorher das Kündigungsschutzgesetz auch bei Schwerbehinderung nicht greift.

(Mein Arbeitgeber weiß von meiner Erkrankung,

Dann kannst Du ihm das doch sagen, falls Du einen GdB beantragst und bekommst.

https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/muss-ich-meine-schwerbehinderung-dem-arbeitgeber-melden