Roller fahren mit 16 1/2?

3 Antworten

Nein.

Du erwirbst die Klasse B (BF17), solange diese Dir nicht erteilt wurde, bist Du auch nicht im Besitzt von AM oder L.

Erst wenn Du 17 bist und man Dir die Klasse B erteit hat, bist Du im Besitz vom AM und L, wobei Du da keine Begleitperson mitnehmen musst, die Auflage gilt nur für Klasse B.

Leider musst Du warten bi sman Dir die Klasse B erteilt hat.

Wenn Du vorher mit einem Roller fährst, ist das "Fahren ohne Fahrerlaubnis", das ist ein Straftatbestand nach §21 StVG.

Da Du älter als 14 Bist, bist Du strafmündig, Dich würde eine Geldstrafte erwarten, das Du vermutlich kein Einkommen hast, Sozialstunden.

Das kann auch Auswirkungen auf die Erteilung der bestandenen Klasse B haben, wiel Du damit Deine geistige Reife in Frage stellst.

notting  11.12.2023, 21:38

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/begleitetes-fahren/

Ja. Die Klassen AM und L dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden. Die Prüfungsbescheinigung und ein amtliches Ausweisdokument müsst Ihr jedoch dabei haben. Auf Antrag kann für diese Klassen auch ein Kartenführerschein ausgestellt werden.

Lies sich für mich so, dass man nach bestandener Prüfung auch bevor man Kl. B alleine fahren darf AM und L alleine fahren darf.

EDIT: Jetzt habe ich die entscheidende Stelle im OP mit U17 gesehen, hat sich erledigt.

notting

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Du meinst also den BF17-Führerschein. Dieser wird frühestens an deinem 17. Geburtstag erteilt. Ab Erteilung (nicht früher, also nicht mit 16) darfst du fahren und zwar auch Fahrzeuge der Klassen L und AM (bis 50 cm³, bis 45 km/h).

darf ich dann wenn ich diesen geschafft habe und noch nicht 17 bin Roller bis 50 km/h ohne weiteren Führerschein fahren.

Nein.

darf ich dann wenn ich diesen geschafft habe und noch nicht 17 bin

Du könntest für den maximal einen Monat den Führerschein / Fahrerlaubnis für Klasse AM beantragen, macht aber keinen wirklichen Sinn für diesen einen Monat.