Schwarzfahren unter 18?
Hey ich hab mal bisschen nachgelesen wie das so ist und ich bin drauf gekommen das minderjährige das erhöhte Beförderungsgeld nicht zahlen müssen (also zb die 60€)aber es kann sein das man einen Wertausgleich zahlen muss also das eigentliche Ticket
Stimmt das jetzt so oder kann ich als minderjährige trotzdem wegen irgendwas dafür aufkommen müssen? Weil die Eltern müssen das ja aufjedenfall nicht
Wenn ihr euch mit rechten und so auskennt dann würde ich mich auch über eine fa freuen (:
6 Antworten
Das erhöhte Beförderungsentgelt ist eine Vertragsstrafe, welche im Bevörderungsvertrag festgehalten ist. Dieser sieht vor, dass bei Fahrten ohne gültigen Fahrausweis ebendiese Vertragsstrafe zu entrichten ist, dessen Höhe das Doppelte des Fahrpreises, mindestens 60€, wäre. Eine konkludente (= stillschweigende, schlüssige) Zustimmung zu ebendiesem Vertrag gibst du ab, indem du in die Bahn/den Bus steigst.
Der Vertrag kann ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten zwar schwebend unwirksam sein, das scheint mir in der Praxis aber schwierig zu beweisen, da deine Eltern dich sonst gar nicht in die Bahn/den Bus gelassen hätten (und somit auch die konkludente Zustimmung verhindert hätten), wenn sie mit dem Bevörderungsvertrag nicht einverstanden wären.
Desweiteren kann ab Strafmündigkeit (>= 14J) auch eine Strafanzeige wegen Erschleichen von (Beförderungs)Leistungen folgen
Lösung: einfach ein Ticket kaufen
Keine Ahnung… das müsste man mal einen Experten fragen. Aber die Anzeige ist unabhängig vom Vertrag und wenn du dich gegen die Zahlung wehrst kann die Bahn ja damit drohen. Was dir lieber ist wäre dann deine Entscheidung… Klage und infolge dessen ne Anzeige kassieren oder einfach zahlen und gut ist
Es ist nicht eindeutig mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten.
Du hast einen Teil einer rechtlichen Theorie gelesen. Dagegen würde eine andere stehen, die du von weniger gut informierten Usern hier schon gelesen hast.
Der Punkt ist, dass das höchste Gericht das nie entschieden hat. Weil niemand einen Fall vor das Gericht getragen hat. Die Verkehrsunternehmen wissen, dass ihre Forderungen rechtlich fragwürdig sind und wollen daher keinen solchen Musterprozess. Denn dann könnte anschliesend überall geschrieben stehen, dass höchstgerichtlich entschieden wurde, dass sie keinen Anspruch haben.
Sie streiten sich maximal bis zur Ebene von Landgerichten. Dann hören sie auf und verzichten.
Dazu muss man dann aber bereit sein, es darauf ankommen zu lassen und vor Gericht zu gehen. Es reicht nicht, am Stammtisch oder in Internetforen zu meckern. Wer nicht mehr kann, muss bezahlen.
Letztlich kannst Du das nicht entscheiden. Sondern deine Eltern. Daher ist es sinnfrei, sich hier damit zu befassen. Deine Eltern müssen das tun.
Beim Gang vor Gericht kann dann aber eine Strafanzeige vom Verkehrsunternehmen folgen wg. Erschleichen von Leistungen. Und diese Straftat ist unabhängig vom Vertrag immer gegeben beim Fahren ohne Ticket und steht ab 14 Jahren auch unter Strafe
Das können sie unabhängig vor jedem Gang vor das Zivilgericht.
Also das Erhöhte Beföderungsentgelt kann auch von Minderjährigen verlangt werden. Wenn diese es nicht zahlen können, kann die Forderung tituliert werden. Dieser Titel gilt dann bis zu 30 Jahre nach Vollendung des 18ten Lebensjahres. Also bis die Peron 48 ist. In dieser Zeit wird es sicher eine Phase geben in der die Person Geld verdient und die Forderung eingetrieben werden kann. Das Ganze gilt übrigens ab einem Alter von 7 Jahren, ab da ist man nämlich deliktfähig.
Dass die Eltern nicht zahlen müssen ist absolut korrekt, auch wenn es vermutlich die meisten zur Vermeidung von vermeintlichem Ärger tun werden.
Ein bisschen anders sieht die strafrechtliche Sache aus. Zusätzlich zum erhöhten Beförderungsentgelt kann es natürlich auch jederzeit eine Anzeige wegen Erschleichens von Leistungen nach §265a StGB geben. Die Strafmündigkeit liegt allerdings bei 14 Jahren und es wird in den ersten Fällen meist auf Sozialstunden hinauslaufen.
Also:
0-6 Jahre: Keine Strafe zu erwarten, kein erhöhtes Beförderungsentgelt
7-13 Jahre: Keine Strafe zu erwarten aber erhöhtes Beförderungsentgelt welches bis zum 48. Lebensjahr eingetrieben werden kann
ab 14: siehe 7-13 plus eine Anzeige nach $265a
Naja, da steht immerhin noch eine Straftat (§ 265a StGB, Erschleichen von Leistungen) im Raum. Da musst du vermutlich mit einer Anzeige rechnen, wenn du dich mit dem Dienstleister anlegst.
Beim ersten Mal wird da nicht viel passieren, aber mit zukünftigen Schwarzfahrten wäre ich dann äußerst zurückhaltend.
Genau beantworten kann das nur ein Anwalt.
Davon abgesehen wende Dich bitte an Deine Erziehungsberechtigten.
Aber bin ich als minderjährige fähig den Vertrag ohne Frage einzugehen? Ich glaub eben nicht