Schornsteinfeger?
Stimmt es das ein schornsteinfeger alle räume anschauen muss?
Meine mutter sagte das allerdings so Und der soll heute leider kommen
Stimmt das so?
8 Antworten
Die Feuerstättenschau ist eine per Gesetz vorgeschriebene Begutachtung von Feuerstätten in einem Gebäude. Dazu gehören Kaminöfen, Kachelöfen der Gas- und Ölheizungen. Alle Bestandteile der Feuerstättenschau werden in Paragraf 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) definiert.
Sie hat im Zeitraum von sieben Jahren zweimal zu erfolgen; zwischen den Terminen müssen mindestens drei Jahre liegen.
Es werden hauptsächlich die Räume durch die der Schornstein läuft angesehen.
Unsinn ist das nicht, da das Prüfen und Messen etwas anderes ist als die Feuerstättenschau. Für diese ist der Bezirksschornsteinfeger zuständig. Andere Aufgaben kann auch ein selbstgewählter Schornsteinfeger erledigen.
1.verwamdle die dezimalbrüche in prozentsätze und hundertbrüche
1,20
2,,05
55,00
1,08
0,07
Hab probe vgerade hilfe
Hast du z.B. die Zahl 4 und möchtest die in Hundertbrüche umwandeln, dann wird mit 100/100 multipliziert.
Aus diesem Bruch kannst du dann einfach eine % Zahl errechnen. Der Zähler ist dann einfach die % Zahl, hier also 400%
So geht das mit anderen Zahlen auch, z.B.
Alle relevanten Räume. Also wo die Heizung steht, bzw. Der Kamin. Bei Raumluft abhängigen Geräten muß er auch mal kurz alle Räume überprüfen, von wo die Verbrennungsluft kommt.
Bei mir muß er nur ins Bad zur Abgasmessung an der Gastherme, wenn ich nicht da bin geht er in jedes Zimmer um einmal kurz die Heizung hochzudrehen. Wenn ich Zuhause bin mache ich das natürlich.
Wieso, ich gebe meiner Nachbarin den Schlüssel und die lässt ihn rein. Das handhaben wir schon sehr viele Jahre so.
Ich betrete und arbeite nur in der Wohnung, wenn der Kunde anwesend ist, bzw eine von ihm Beauftragte Person.
Nicht das es heißt das was fehlt.
Verstehe ich sehr gut, ich betrete die Bewohnerzimmer in unserer Einrichtung auch nur in Begleitung wenn keiner da ist. Bei unserem Schornsteinfeger und Klempner ist das aber hier so üblich. Die Zusammenarbeit zwischen unserer Wohnungsgenossenschaft und denen besteht schon sehr viele Jahre, da besteht ein Vertrauensverhältnis.
Es wird bei der schriftlichen Ankündigung das jemand von denen kommt sogar darum gebeten den Schlüssel bitte beim Nachbarn abzugeben, damit eine erneute Anfahrt vermieden werden kann, die dann vielleicht sogar kostenpflichtig für die Mieter ist.
Nein, der schaut sich nur die Feuerstätten an und bei begründeten Verdacht will er auch mal die Räume sehen, die an einen Schornstein angrenzen.
"zwischen den Terminen müssen mindestens drei Jahre liegen."
Nein- das ist Unsinn.
Eigentümer sind verpflichtet Ihre Heizungsanlage regelmäßig durch den Schornsteinfeger prüfen zu lassen. In welchen Abständen diese Prüfung erfolgen muss, ist gesetzlich geregelt und hängt von der genutzten Heizungsanlage ab.
Bei meiner zb Jährlich (gesetzliche Pflicht)
HeizungsartKehren & Prüfung Messen Kosten ca. bei Kesseln >12Jahre <12JahreÖlheizung Jährlich Alle zwei Jahre Alle drei Jahre 50 €
Olbrenntwertheizung Jährl. Alle zwei Jahre Alle drei Jahre 40 €
Gasheizung Jährl. Alle zwei Jahre Alle drei Jahre 50 €
Gasbrennwertheizung Jährl. Nie Nie 40 €
Festbrennstoffkessel 3x jährl. Ca. alle Jahre Ca. alle 3 Jahre 70 €
Sie stehen in der Pflicht, den Termin Ihres Schornsteinfegers einzuhalten. Sie werden darüber rechtzeitig auf dem Postweg in Kenntnis gesetzt. Bezüglich der Terminvereinbarung müssen Sie hier also nicht aktiv werden, sondern werden etwa zwei Wochen vorher durch die zuständige Behörde informiert.
Am festgesetzten Termin sind sie verpflichtet, den Schornsteinfeger Zugang zu Ihrer Feuerstätte zu gewährleisten. *https://www.kesselheld.de/schornsteinfeger/