Schwanger - den Arbeitgeber beim Gewerbeaufsichtsamt anzeigen?
Hallo,
wenn ich den Arbeitgeber beim Gewerbeaufsichtsamt melde, weil er mir für den Betriebsarzt keine Gefährdungsbeurteilung übersendet, wahrscheinlich auch noch nicht geschrieben hat (trotz längerem Bekanntseins der Schwangerschaft, sprich drei Wochen), kann er dann nach dem Mutterschutz Gründe finden, mich zu kündigen?
Danke und liebe Grüße.
3 Antworten
Es ist immer besser, ein persönliches Gespräch zu suchen, anstatt gleich zu melden, anzuzeigen etc. Gehe direkt zu ihm oder lass dir einen Termin geben und sage ihm, wie wichtig das für dich ist. Vielleicht hat er es nur vergessen.
Alles Gute!
"Tritt ihm auf die Füße" immer und immer wieder! Vielleicht kann der Betriebsarzt ihn anrufen.
ich geh eh zum Betriebsarzt. Ich will ihn nur nicht so davonkommen lassen
Bis zum Ende der Elternzeit nicht.
Dann schon. Was arbeitest Du denn, dass das so wichtig ist?
im Pflegeheim als Therapeut. Bin im Übrigen seit knapp einem Jahr im Betriebsrat. Weiß ja nicht wie lange man da nicht gekündigt werden kann
Ja, kommt nicht in die Puschen, bekommst Du dann ein Arbeitsverbot?
Gründe kann er immer finden ....
..besonders wenn Du noch nicht SOO lange im Betrieb arbeitest.
Aber - eilt das so sehr ? Dann bitte ihn erneut darum und betone die Dringlichkeit...
Manche AG sind einfach Gedankenlos.
ist Berechnung, das sagt auch der Betriebsarzt über ihn
Gründe kann er immer finden ....
Nein!
Die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin ist ohne jede Ausnahme ausgeschlossen.
Selbst schwerwiegende Verfehlungen setzen die Genehmigung der Aufsichtsbehörde voraus.
Bitte lesen: "...kann er dann nach dem Mutterschutz Gründe finden, mich zu kündigen?..."
Ja und?
Das ändert nichts an meiner Aussage.
Der Kündigungsschutz ist umfassend! Und es gibt ausnahmslos keine Gründe, die dem Arbeitgeber eine Kündigung ohne vorherige Zustimmung der Aufsichtsbehörde erlauben würden.
Sorry, hier liegt ein Missverständnis vor.
Ich habe leider "nach dem Mutterschutz(gesetz)" gelesen - so als wenn es im MuSchG Gründe geben würde, die eine Kündigung ermöglichen könnten; bei "nach dem Ende des Mutterschutzes" wäre mir das nicht passiert.
Im Übrigen besteht der Kündigungsschutz auch nach dem Mutterschutz, wenn Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt wurde (mindestens aber ab 7 Wochen vor Antritt).
Ansonsten hast Du selbstverständlich Recht, dass nach dem Ende des Mutterschutzes gekündigt werden kann - in Betrieben mit mehr als 10 Vollzeit Mitarbeitern aber nur, wenn es nachweisbare betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Gründe gibt.
Wer will, findet dann Wege - 1. Abmahnung weil man zu spät kam, 2. Abmahnung weil man ne Frist versäumt o.ä.
Dritte Abmahnung tschüss ...
Das gilt heute alles nix mehr ...
Natürlich muss der AG dann schon echt mies sein, aber Möglichkeiten hat er.
Im Mutterschutz wird er sicher nicht so blöd sein - aber danach ?
Dritte Abmahnung tschüss ...
Diesen Automatismus gibt es nicht.
Außerdem müssen Abmahnungen, wenn sie eine Kündigung stützen sollen, das gleiche Fehlverhalten betreffen.
alles schon gemacht