Schmerzensgeld bei kleinem Hundebiss?

4 Antworten

Du musst dir einen Hundebiss grundsätzlich nicht gefallen lassen – auch ein kleiner Biss mit geringfügiger Verletzung kann einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen. In deinem Fall bestehen durchaus realistische Aussichten, aber es gibt ein paar Dinge zu beachten.

Grundsätzliches zur Rechtslage (in Deutschland):

  • Ein Hundebiss ist eine unerlaubte Handlung (§ 823 BGB).
  • Der Halter haftet in der Regel verschuldensunabhängig nach § 833 BGB (Tierhalterhaftung).
  • Das gilt auch bei kleinen Hunden und leichten Verletzungen.
  • Schmerzensgeld soll den erlittenen Schmerz und immaterielle Schäden ausgleichen (nicht nur körperlich, auch psychisch).

In deinem Fall:

  • Verletzung: Kleiner Einstich + Bluterguss → dokumentierbar.
  • Kein Fleischverlust oder OP nötig, aber trotzdem eine Verletzung durch Fremdeinwirkung.
  • Wenn du z. B. Angst hattest, zum Arzt musstest, dich unwohl fühlst, eventuell Arbeit verpasst hast oder psychisch belastet bist, kann das den Anspruch verstärken.

Was du tun solltest:

  1. Fotos machen (Verletzung, ggf. Kleidung, Ort).
  2. Arzt aufsuchen (auch wenn’s leicht ist – zur Dokumentation).
  3. Hundebesitzer notieren, ggf. Zeugen.
  4. Meldung bei der Polizei oder Ordnungsamt (je nach Bundesland nötig).
  5. Schmerzensgeldforderung an Halter bzw. dessen Haftpflichtversicherung stellen.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld?

  • Bei leichten Hundebissen werden oft zwischen 100 und 500 € gezahlt.
  • Höhe hängt ab von:
  • Schwere und Dauer der Verletzung
  • Schmerzen, Arztbesuche
  • Psychische Folgen
  • Verhalten des Halters (z. B. uneinsichtig?)

Fazit:

Nein, du musst dir das nicht gefallen lassen. Auch bei einem leichten Hundebiss kannst du Schmerzensgeld verlangen. Die Erfolgsaussichten sind gut – vor allem, wenn du die Verletzung dokumentierst und ggf. einen Arzt aufsuchst.

Wenn du willst, kann ich dir auch ein Musterschreiben an die Haftpflichtversicherung des Hundehalters aufsetzen.

Es kommt darauf an, wie der Hundehalter reagiert. Entschuldigt er sich und bietet vielleicht selbst eine Entschädigung an, kann man sich ja gütlich einigen. Es kommt ein bisschen auch darauf an, wie ist der Hundebiss entstanden? Durch einen unkontrolierten, unerzogenen Hund? Oder hat man, was durchaus menschlich ist, mal einen Moment nicht richtig aufgepasst?

Tatsächlich kanndaraus auch etwas anderes entstehen wie ein Rechtsstreit. Meinem Nachbar ging es ähnlich. Die Dame (Hundebesitzerin) kam mit einer Flasche Wein. Jetzt sind sie verheiratet.


Inkognito-Nutzer   27.05.2025, 13:26

Hat sich weder entschuldigt und gibt bei schmerzensgeldforderung kein Lebenszeichen.

Nein musst du dir nicht gefallen lassen!

Mach eine Anzeige zum Wohl der Allgemeinheit. Will heissen, dass es Konsequenzen für den Hundehalter hat.

Schmerzensgeld gibt es dafür aber sicher nicht.

Auf jeden Fall aber solltest du deine Tetanus Impfung überprüfen und allenfalls nachimpfen lassen.


Inkognito-Nutzer   27.05.2025, 12:16

Strafanzeigen bei solch eher kleinen Delikten werden meines Wissen so gut wie immer eingestellt. Bei solchen Fällen kommt man (nach meinen Recherchen) immer nur mit Zivilklage weiter.

Goodnight  27.05.2025, 13:04
@Inkognito-Beitragsersteller

Ist trotzdem wichtig, dass man das anzeigt, weil die Polizei in der Regel erst bei der 3. Anzeige handelt.

Nach meiner Erfahrung in der Hundewelt steigern sich solche Attacken und werden immer heftiger, bis es einmal wirklich heftig kracht.

Grundsätzlich gibt es gerade bei Hundehaltern mit kleinen Hunden, viele die es auch noch besonders lustig oder in Ordnung finden, wenn sich ihre Hunde so benehmen.

Inkognito-Nutzer   27.05.2025, 13:25
@Goodnight

Bei mir war es auch ein eher kleiner Hund. Das sind ja in der Regel die aggressivsten.

Kannst du machen, zocker hat das ja schon prima erklärt, nur als kleine Ergänzung noch: Frag dich, ob sich der Aufwand dafür wirklich lohnt, denn Schmerzensgelder in Deutschland sind echt lächerlich gering.

Ich wurde mit 16 von nem Taxi angefahren, Schienen und Wadenbeinbruch, keine 4.000€ Schmerzensgeld, unser Anwalt hat uns damals ein Buch gezeigt, was man wofür ungefähr bekommt, und damit es sich "lohnt" muss man schon dauerhaft einen Körperteil verlieren.

Bei einem kleinen Hundebiss kannst du am Ende wohl so mit 100€ rechnen.


Inkognito-Nutzer   27.05.2025, 12:08

Mir gehts nicht um die Höhe des Schmerzensgeldes, mir gehts um Gerechtigkeit und Genugtuung. Der Hundehalter hat sich mir gegenüber schon vor dem Hundebiss mehrmals respektlos gezeigt.

100€ wären doch super, denn der Hundehalter muss dann nicht nur die Prozesskosten (zivilgericht) sondern auch meine Anwaltskosten zahlen.

Er weigert sich außergerichtlich vehement zu zahlen. Schaltet komplett auf Stur.

Inkognito-Nutzer   27.05.2025, 12:25
@Deamonia

Achja und die Antwort von "zocker" ist natürlich von einem chatbot (chatgpt, etc...).