Schwanger - den Arbeitgeber beim Gewerbeaufsichtsamt anzeigen?

3 Antworten

Es ist immer besser, ein persönliches Gespräch zu suchen, anstatt gleich zu melden, anzuzeigen etc. Gehe direkt zu ihm oder lass dir einen Termin geben und sage ihm, wie wichtig das für dich ist. Vielleicht hat er es nur vergessen.

Alles Gute!

Andreas85920 
Fragesteller
 10.02.2020, 18:22

alles schon gemacht

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BarbaraAndree  10.02.2020, 18:24
@Andreas85920

"Tritt ihm auf die Füße" immer und immer wieder! Vielleicht kann der Betriebsarzt ihn anrufen.

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Andreas85920 
Fragesteller
 10.02.2020, 18:25
@BarbaraAndree

ich geh eh zum Betriebsarzt. Ich will ihn nur nicht so davonkommen lassen

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Bis zum Ende der Elternzeit nicht.

Dann schon. Was arbeitest Du denn, dass das so wichtig ist?

Andreas85920 
Fragesteller
 10.02.2020, 18:21

im Pflegeheim als Therapeut. Bin im Übrigen seit knapp einem Jahr im Betriebsrat. Weiß ja nicht wie lange man da nicht gekündigt werden kann

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BBPB21  10.02.2020, 18:22
@Andreas85920

Ja, kommt nicht in die Puschen, bekommst Du dann ein Arbeitsverbot?

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Gründe kann er immer finden ....

..besonders wenn Du noch nicht SOO lange im Betrieb arbeitest.

Aber - eilt das so sehr ? Dann bitte ihn erneut darum und betone die Dringlichkeit...

Manche AG sind einfach Gedankenlos.

Andreas85920 
Fragesteller
 10.02.2020, 18:24

ist Berechnung, das sagt auch der Betriebsarzt über ihn

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Familiengerd  10.02.2020, 18:52
Gründe kann er immer finden ....

Nein!

Die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin ist ohne jede Ausnahme ausgeschlossen.

Selbst schwerwiegende Verfehlungen setzen die Genehmigung der Aufsichtsbehörde voraus.

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BigBen38  10.02.2020, 19:01
@Familiengerd

Bitte lesen: "...kann er dann nach dem Mutterschutz Gründe finden, mich zu kündigen?..."

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Familiengerd  10.02.2020, 19:06
@BigBen38

Ja und?

Das ändert nichts an meiner Aussage.

Der Kündigungsschutz ist umfassend! Und es gibt ausnahmslos keine Gründe, die dem Arbeitgeber eine Kündigung ohne vorherige Zustimmung der Aufsichtsbehörde erlauben würden.

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Familiengerd  10.02.2020, 19:39
@BigBen38

Sorry, hier liegt ein Missverständnis vor.

Ich habe leider "nach dem Mutterschutz(gesetz)" gelesen - so als wenn es im MuSchG Gründe geben würde, die eine Kündigung ermöglichen könnten; bei "nach dem Ende des Mutterschutzes" wäre mir das nicht passiert.

Im Übrigen besteht der Kündigungsschutz auch nach dem Mutterschutz, wenn Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt wurde (mindestens aber ab 7 Wochen vor Antritt).

Ansonsten hast Du selbstverständlich Recht, dass nach dem Ende des Mutterschutzes gekündigt werden kann - in Betrieben mit mehr als 10 Vollzeit Mitarbeitern aber nur, wenn es nachweisbare betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Gründe gibt.

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BigBen38  10.02.2020, 20:13
@Familiengerd

Wer will, findet dann Wege - 1. Abmahnung weil man zu spät kam, 2. Abmahnung weil man ne Frist versäumt o.ä.

Dritte Abmahnung tschüss ...

Das gilt heute alles nix mehr ...

Natürlich muss der AG dann schon echt mies sein, aber Möglichkeiten hat er.

Im Mutterschutz wird er sicher nicht so blöd sein - aber danach ?

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Familiengerd  10.02.2020, 21:56
@BigBen38
Dritte Abmahnung tschüss ...

Diesen Automatismus gibt es nicht.

Außerdem müssen Abmahnungen, wenn sie eine Kündigung stützen sollen, das gleiche Fehlverhalten betreffen.

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