Retoure nur Originalverpackt?

1 Antwort

Du darfst natürlich soweit auspacken, dass du die Ware auch erkennen und begutachten kannst (du MUSST ja sogar auf Schäden überprüfen um diese gegebenenfalls zu melden) und musst danach nicht mehr "original" einwickeln :)

Also alles gut, geht nur darum dass du die Tasche jetzt nicht in einem Cornflakeskarton zurückschickst o.ä.