Schimmel im Badezimmer - vermieter oder mieter!?
Nacht,
Ichh habe seit längeren in einem Plattenbau Mehrfamilienhaus im Badezimmer an der Decke einen Schimmelbefall, ich habe in den Fliesen löchern und an der Silikonabdeckung für die Badewanne sind Schwarze Stellen. (siehe Bilder) Wir haben nie die Gelegenheit den Vermieter (Ist eine firma) zu erreichen, da die Öffnungszeiten der Horror sind und man kaum Zeit hat ihn zu erreichen und dann lässt man es dann halt schleifen.
Lüften tun wir immer, die Tür ist immer auf, außer jemand ist im Bad und an der Tür ist normalerweise eine kleine Abdeckung zum Lüften, die haben wir abgenommen damit besser Luft reinströmt und das auch schon seit längerem (mehrere Jahre).
Das Badezimmer hat kein Fenster und liegt auch nicht in der nähe eines Fensters.
Würdet ihr sagen der Vermieter muss den Schimmel entfernen, ich fühle mich nämlich sehr unwohl. Reinigen bringt nichts und mein verschulden ist es garantiert nicht.
7 Antworten
"Wir haben nie die Gelegenheit den Vermieter (Ist eine firma) zu erreichen, da die Öffnungszeiten der Horror sind und man kaum Zeit hat ihn zu erreichen und dann lässt man es dann halt schleifen."
Ja und genau deswegen geht dem seine Rechnung auf! :-)
Ein fensterloses Bad ist ein grober Baumangel, zumindest ein Lüftungsschacht muss existieren. Falls nicht ist Schimmel vorprogrammiert.
Man ruft den VM auch nicht an, man schreibt (wer schreibt, der bleibt).
Ein Mängelschreiben an den VM mit den beschriebenen Mängeln und angemessener Frist zur Mängelbeseitigung. Verläuft die Frist fruchtlos wäre Mietminderung geboten.
schreib einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein. Fordere den Vermieter auf das in Ordnung zu bringen sonst minderst du die Miete. Ruhig die Fotos hier ausdrucken und mit in den Brief. Kopie des Briefes sowie Rückschein aufbewahren
Wenn der Vermieter nicht reagiert - mindere die Miete. Dann wird er sich rühren.
Natürlich ist es dein Verschulden wenn die Duschtassenfuge verschimmelt, die du nie trockenreibst oder die Decke, weil du unzureichend lüftest.
- Das war schon so dabei in der Wohnung
- Ich habe eindeutig erwähnt das ich das Bad immer Lüfte. Wer Lesen kann ist klar im Vorteil!
- Die Tür ist nach jedem Besuch im Bad geöffnet, nach jedem!
Nun werde mal nicht pampig. Die Stockflecken an der Fugen der Duschtassse sind eindeutig dein Verschulden. Das du die nie entfernt und danach trockengehalten hast, verschuldet niemand sonst. Und wenn der Schimmmel erst mal blüht, kannst du Lüften wie du willst, davon geht er nicht mehr weg :-O
Seit wann säubert /trocknet denn Lüften die Stockflecken?
Ein Lappen nach dem Besuch, ist sinnvoller.
So etwas kenne ich auch, reine Pflegeversäumnisse, zumindest im Bereich der Duschtasse.
Wurde nach Gebrauch bestimmt nie trocken gewischt.
Trotzdem ist natürlich der Vermieter für die Beseitigung zuständig. Seinen Schaden bekommt er dann von Deiner privaten Haftpflicht ersetzt, oder aus DeinerGeldbördse.
Viel Glück.
Was erwartet man bei Gutefrage auch, waren damals schon Lappen und heute sind sie‘s immer noch
Wieso Lappen? Gute Fragen, was sonst? Und gute Antworten?
Bei uns spricht nichts dagegen, nach dem Duschen mit dem Handtuch auch die Fliesen und die Türen zu trocknen.
Aber egal, was Mutter versäunt hat, kann Papa nicht aufholen.
Du kannst ja mal berichten, wie es ausgegangen ist.