Höhere Abfindung durch Schwerbehindertenausweiß?
Bin von meiner Firma gekündigt worden nach 8 Jahren ohne Grund. Nächste Woche ist die Gerichtsverhandlung, wo es um die Abfindungszahlung geht. Bevor ich die Kündigung bekommen habe, beantragte ich einen Schwerbehindertenausweis, den ich erst nach der Kündigung bekam mit 50%. Der Ausweis wurde Rückwirkend ausgestellt, also wo ich noch nichts von der Kündigung wusste. Kann ich durch den Ausweis eine höhere Abfindung verlangen oder muss die Firma ihre Kündigung zurück ziehen ?. Ich muss dazu sagen, das mein Anwalt, bzw die Gegenseite noch nichts von dem Ausweis weiß.
Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen
6 Antworten
Eine Kündigung seitens des Arbeitgebers muss sich immer auf Gründe stützen können. Ausnahmen gibt es nur, sofern eine Probezeit vereinbart wurde, das ist aber bei Ihnen nicht der Fall.
So muss eine ordentliche (fristgerechte) Kündigung immer auf eine der folgende Begründungen gestützt werden können:
betriebsbedingte Gründe
personenbedingte Gründe
verhaltensbedingte Gründe
Bei einer fristlosen Kündigung, gemäß §626 BGB, müssen so schwerwiegende Gründe vorliegen, dass es der kündigenden Partei unzumutbar ist das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzuführen.
In Ihrem Fall sollten Sie eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Beim Fachanwalt für Arbeitsrecht waren Sie ja schon.
Grundsätzlich sollten Sie Ihrem Anwalt keine Informationen zurückhalten, teilen Sie Ihrem Anwalt schnellstmöglich mit, dass Sie einen Behinderungsgrad von 50% haben!
Prinzipiell haben Menschen mit einer Schwerbehinderung (oder gleichgestellte) einen höheren Kündigungsschutz. Der erhöhte Kündigungsschutz soll verhindern dass Menschen mit einer Schwerbehinderung alleine wegen ihrer Behinderung gekündigt werden. Einen weitergehenden Kündigungsschutz gibt es nicht.
Die Kündigung eines Schwerbehinderten muss vom Integrationsamt genehmigt werden, sonst scheitert die Kündigung aus formalen Gründen. Sie haben Ihren Arbeitgeber nicht informiert, dies sollten Sie nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt zeitnah nachholen!
Nun zu Ihrer eigentlichen Frage:
In den meisten Sozialplänen wird für Schwerbehinderte, ab 50% GDB, eine etwas höhere Abfindung vereinbart.
Fazit:
Anstatt hier Umfragen zu machen, sollten Sie Ihren Anwalt umfassend informieren, nur so kann er Sie bestmöglich vertreten!
Peter Kleinsorge
es kommt darauf an, an wann die schwerbehinderung vom versorgungamt anerkannt wurde. wenn sie vor dem kündigungstermin festgestellt wurde, ist eine höhere abfindung durchaus denkbar.
Wende dich an die Gewerkschaft.
Dein Anwalt wird dir darauf besser antworten können. Alles Gute für deiner Zukunft.
Das kommt ganz auf die Firma an. Wende dich an die Fürsorgestelle. Die können dir das ganz genau erklären.