Retoure extra Widerrufen?

4 Antworten

Gemäß § 355 Abs. 1 BGB ist für den Widerruf eine Erklärung erforderlich, aus der eindeutig hervorgeht, dass der Verbraucher den Vertrag widerrufen möchte. Die Ware einfach zurück zu senden reicht damit grundsätzlich nicht (mehr) aus, soweit sich aus den AGB des Verkäufers nichts anderes ergibt. Auch aus Beweisgründen ist eine ausdrückliche Erklärung, z.B. per E-Mail übrigens auch empfehlenswert.

Der Retourenaufkleber dürfte hierfür noch nicht ausreichen, der Retourenzettel im Paket dagegen wohl schon, soweit er ausgefüllt ist.

Früher reichte in der Tat das bloße Zurücksenden der Ware, seit 5 Jahren aber nicht mehr.

Du musst ausdrücklich den Widerruf tätigen, kann per Email, Fax, SMS, Telefon, Brief, Whatsapp oder eben dem Paket ein Zettel mit dem Widerruf beilegen. Aus Beweisgründe ist aber nicht jede Art sinnvoll.

Du musst auf jeden Fall einmal irgendwo kundtun, dass Du die Bestellung widerrufst. Einfach zurückschicken reicht nicht.

Wtfoxsay  12.08.2019, 07:05

Kommt drauf an, bei mir war ein Retourenzettel und der kleber, musste nur ankreuzen und fertig

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Wtfoxsay  12.08.2019, 07:23
@Stadewaeldchen

Kommt drauf an, gibt bestimmt welche die es nur zurück schicken, wenn sie schon ein Retourenkleber schicken, rechnen die auch mit sowas

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Stadewaeldchen  12.08.2019, 07:24
@Wtfoxsay

Der Versender will aber unter Umständen wissen, warum retourniert wird. Könte ja auch ein anderer Grund sein (Defekt, falsche Farbe, falscher Artikel...)

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tinalisatina  12.08.2019, 10:24
@Wtfoxsay
Dann melden sich diese wieder

Kann natürlich auch sein, dass sie sich melden und fragen, wo die Zahlung bleibt. Eben, weil die Bestellung nicht ordentlich widerrufen wurde. Die Gerichte sehen das ganz klar: Rücksendung alleine reicht nicht.

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Muss ich extra einen Widerruf machen

Die gesetzlichen Bestimmungen:

Widerrufsfrist bei Verbraucherverträgen. Die Widerrufsfrist beträgt gemäß Paragraf 355 BGB 14 Tage. Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag schriftlich widerrufen werden. Diese Frist gilt aber nur, wenn der Verkäufer im Vertrag über das Widerrufsrecht und die damit verbundene Frist belehrt hat.

Die Widerrufsbelehrung ist eine Belehrung über das Widerrufsrecht eines Verbrauchers bei bestimmten Verbraucherverträgen. Mit der EU-Verbraucherrechterichtlinie wurden die formalen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zum 13. Juni 2014 EU-weit vereinheitlicht.

Gut zu wissen:

Viele Onlinehändler haben das Widerrufsrecht freiwillig auf 1 Monat erweitert

Onlinehändler sind verpflichten, sowohl eine Widerrufsbelehrung, als auch eine Widerrufsformular bereit zu halten.

Der Widerruf kann auch per E-Mail oder telefonisch erfolgen.

Ein Widerrufsformular sieht dann in etwa so aus:

https://www.e-recht24.de/images/checklisten/Muster-Widerrufsformular_Kanzlei_Siebert.pdf

Wenn du mal sagst wo du eingekauft hast, lässt sich leicht herausfinden, wie es bei diesem Shop geregelt ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
uni1234  12.08.2019, 11:40

Und inwieweit beantwortet das jetzt die Frage das Fragestellers?

"Schriftlich" muss die Widerrufserklärung übrigens gerade nicht sein.

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heurekaforyou  12.08.2019, 23:06
@uni1234
"Schriftlich" muss die Widerrufserklärung übrigens gerade nicht sein.

Davon war auch nie die Rede! - Lesen lernen hilft!

Meine Info:

Der Widerruf kann auch per E-Mail oder telefonisch erfolgen.

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