Schweigepflicht bei Vertrauenslehrer?
Hallo,
Sind Vertrauenslehrer dazu verpflichtet Suizid Gedanken und häusliche Gewalt weiterzuleiten?
Danke schonmal im Vorraus!
LG
Wie alt bist du?
13
4 Antworten
Hey,
ja, sind sie. Es gibt eine sogenannte Schweigepflichtsentbindung die besagt, dass alles was auf Eigen- und Fremdgefährdung hindeutet, gemeldet werden muss. Und gerade häusliche Gewalt MUSS weitergeleitet werden, weil darin eine Gefahr für dich besteht.
Es tut mir leid, dass ich dir nichts anderes dazu sagen kann. Ich kann verstehen, dass du dadurch Schwierigkeiten hast dich anzuvertrauen. Aber es muss sich doch etwas an deinem Problem ändern, und das geht nur, wenn du dich an eine Vertrauensperson wendest, damit du nicht weiter leiden musst.
Du schaffst das!
Liebe Grüße
Wenn es vernünftige Pädagogen sind, dann werden sie dir glauben. Jedes Gespräch ist Ernst zu nehmen.
Hallo
Lehrer haben keine Schweigepflicht. Im Gegenteil haben sie eine Aufsichtspflicht. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, irgend etwas irgendwem mitzuteilen. Aber ein Risiko für sie, dass sie als schuldig angesehen werden könnten, wenn dir etwas zustösst.
Sie werden jede Verantwortung dafür am besten los, indem sie jedes Risiko an jemand anders melden. Bei der Bundeswehr gibt es dafür diesen Spruch "Melden macht frei".
Das stimmt nicht. Lehrer haben selbstverständlich als Amtsträger nach §203 der Schweigepflicht zu unterliegen, d.h. sie dürfen Dinge, die ihnen in einem Beratungsgespräch anvertraut wurden nicht offenbaren. Eine Zuwiderhandlung wäre sogar strafbar! AUßER es besteht eine Eigen oder Fremdverletzung.
Ähhhh, an welcher Stelle findest du da den Beruf Lehrer??
Amtsträger
Gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB sind Amtsträger mitunter die, die nach deutschem Recht Beamte sind.
Lehrer sind i.d.R. in Deutschland verbeamtet. Außer der/die FS befindet sich in einer Privatschule und der Vertrauenslehrer ist nicht verbeamtet, dann trifft dies nicht zu.
Autsch! Es sind nicht mal alle Lehrer verbeamtet. Du bist in einer Traumwelt unterwegs.
Aber es steht dir frei, dich in deiner Unkenntnis von Gesetzen als Oberjurist aufzuspielen, vor wem du willst.
Ich gehe davon aus, dass der/die FS auf eine normale Regelschule geht.
Dann korrigiere ich mich eben:
Sofern FS auf eine Regelschule, die vom Staat geführt wird, geht, sind die Lehrer verbeamtet. Ein Lehrer der nicht verbeamtet ist, wird nicht auf einer Regelschule arbeiten, sondern auf einer Privatschule. Die sind dann natürlich keine Amtsträger.
Geh lieber zur Schulsozialarbeit, die können dir helfen und dürfen das nicht weitersagen. Allgemein ist das mehr unabhängig als ein Lehrer.
ist so auch nicht korrekt, schulsozialarbeiter sind je nach dem wie akut die angesprochenen Probleme sind verpflichtet bei gewalt im Elternhaus dem Jugendamt zu melden, bei sexueller Gewalt die Polizei zu informieren. Bei sexueller gewalt gegen Kinder besteht sogar eine Anzeigepflicht.
Sind Schulsozialarbeit und vertrauenslehrer nicht im Endeffekt das selbe?
Nein. Schulsozialarbeit hat Pädagogik studiert. Und Vertrauenslehrer sind einfach Lehrer. Also das ist ein Riesen unterschied!
Vertrauenslehrer ist aber doch auch für Psyschiche Probleme ausgebildet
Es ist nicht das gleiche. Lehrer haben vielleicht eine Fortbildung gemacht und Sozialarbeiter haben das studiert. Das ist ein riesengroßer unterschied!
Sie würden sich sogar strafbar machen, würden sie das nicht melden.
Es sind weder Pfarrer noch Ärzte
Und was ist wenn mir nicht geglaubt wird?