Rückerstattung Schweiz?
Angenommen man hat Urlaub in der Schweiz gebucht und schon bezahlt wo der Gletscher runter kam in wie fern kann man Geld zurück bekommen
2 Antworten
Der Gletscher kam auf ein kleines Dorf runter. Unwahrscheinlich, dass es da ein Hotel gibt.
Welche Ansprüche Dir zustehen würden ergibt sich aus Schweizer Recht. Ob man dann Erstattungsansprüche hat kann Dir jemand sagen der sich darin auskennt.
Für das deutsche Recht irrst Du Dich. Wenn ein Beherbergungsvertrag wegen Naturereignissen nicht erfüllt werden kann, dann fällt das Risiko hierfür in die Sphäre des Anbieters, also des Vermieters. Ergo kann der Gast eine vorab geleistete Zahlung zurück verlangen.
Und hier noch im Nachgang ein höchstrichterliches Urteil dazu. Thema ist zwar Corona, die Problemstellung aber nicht anders. Bestätigt wurde, dass das Risiko beim Hotelier liegt:
Womit dann die Rechtsfrage eine andere ist:
Wäre einem Gast zumutbar neben einer Geröllhalde zu wohnen.
Das ist dann wieder ein ganz anderes Thema. Aus dem ich aber schon deswegen raus, weil ich mich aufgrund meines Studiums zwar im deutschen, nicht aber im schweizerischen Recht auskenne.
Doch da gab es drei Hotels. Dazu mindestens ein, das zwar noch steht, aber nicht mehr erreichbar ist.
Doch, in Blatten und im benachbarten Weiler Ried gab es insgesamt drei Hotel und zwei weitere Übernachtungsmöglichkeit, so weit ich dazu was herausfinden konnte. Die Region lebt nun mal vom Tourismus. Natürlich gab es auch in Blatten Hotels
Bei Naturkatastrophen hast du Pech gehabt. Steht im Kleingedruckten.
Abgesehen davon ist es sehr unwahrscheinlich, dass du in dem kleinen Dorf Ferien gebucht und voraus bezahlt hast und auch noch eine Reiseversicherung abgeschlossen hast.
Zumal das Dorf schon längst evakuiert war. Den Absturz hat man vorausgesehen.
Natürlich ist es möglich, dass dort jemand gebucht hatte. Die Saison hätte jetzt begonnen und es sind mehrere Hotels vom Unglück betroffen - auch, weil die Strasse jetzt nicht mehr passierbar ist.
Solche Fälle hängen in der Regel damit zusammen, wie der Reisende versichert ist oder welche Versicherungen bei der Buchung der Reise zusätzlich abgeschlossen wurde. Wenn da der Berg runter kommt, dann gibt es keine Ansprüche aus "Schweizer Recht". Es gäbe auch keine Ansprüche nach "Deutschem Recht", wenn der Rhein in Köln einen Stadtteil flutet und die Hotels deswegen die Gäste nicht mehr aufnehmen können. Ein solches Recht gibt es in keinem Land. Dafür gibt es Versicherungen. Das gab es auch nicht, als in Italien der Vulkan anfing zu spucken und zu beben.