Rundfunkbeitrag überziehen?
Wie lange kann man den Rundfunkbeitrag ohne Konsequenzen ( Mahngebühren etc. ) überziehen.
Der Rundfunkbeitrag wird am 15. fällig aber das passt mir diesen Monat nicht.
Kann ich die Zahlung bis zum 1. nächsten Monat ( 2 Wochen ) herauszögern ?
3 Antworten
Bei diesen Massen-Rechnungen geht das Mahnverfahren vollautomatisch. Es kann natürlich sein, dass du bis zum 1. 10. dann die erste Zahlungserinnerung bereits hast. Das kannst du jetzt aber auch nicht ändern.
Der Säumniszuschlag von 8 Euro wird fällig, wenn man nicht innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeitstermin den Rundfunkbeitrag bezahlt hat. Wenn Du also eie Fälligkeit 15.09. hast, kannst du mit der Zahlung ohne Folgen bis zum 1.10. warten.
Am besten pünktlich zahlen. Die sind sofort mit Mahngebühren am Start.
Aber mit der ersten Zahlungserinnerung werden doch noch keine Mahngebühren fällig oder ?