Rückgabe Schwerbehindertenausweis
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Schwerbehinderenausweis mit dem GdB von 90 % galt bis 08/12. Nach der Überprüfung bekam ich die Auskunft, das der GdB auf 40 % gesenkt werden soll. Ich nutzte die Anhörung, die bis Ende Mai fristgemäß eingereicht wurde. Es wurde Juli und ich bekam keine Antwort zu diesem Sachverhalt. Also habe ich den Ausweis Mitte Juli an das Amt geschickt und bekam in als unbefristet zurück. Nun meldet sich das Amt und teilt mit, das der Stempel versehentlich gegeben wurde. Aufgrund eines Bearbeitungssystems war das laufende Nachprüfungsverfahren nicht ersichtlich. Mein Leiden hat sich gebessert und ich bin verpflichtet den Ausweis zurück zu geben. Wenn ich ihn zurückgebe habe ich nichts mehr in Händen weder die 90% noch die 40%. Was soll ich jetzt tun ?
Für die Hilfe vielen Dank im voraus!
3 Antworten
Hallo cowman, versuche auf jeden Fall um Deinen Ausweis zu kämpfen. Einmal weg immer weg mit den Prozenten. Teile dem Versorgungsamt alles mit wie z.B. Arztberichte usw. falls es bei Dir zutrifft. Es ist nicht Deine Schuld, dass man Dir den Ausweis evtl. unberechtigterweise verlängert hat. Manchmal weiß dort sowieso nicht was eine Hand die Andere macht, also sei nicht "duckmäuserisch". Du musst nicht deren Defizite ausbaden, falls es nicht berechtigt ist, dass sich Dein Leiden bzw. Krankheit gebessert hat. Viel Glück von schalke59
geh bitte zum Schiedsmann oder behinderten Abteilung beim Gericht. Die geben Auskunft. Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einreichen. Wenn du kein Geld für einen Anwalt hast kannst du dir beim Gericht einen Berechtigungsschein holen und dich beraten lassen
Sozialgericht müßte das sein
Bei jeden Gericht bekommst du aus kunft
du musst den Ausweis zurück geben. FGehler können passieren und mit 40% Behinnderung steht dir soviel ic weiß noch kein AUsweis zur Verfügung, also auch keine Vergünstigungen. Der Arzt bzw die Krankenkasse können dir für deine Behinderung eine Bestätigung ausstelölen, die ist ja auch wichtig für den Arbeitgeber.