Sanitäter werden mit Hauptschulabschluss?

4 Antworten

Von Experte SaniOnTheRoad bestätigt

Nicht ganz korrekt :-): den Rettungsassistenten gibt es zwar noch als Qualifikation, jedoch ist der Neubeginn einer Ausbildung zum Rettungsassistenten bereits seit dem 01. Januar 2015 nicht mehr möglich, da das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) und damit die Rechtsgrundlage für die Ausbildung zu diesem Datum außer Kraft getreten sind. Bestehende Rettungsassistenten, können sich noch bis zum 31. Dezember diesen Jahres zu Notfallsanitätern weiterqualifizieren, indem sie eine staatliche Ergänzungsprüfung mit ggf. einer vorherigen weiteren Ausbildung oder alternativ die staatliche Prüfung (Vollprüfung) zum Notfallsanitäter ablegen. Es werden aktuell ausgebildet: Rettungshelfer, Rettungssanitäter und Notfallsanitäter.

Der Rettungshelfer, wird ausschließlich noch im Bereich des qualifizierten Krankentransportes als zweite Person (Assistenzperson des Rettungssanitäters) und zugleich auch als Fahrer auf Krankentransportwagen eingesetzt, es findet kein Einsatz im Bereich der Notfallrettung statt. Seine Ausbildung ist landesrechtlich geregelt und umfasst in den meisten Bundesländern insgesamt 320 Stunden, also in Vollzeitform zwei Monate. In insgesamt vier Bundesländern, sind es sogar nur zwischen 160 und 240 Stunden Ausbildung.

Der Rettungssanitäter, absolviert bundesweit insgesamt mindestens 520 Stunden, in Vollzeitform also circa dreieinhalb Monate an Ausbildung. Er kommt in allen Bundesländern in der Notfallrettung als zweite Person (Assistenzperson des Notfallsanitäters oder vereinzelt übergangsweise auch noch des Rettungsassistenten) und zugleich auch als Fahrer auf Rettungswagen zum Einsatz und betreut im qualifizierten Krankentransport eigenverantwortlich Patientinnen und Patienten, die keine (akuten) Notfallpatienten sind aber aufgrund ihres Gesundheitszustandes einer medizinisch- fachlichen Betreuung und/ oder der Ausstattung eines Krankentransportwagens bedürfen. In wenigen Bundesländern, darf der Rettungssanitäter auch noch als "Fahrer" von Notarzteinsatzfahrzeugen zum Einsatz kommen, zum Teil jedoch nur mit einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung in der Notfallrettung auf dem Rettungswagen.

Rettungshelfer und Rettungssanitäter, stellen auch wenn sie umgangssprachlich als "Ausbildung" bezeichnet werden keine anerkannten Berufsausbildungen im rechtlichen Sinne dar. Beides sind vielmehr Qualifikationen, die nach den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Bundesländer zur Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben innerhalb des Rettungsdienstes befähigen. Bei beiden, erhält man keine Ausbildungsvergütung sondern muss im Gegenteil für die erforderlichen Lehrgänge an der Rettungsdienstschule bezahlen. Beim Rettungssanitäter kommt auch noch die ebenfalls auf eigene Kosten zu erwerbende Fahrerlaubnis der Klasse C1 hinzu, die man für moderne Rettungswagen und damit für den Einsatz in der Notfallrettung, benötigt. Für den Rettungshelfer, ist kein Schulabschluss vorausgesetzt, um Rettungssanitäter zu werden ist ein Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung.

Der Notfallsanitäter ist der einzige richtige Ausbildungsberuf im deutschen Rettungsdienst und wurde am 01. Januar 2014 durch das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und die aufgrund des NotSanG erlassenen "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter" (NotSanAPrV) eingeführt. Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre und besteht aus 1.920 Stunden Unterricht an einer staatlich anerkannten Schule gemäß der Anlage 1 NotSanAPrV, 1.960 Stunden praktischer Ausbildung im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache gemäß der Anlage 2 NotSanAPrV und 720 Stunden praktischer Ausbildung in verschiedenen Fachabteilungen eines geeigneten Krankenhauses gemäß der Anlage 3 NotSanAPrV. Die Ausbildung, schließt mit einer mehrteiligen staatlichen Prüfung ab in der die Prüflinge nachweisen, dass sie in der Lage sind, die in §4 des Notfallsanitätergesetzes definierten Aufgaben der Notfallversorgung auszuführen. Entsprechend diesem Ausbildungsziel, werden Notfallsanitäter*innen in allen Bundesländern in der Notfallrettung als verantwortliche Transportführer auf Rettungswagen und auf notarztbesetzten Rettungsmitteln, insbesondere auf den Notarzteinsatzfahrzeugen, als Assistenzperson des Notarztes und zugleich auch als Fahrer eingesetzt. Zugangsvoraussetzung ist gemäß §8 NotSanG mindestens ein Realschulabschluss, eine gleichwertige Schulbildung oder ein Hauptschulabschluss mit zusätzlich einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer. In der Praxis, wird man mit diesen Voraussetzungen jedoch keine realistische Chance auf einen der sehr begehrten Ausbildungsplätze haben. Die meisten erfolgreichen Bewerber sind in der Praxis Abiturienten mit Qualifikation als Rettungssanitäter, Fahrerlaubnis der Klasse C1 und ein- bis zwei Jahren Berufserfahrung im Rettungsdienst. Wenn man mit einem Realschulabschluss in der Praxis eine Chance haben möchte, dann muss dieser wortwörtlich "sehr gut" sein. An meiner ehemaligen Lehrrettungswache, gab es damals (2017) nur einen Auszubildenden Notfallsanitäter mit einem Realschulabschluss und dieser, hatte einen Notendurchschnitt von 1,2. Der gesamte Rest, waren Abiturienten.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Von Experte Rollerfreake bestätigt

Hi,

Ich würde danach auch an die Berufsschule gehen und dort dann die Zehnte machen (unsere Lehrer sagen dass, wenn man dies mit einem mindestens 3er schnitt schafft man automatisch einen Realschulabschluss hat, und ich weiß nicht ob das stimmt).

Das Schulsystem ist Sache der Bundesländer - dementsprechend auch die Varianten, wann man welchen Abschluss erhält.

Grundsätzlich ist es möglich, über die Berufsschule einen mittleren Schulabschluss zu erwerben. Nur die "Konditionen" variieren.

Problem: es gibt ja inzwischen Rettungsassistenten, Rettungssanitäter und Notfallsanitäter.

Den Rettungsassistenten kann man getrost rausstreichen - die Ausbildung wurde bereits 2014 durch den Notfallsanitäter ersetzt, neue Ausbildungen zum Rettungsassistent werden dementsprechend nicht mehr angeboten und spielen für Deine Betrachtung auch keine Rolle mehr.

Prinzipiell sind die Unterschiede zwischen den rettungsdienstlichen Qualifikationen gar nicht so kompliziert, wie sie erstmal erscheinen.

Ich würde am liebsten die Ausbildung zum Notfallsanitäter machen aber ich weiß nicht ob das miit einem Abschluss von der Brufsschule geht.

Die schulischen Zugangsvoraussetzungen sind in § 8 NotSanG geregelt - und da bleiben die Varianten

  • mittlerer Schulabschluss oder
  • Hauptschulabschluss plus abgeschlossene, zweijährige Berufsausbildung.

"Wo und wie" dieser Schulabschluss erworben wurde, ist dabei völlig unerheblich - es kann also auch ein entsprechender Abschluss einer Berufsschule sein.

Generell verstehe ich nicht wirkloch wie ich das machen soll, weill die Lehrer uns dauernd falsche Infos geben.

Letztendlich ist das der richtige Moment für eine der wichtigsten Lektionen für den Einstieg in das Berufsleben: wenn man etwas sicher wissen will, muss man sich selbst informieren.

Eine Anfrage bei einer Berufsschule Deiner Wahl hinsichtlich der Abschlussmöglichkeiten wäre da meines Erachtens die sinnvollste Variante.

Die andere Überlegung wäre entsprechend, auf der derzeitigen allgemeinbildenden Schule zu bleiben und dort den mittleren Schulabschluss anzustreben - auch wenn das bedeutet, dass man sich entsprechend auf den "Hosenboden setzten" muss und ggf. mehr Zeit (oder auch Geld, in Form von Nachhilfe) investieren muss.

Die dritte Möglichkeit wäre natürlich eine andere Berufsausbildung nach dem Hauptschulabschluss. Das wäre durchaus auch überlegenswert.

Persönliche Meinung

Der Notfallsanitäter ist - gemessen am Stand "dreijährige Berufsausbildung" - sehr lernintensiv. Wenn es derzeit schon an den Noten hakt, muss man sich die Frage stellen, ob dieser Beruf tatsächlich das Richtige für einen ist.

Leichter wird es nicht - und die Erfahrung zeigt leider, dass gerade diejenigen, die mit "schulischen Mindestvoraussetzungen" in die Ausbildung starten, sich teilweise extrem schwer tun.

Dazu kommt: die Ausbildung ist hochgradig begehrt - in der Fläche sind zehn Bewerber pro Ausbildungsplatz die Regel, nicht die Ausnahme. In dieser Konkurrenzsituation hat man als Minderjähriger ohne Vorerfahrungen in dem Bereich einfach keine realistischen Chancen.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent
Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Also zuerst zu dem was dein Lehrer gesagt hat. Da kenne ich mich leider nicht aus wann du da welchen Abschluss bekommst. Informiere dich dafür am besten beid er Schule.

Den Rettungssanitäter könntest du in jedem Fall mit einem Hauptschulabschluss machen, das ist offiziell keine Ausbildung sondern ein Lehrgang/eine Qualifizierung und dauert 3 Monate.

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten kannst du nicht mehr machen. Diese wurde durch die Ausbildung zum Notfallsanitäter ersetzt. Es gibt natürlich noch Rettungsassistenten, da diese die Ausbildung damals gemacht haben und keine Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter abgelegt haben. Diese Option fällt für dich also weg.

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter setzt einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener mind. 2 jähriger Berufsausbildung voraus. Bekommst du nach der Berufsschule also deinen Realschulabschluss ist das kein Problem, bekommst du ihn nicht und hast dann den Hauptschulabschluss müsstest du dementsprechend vorher noch eine Ausbildung mit mind. 2 jähriger Dauer absolvieren.

Allgemein werden Auszubildende in der Regel aber erst mit frühestens 18 Jahren angenommen. Falls du diese nicht erreichst bis dahin empfehle ich ein FSJ oder BFD in einem themenähnlichen Bereich (Krankenhaus oder ähnliches?). Zudem erhöht es die Chancen deutlich wenn man bereits Vorerfahrungen sammeln konnte, beispielsweise durch die Qualifizierung und Tätigkeit als Rettungssanitäter oder ehrenamtliches Engagement. Allgemein ist die Ausbildung sehr beliebt, daher würden entsprechende Vorerfahrungen dir deutlich weiterhelfen.

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen und wünsche für die Zukunft viel Erfolg. Bei Fragen gerne jederzeit fragen.

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Angestellter im Rettungsdienst
Für den Notfallsanitäter ist nach §8 NotSanG ein  mittlerer Schulabschluss (z.B. Mittlere Reife) oder ein Hauptschulabschlus zzgl. zweijähriger Berufsausbildung notwendig. Sprich, allein mit dem Hauptschulabschluss hast du hier keinen Zugang.

Hab ich bei Google gefunden. Hoffe, ich konnte dir helfen :D