Rektor unternimmt nichts gegen Mobbing?

8 Antworten

In erster Folge solltet ihr das ganze schruftlich machen als Klassengemeinschaft.

Euch kann hierbei sicher der Schulsprecher helfen.

Im nächsten Schritt ist dann der Elternschulsprecher der nächste Ansprechpartner

Wichtig ist das ihr nicht emotional sondern sachlich argumentiert und alle unterschreibt die etwas mitbekommen haben

Dazu müsste man wissen, was da vorgefallen ist.

"Mobbing" war das jedenfalls nicht, den dazu gehört ein Mob, also eine Meute.

Aber weswegen wurde die Schülerin von der Lehrerin fertig gemacht?

anonym5559292 
Fragesteller
 23.04.2018, 16:27

Es spricht sich Rum das die Lehrerin Rechtsradikal ist. Und meine Klassenkameradin ist Muslimin

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Aleqasina  23.04.2018, 16:39
@anonym5559292

Ihr müsst ein Dossier anlegen, also das, was die Lehrerin gegen die Schülerin sagt oder macht, genau aufschreiben. Auch rechtsradikale Äußerungen. alles genau mit Ort, Zeit, anwesenden Personen (ggf. auf das Klassenbuch verweisen), den genauen Wortlaut usw. Auch, wann wo und wie ihr die Rektorin informiert habt und wie sie reagiert hat, gehört da mit hinein.

Wenn ihr genügend belastendes Material beisammen habt, macht Kopien davon. Dann schreibt der Klassensprecher oder Schulsprecher eine "Dienstaufsichtsbeschwerde", in der er die Sache in knappen Worten zusammenfasst und um Abhilfe bittet. Die Dienstaufsichtbeschwerde adressiert ihr ihr an die Schulbehörde und schickt sie dorthin. Das Dossier fügt ihr als Anhang bei. Kopien bekommt die Rektorin, die Schulkonferenz, die Elternkonferenz, der Schulsprecher und das Bildungsministerium. Das schlägt ein wie eine Granante!

Es muss aber alles Hand und Fuß haben, sauber begründet sein und Nachprüfungen (Zeugenaussagen) standhalten. Und es muss klar sein, dass die Lehrerin wirklich im Unrecht ist. Sonst geht der Schuss nach hinten los und ihr seid selbst die gelackmeierten.

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Was ist denn "wegen ihr" vorgefallen?

anonym5559292 
Fragesteller
 23.04.2018, 16:25

Nichts. Sie hat gut mitgemacht. Ich glaube sie meinte damit dass sie selber schuld ist das sie weint

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Kontext hilft ja meistens etwas statt pauschal der einen oder anderen Seite recht zu geben.

Die Eltern können sich an die der Schule vorgesetzte Behörde wenden.

( Schulaufsicht oder Bildungsministerium )

Demelebaejer  23.04.2018, 17:19

Unsinn, weil nicht zuständig.

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