Rundfunkbeitrag - Was passiert bei Ummeldung?
Mein Mitbewohner (der bisher der Beitragszahler war) ist ausgezogen und hat sich beim Rundfunkbeitrag nicht rechtzeitig umgemeldet. Deswegen wurden ihm noch der Rundfunkbeiträge für die nächsten 3 Monate abgebucht. Was passiert jetzt nach der Ummeldung?
- Sind die Zahlungen für meine Wohnung für die nächsten 3 Monate gedeckt?
oder
- Wurde die Zahlung auf seine neue Wohnung übertragen?
oder
- Ist die Zahlung durch die Ummeldung verfallen (sprich: das Geld ist weg)
2 Antworten
Solange sich dein Mitbewohner beim Beitragsservice nicht umgemeldet hat, wurden seine Zahlungen für eure bisher gemeinsame Wohnung verbucht.
Schwierig wird es, wenn er sich, was er eigentlich tun müsste, rückwirkend auf seine neue Wohnung umgemeldet hat. Dann werden die von ihm geleisteten Zahlungen tatsächlich auch rückwirkend auf seine neue Wohnung umgebucht.
Das hat dann zur Folge, dass für deine Wohnung der Rundfunkbeitrag nicht bezahlt ist. Du musst dich dann selbst beim Beitragsservice für die Zeit ab seinem Auszug neu anmelden.
Das Wichtigste ist also, dass du klärst, mit welchem Datum er sich beim Beitragsservice umgemeldet hat.
Der Beitragszahler kann seinen Betrag auch noch Wochen bis Monate später auf seine neue Wohnung anrechnen lassen.
Was passiert jetzt nach der Ummeldung?
Du wirst Dich soweit Du nun alleiniger Mieter bist, selbst als Beitragszahler anmelden müssen.
Von Dir können im exotischen Fall rückwirkend Beiträge für bis zu 3 Jahren eingefordert werden.