Gratis-Beigaben trotz Retoure behalten? (Gucci)?
Hallo Gute-Frage-Community,
habe mir etwas direkt bei Gucci bestellt und muss leider retournieren, da mir die Farbe doch nicht so wirklich gefällt.
Bei der Bestellung gab es noch Gratis-Beigaben dazu: Eine Geschenk-Schachtel und eine Jute-Tasche (Edit: gemeint ist nicht die Umverpackung und der Staubbeutel einer Handtasche, sondern die Schachtel ist eine extra Geschenk-Box und die Jute-Tasche wurde als Alternative zur “Shopping Bag” (Tragetasche) beworben, die man im Laden beim Einkauf dazubekommen würde).
Meine Frage, da die Jute Tasche echt nett ist: Darf man solche gratis Beigaben trotz Rücksendung behalten? Oder werden die bei einer Retoure von Gucci ebenfalls zurückverlangt?
Hat hier jemand Erfahrungen dazu?
Danke im Voraus!
3 Antworten
Wenn Du eine Bestellung retournierst, wird der Kaufvertrag rückgängig gemacht. Das heißt, du musst alle Artikel, die Teil des Kaufes waren, zurückschicken.
Nur wenn es sich um eine eindeutige Schenkung nach §516 BGB handelt, darf man die Zugaben auch behalten.
Wie der Fall bei deiner Bestellung aussieht, kann man, ohne den genauen Bestellvorgang zu kennen, nicht genau beurteilen.
Du solltest am besten mal die Widerrufsbelehrung lesen, ob dort etwas dazu steht.
also sind die „Gratis-Beigaben“ als Artikel aufgeführt? dann müssen die auch Teil der Rücksendung sein... oder? auch wenn sie mit 0€ an der Rechnung beteiligt sind... also ganz genau genommen... die kämen wohl eh in den Müll, wenn du sie zurücksendest... ist ja Gucci... Original... oder?
Ja, sehe ich auch so. Die Artikel stehen auf der Rechnung, müssen also mit zurückgeschickt werden. Der Preis von 0€ ist da unerheblich.
nein, das macht man nicht. die gadges sind sozusagen eine belohnung für deine entscheidung das produkt zu kaufen. wenn du die ware zurück schickst dann komplett
Nein darfst du natürlich nicht
finde es auch seltsam das du das fragst
der Beutel & die Schachtel gehören zur Tasche
schickst du die Tasche zurück: dann komplett mit Beutel & Schachtel
Gucci verkauft die dann ja weiter
so der nächste Käufer keine Schachtel & keinen Brutel haben, weil du die so schön fandest
Hätte ich vielleicht noch erwähnen sollen: Es geht nicht um eine Handtasche und die Schachtel und die Jute-Tasche sind weder die Umverpackung des Artikels noch sonstwie Teil des Artikels. Die Schachtel ist wuasi wie eine Geschenkverpackung, die man dazu auswählen konnte und die Jute-Tasche wurde im Online-Shop als Alternative zur Shopping-Bag, die man im Laden bekommen würde, angeboten.
Danke für die Hinweise.
In der Bestellbestätigung und in der Rechnung sind als Positionen aufgeführt:
•Der Artikel + Preis
•Der Versand per DHL-Express für 0€
•sowie die “kostenlose Geschenkverpackung”, wozu die Schachtel und die Jute-Tasche zählen, ebenfalls für 0€
Laut Widerrufsrecht muss lediglich der Artikel im originalen und unbenutzten Zustand zurückgesendet werden, was ja der Fall sein wird, da der Artikel inkl. der eigenen Umverpackung und Staubbeutel 1:1 im Original-Zustand Retour geht.
Zur extra Geschenkverpackung steht im Widerrufsrecht kein Wort - und da sie in der Bestellbestätigung und in der Rechnung sowohl als kostenlos benannt wird, als auch mit 0€ bepreist ist, würde ich das tatsächlich als solch eine Schenkung interpretieren.
Aber probieren geht wohl über studieren - Ich werde es vielleicht einfach mal ausprobieren und schauen, was passiert.