Sanierungspflicht alter Häuser - EU Kommission - Was sind die Konsequenzen, wenn man sich dies nicht leisten kann bis zu einer bestimmten Frist?


15.12.2021, 18:14

edit:

Als Ergänzung das selbstbewohnte alte Haus ist CO2 neutral, auch keine fossilen Brennstoffe.

6 Antworten

Bis 2027 läuft noch viel Wasser den Rhein hinunter. Ich bezweifele, dass die Regelung bis dorthin noch Bestand haben wird. Und in 4 Jahren sind ja auch schon wieder Wahlen... :-)))

Die Energieeinsparungsverordnung von vor ein paar Jahren war auch drastischer als es jetzt das neue Gebäudeenergiegesetz ist.

Da steht aber auch :

Dass es so kaum kommen wird, daran ließ zwar auch EU-Kommissionsvize Frans Timmermanns, zuständig für den europäischen "Green Deal", keinen Zweifel. Aber offenbar will man sich Großes vornehmen, um zumindest spürbar weiter zu kommen mit dem Klimaschutz in Europa.

Also sind die Konsequenzen zur Zeit noch nicht abzuschätzen und eher abzuwarten bis 2030 na dann viel Freude bei der Durchsetzung der Idee...

Da müsste man jetzt das ganze Brimborium kennen. Zum Teil sind ja auch Wärmedämmung und Denkmalschutz sich gegenseitig im Weg, so dass es zumindest für diesen Spezialfall Sonderregelungen geben müsste.

Andererseits wenn ein Haus heute besonders wenig speichert (kommt jetzt darauf anwas das in der Praxis bedeutet) hat der Besitzer wohl schon beim Bau nicht viel Wert auf Wärmedämmung gelegt und/oder nicht zeitgemäß modernisiert sondern seine Mieter ausgenommen. Sowas gehört bestraft. Ggf. könnte damit auch Druck gemacht Wohnraum zu schaffen anstatt Altbauten als Spekulationsobjekt vor sich hin gammeln lassen.

Sanktionen werden wahrscheinlich mit Zwangsgeldern beginnen und spätestens bei Enteignung enden. Für Selbstbewohnte Immobilien wird es wohl auch Härtefallregelungen geben können.

jentolon 
Fragesteller
 15.12.2021, 17:50

Gibt viele unterschiedliche Konstellationen. Bei mir ist die selbstbewohnt. Danke für deine Antwort.

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mineralixx  01.01.2022, 12:13

Hauptsache, man kann die Menschen bevormunden und reglementieren - und abkassieren! Öffentliche Gebäude (z.B. die vielen "maroden" Schulen) sind von der Regelung ausgenommen. Warum wohl?

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Ich sehe das relativ entspannt. Wer soll die Kosten tragen für die Sanierung? Letztendlich zahlt der, der drin wohnt, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Da kann man nicht beliebig die Sanierungskosten in die Höhe treiben.

Ursusmaritimus  16.12.2021, 08:41

Jein, es würde in Eigentumswohnungsgemeinschaften (endlich) die alten Säcke dazu zwingen energetische Maßnahmen zu gestatten.

Zur Zeit ist es häufig so das die älteren diese (zukunftsträchtigen) Investitionen unterbinden da sie die Einsparungen nicht mehr "reinleben" können.

Beliebtes Beispiel: Der Vollwärmeschutz und Einbau einer Brennwertheizung/ Fernwärmennetz wird diskutiert. Beschlossen wird eine neue Farbe für die Fassade und der Bau einer Rollstuhl/Rollatorrampe im Treppenhaus um zum Aufzug zu kommen.

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Das geht vorrangig um Mietwohnungen und Eigentümergemeinschaften.

Dein "kleines Eigenheim" bleibt eher außen vor denn du strafst dich persönlich über höhere Heizkosten.

jentolon 
Fragesteller
 15.12.2021, 17:46

Schritt für Schritt - geht nicht alles auf einmal oder ihr spendet mir was, dann gehts schneller

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