Schulordnung abschreiben?

5 Antworten

Kommt sicher drauf an wie das gelaufen ist!

Essen und trinken wird im Unterricht verboten sein - war es also kein Hustenbonbon was gerade gebraucht wurde - dann habt ihr schlicht Sch… gebaut und gut ist !

Qarrr 
Fragesteller
 24.01.2024, 14:03

Es war nicht in meiner Intension das die Person auch den Bonbon im Mund nehmen würde. Also quasi das ich nicht wusste das die Person den Bonbon im Mund nimmt.

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Repwf  24.01.2024, 14:04
@Qarrr

Dann hattest du ja erst recht keinen Grund ihr das in dem Moment zu geben! Da hätte nach der Stunde ja locker gereicht…

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Kuhlmann26  24.01.2024, 14:58
@Repwf
Dann hattest du ja erst recht keinen Grund ihr das in dem Moment zu geben!

Wenn es keinen Grund gegeben hätte, hätte der Fragesteller der Person den Bonbon nicht gegeben.

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Repwf  24.01.2024, 16:32
@Kuhlmann26

Okay… für die Klugschei…er…. „Keinen Grund für eine SOFORTIGE Übergabe im Unterricht“ … besser ?

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Kuhlmann26  24.01.2024, 19:32
@Repwf

Mir liegt es fern zu klugsch**sern und mir geht es nicht um Worte. Deine zweite Variante verändert den Sinn Deiner Aussage nicht.

Eine Lehrerin, die sich durch das Verteilen von Bonbons gestört fühlt, sollte sich fragen, ob das störende Element in dieser Situation vielleicht nicht der/das Bonbon, sondern ihr Unterricht ist. …

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Repwf  24.01.2024, 21:42
@Kuhlmann26

Dein Ernst ?

Wenn die beiden das Bonbon so übergeben haben das es überhaupt bemerkt wurde… kann nicht soooo dezent gewesen sein

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Qarrr 
Fragesteller
 24.01.2024, 21:50
@Repwf

Ich hab lediglich einen verpackten Bonbon übergeben und als Grund für die Strafe war es das man nicht in einem Fach Raum isst. Zudem hatte ich ja nicht mal die Intension das die gewisse Person auch den Bonbon im Mund nimmt.

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Repwf  24.01.2024, 21:52
@Qarrr

Und warum konnte die Übergabe dann nicht warten bis ihr Pause habt ?

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Qarrr 
Fragesteller
 24.01.2024, 22:00
@Repwf

Wo liegt das Problem dabei das man bis zur Pause warten sollte? Bin mir sicher das es jetzt kein Verbrechen ist bis zur Pause zu warten.

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Repwf  24.01.2024, 22:02
@Qarrr

???
Jetzt nochmal nachgefragt: hattet ihr Unterricht beim übergeben oder nicht ?

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Qarrr 
Fragesteller
 24.01.2024, 22:03
@Repwf

Ja wir hatten Unterricht

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Repwf  24.01.2024, 22:04
@Qarrr

Also - dann :

Warum hast du das Bonbon nicht in der nächsten Pause übergeben?

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Qarrr 
Fragesteller
 24.01.2024, 22:11
@Repwf

Hatte beim Zeitpunkt die letzte Stunde. Und wo liegt das Problem daran bis zur Pause zu warten?

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Repwf  24.01.2024, 23:38
@Qarrr

„…Und wo liegt das Problem daran bis zur Pause zu warten…“

EBEN !!!

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Kuhlmann26  25.01.2024, 09:35
@Repwf
… kann nicht soooo dezent gewesen sein

Ich sehe auch keinen Grund, es dezent zu übergeben. Für mich ist der Unterricht die Anmaßung und nicht das Lutschen eines Bonbons. Ich gehe nämlich beinahe jede Wetten ein, dass der Fragesteller nicht freiwillig dort saß.

Wenn jeder Mensch selbst darüber bestimmen könnte, auf welche Weise er etwas lernt, käme es überhaupt nicht zu solchen Situationen. Es liegt nämlich in der Natur der Sache, dass man zuhört, wenn man im Lernprozess alleine nicht weiterkommt und jemanden um Hilfe bittet. Dann ist man interessiert.

Zu solchen Konflikten kommt es doch nur, weil wir in den Schulen das Lernen ad absurdum geführt und daraus ungefragte Belehrung und Erziehung gemacht haben. Das so genannte Stören, was sich auf vielfältige Weise äußern kann (zum Beispiel im Verteilen von Bonbons), ist in Wahrheit eine ganz natürliche Reaktion auf das Geschehen im Klassenzimmer. Es deutet Desinteresse an. Wäre ich Lehrer und jemand interessierte sich nicht für das, was ich mache, würde ich ganz tief in mich gehen.

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Ganz egal, ob es erlaubt ist oder nicht. Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch richtig. Denk mal an das, was man früher «Prügelstrafe» nannte. Sie war gesetzlich erlaubt, aber richtig war sie nie. Heute wissen wir das und darum ist sie untersagt.

Du entscheidest, ob Du der Forderung nachkommst. Wenn Du es tust, wird die Lehrerin sich in ihrem Verhalten bestätigt fühlen und beim nächsten Mal wieder so handeln. Wenn Du es nicht tust, kommt sie mindestens ins Nachdenken.

Abgesehen davon, wäre das Abschreiben ein Schuldeingeständnis Deinerseits. Wenn Du Dir keiner Schuld bewusst bist, schreib die Schulordnung nicht ab. Man muss immer in den Widerspruch gehen.

Gruß Matti

Liegt im Ermessensspielraum des Lehrers bzw. der Einrichtung, also kannst du dich beim Schulleiter beschweren, der aber nichts machen muss.

Idiotische Strafarbeiten wie stures Abschreiben sind eigentlich nicht erlaubt.

Da gibt es bessere Strafarbeiten, bei der ein Schüler such seinen Kopf anstrenden muss.

Wenn das mit dem Bonbon gegen die Schulordnung verstößt? Dann sicher ja.

Vielleicht hast Du ja auch schon früher was verbrochen, was jetzt mit geahndet wird ...