Schwanger mit 20, Wohnung, Zuschuss vom Amt usw?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

durch die schwangerschaft bildest du deine eigene bedarfsgemeinschaft. du gehst also mit dem mutterpass zum jobcenter und beantragst leistungen auf alg2

den hauptantrag findest du hier:

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Antrag-ALGII_ba015207.pdf

weiterhin stellst du einen antrag auf zusicherung einer wohnung - formlos und beantragst:

  • zusicherung einer wohnung (3 angebote)
  • kautionsdarlehen
  • erstausstattung für die wohnung (listen findest du bei google)
  • umzugskosten (3 angebote verschiedener umzugsunternehmen)
  • kosten für einzugsrenovierung

für den antrag fügst du weiterhin hinzu:

  • kopien der letzten 3 monate deiner kontoauszüge des girokontos
  • sämtliche kopien über konten, sparbücher, sparbriefe
  • kopien über lebensversicherung
  • unterlagen über sonstiges vermögen: land, gemälde, häuser oder münzsammlungen von wert^^

die höhe der kosten der unterkunft findest du bei deinem sb oder wenn du möchtest unter google: kosten der unterkunft ...name der gemeinde....

  • du suchst eine wohnung für zwei personen, darauf kannst du dich konzentrieren

ab woche 12 der schwangerschaft beantragst du schwangerenmehrbedarf und dieser wird unter vorlage deines mutterpasses gerechnet.

für das baby und dich beantragst du:

  • babyerstausstattung (bettchen mit matratze, kleiderschrank oder wickelschrank, kinderwagen)
  • babysachen
  • schwangerensachen

weiteres kannst du beantragen über die bundestiftung mutter und kind unter vorlage deines bescheides und dem bescheid über babyerstausstattung. angesiedelt sind sie meistens bei profamilie oder in der schwangerenkonfliktberatung deiner gemeinde.

https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/

wenn du in eine schule gehst, solltest du diese weiter besuchen und wirst unter umständen schülerbafög beantragen müssen. weiteres wird dir das jobcenter mitteilen. solltest du die schule abbrechen oder unterbrechen und arbeiten gehen, dann wird das einkommen auf deinen bedarf angerechent. dabei werden freibeträge gewährt:

  • die ersten 100 euro sind anrechnungsfrei,
  • darüber hinaus gibts 20% freibetrag bis 1000 euro, darüber hinaus 10%

weitere fragen und informationen kannst du hier finden: www.elo-forum.org

alessiaalina 
Fragesteller
 12.08.2018, 19:21

Vielen lieben Dank schonmal dafür ! Hat mir sehr geholfen .. habe ich denn eine Chance auf das alles auch wenn ich keinen Job habe ? Wenn ich die Schule nämlich weitermache wird das zeitlich nicht klappen, da es sich um das Abitur handelt. Auch kann ich kein Einkommen in den letzten Monaten vorweisen ..

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markusher  12.08.2018, 19:27
@alessiaalina

wenn du kein einkommen der letzten monate hast, dann kannst du keines vorweisen. du kannst nur das vorlegen, was du auch hast und wenn du bis dato in der schule warst, dann ist es das was du gemacht hast.

wenn du aussetzt ein jahr, dann kannst du doch sicher nach dem einem jahr wieder einsetzen oder?

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alessiaalina 
Fragesteller
 12.08.2018, 21:53

Ja sicher, also habe ich die Möglichkeit auf eine Wohnung obwohl ich nur zur Schule gehe ?

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markusher  13.08.2018, 09:30
@alessiaalina

die möglichkeit besteht sehr gut, da du bedürftig bist und deine eigene bedarfsgemeinschaft bildest. wenn du nicht in der schule bist, vereinfacht es die sache, da du nun kein schülerbafög beantragen musst oder unterhalt deiner eltern einfordern musst. geh die sache taktisch und schritt für schritt an.

  1. besorge dir maximal möglichen kosten der unterkunft für dich und ein kind - also zwei personen und suche wohnraum in deiner umgebung dahingehend.
  2. mit drei angeboten gehst du zum jc und hast alle anträge die du brauchst in der tasche: zusicherung einer wohnung, umzugskosten, einzugsrenovierung, kautionsdarlehen, antrag auf leistungen
  3. wenn du unsicher bist, gerne einen beistand dabei haben möchtest (weil du unsicher in der materie hast und angst hast du könntest abgewiesen werden), dann wende dich ans forum www.elo-forum.org - es gibt dort immer jemanden der als ehrenamtlicher beistand fungiert oder man besorgt dir einen
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alessiaalina 
Fragesteller
 13.08.2018, 17:17

Also ich bin jetzt sicher in der zehnten Woche. Habe nun den Mutterpass und gehe als erstes damit zum Jobcenter zwecks Wohnung und Geld richtig ?

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markusher  13.08.2018, 18:49
@alessiaalina

genau, bereite alles vor und am besten füllst du gleich die anträge auf alg2 aus. wenn du weitere fragen hast, wende dich auch gerne ans forum.

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Ich kenne mich da jetzt nicht sonderlich gut aus, aber vielleicht solltest du mal zum Amt gehen und dich dort beraten lassen, soweit ich weiß machen die so etwas auch. Dann wird sich bestimmt etwas herausstellen. Ich habe oft gehört das sie bei der Wohnungssuche helfen, natürlich auch bei der Jobsuche. Was dir an Geld zusteht werden sie dir sicherlich auch noch dazu sagen, wenn nicht fragen, aber Geld steht dir auf jeden Fall zu. Vielleicht ist es nicht sonderlich hilfreich, aber hoffentlich eine Option oder bringt dich ein wenig weiter.

Lg

Lucie

Der Rat mit den Beratungsstellen ist schon mal gut. Ich bin da nicht mehr ganz auf dem laufenden, zu der Zeit wo ich beim Jugendamt tätig war haben die Jobcenter aber i.d.R. immer erst so ab dem Zeitpunkt der Geburt oder kurz davor bezahlt. Außerdem kann man dich nur dringend davor warnen die Schule abzubrechen, damit begibst du dich auf den besten Weg in die Armut und wirst auch deinem Kind später nichts zu bieten haben. Die wenigsten jungen Mütter schaffen später noch eine ordentliche Nachqualifizierung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
markusher  12.08.2018, 18:52

die zahlen ab schwangerschaftsbeginn, da ts eine eigene bg ab schwangerschaft bildet. von daher ist das jugendamt nicht mehr zuständig.

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DerJoergi  12.08.2018, 18:58
@markusher

Ok, früher war das wie gesagt nicht so einfach, bin aber wie gesagt in dem Punkt nicht mehr auf dem Laufenden.

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markusher  12.08.2018, 19:28
@DerJoergi

das ist seit mehreren jahren so. anlaufstelle jugendamt ist jedoch dann interessant wenn es um die vaterschaftsanerkennung, sorgerechtserklärung und beistandschaft für den unterhalt geht oder eben für die zahlung von unterhaltsvorschuss.

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Mit einem Minijob wirst du wohl kaum über die Runden kommen.

Geh zu einer Schwangerenberatung (pro familia, Caritas oder was es sonst in deiner Nähe gibt), die kennen sich aus und wissen, was du wo beantragen kannst.

Deine Eltern können Dich nicht rausschmeißen, Die schulden Dir eine Ausbildung.

https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/unterhaltspflicht.html

markusher  12.08.2018, 19:24

die eltern schulden ihr garnichts und sie können sie natürlich rauswerfen.

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heirote23  13.08.2018, 15:53
@markusher

Lies Dir einfach den Link durch, wenn Du dazu in der Lage bist.

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alessiaalina 
Fragesteller
 12.08.2018, 19:24

Seit ich 18 bin dürfen sie das leider ja

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markusher  13.08.2018, 15:56
@heirote23

doch auch ohne abgeschlossene ausbildung. da brauchts auch deinen pseudolink nicht weiter. sie ist schwanger und damit ist das eine völlig andere geschichte. sie dürfen sie einfach ab 18 vor die tür setzen und sie hat keinen anspruch auf unterhalt derzeit.

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markusher  13.08.2018, 16:05
@heirote23

das ist uninteressant. sie können das kind rauswerfen, weil sie einfach 18 ist. sie ist schwanger und die eltern sind nicht verpflichtet kind und enkel zu beherbergen. sie könenn es also einfach rauswerfen. da kind nicht in der ausbildung ist, fließt auch kein unterhalt. egal wieviel links du setzt, ändert es nichts an der tatsache.

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heirote23  13.08.2018, 16:08
@markusher

Steck Du Deinen Kopf weiter in den Sand und verzichte auf Informationen, die nützlich sein könnten.

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markusher  13.08.2018, 16:19
@heirote23

die infos der seite sind hohles zeug, weil falsch. das wurde auch vor 8 jahren bereits mehrfach festgestellt. informiere du dich erstmal und dann kannst du noch mal wieder kommen. die ts hat einen vollständigen abschnitt an fahrplan bekommen, den sie nur noch ablaufen muss.

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markusher  13.08.2018, 18:51
@heirote23

begreifst du es nicht? sie hat derzeit keinen unterhaltsanspruch, weil sie aus der schule raus geht und keine ausbildung beginnt. sie ist schwanger und hat somit auf unterhalt keine ansprüche wenn sie nicht in ausbildung ist. da hilft auch dein pseudolink nix weiter. der kindesvater ist der nächste der unterhaltspflichtig wird. vor und nach geburt während des mutterschutzes, für die erstausstattung des babys und für kind und mutter nach der geburt - alles abhängig von seinem einkommen natürlich.

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