Reicht es schon den DNS zu ändern damit meine Eltern nicht wissen wohin ich surfe?

5 Antworten

Nein, das reicht nicht. Die aufgerufenen IPs sehen die dann trotzdem (falls der router das logt).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe selber lange im PC gearbeitet

Deine Eltern können es auch so nicht sehen.

Außer sie würden jetzt im Router den Datenverkehr mitschneiden, was aber nicht jedes Router-Modell unterstützt. Zusätzlich würden sie sich tatsächlich damit strafbar machen.

Bliebe also nur noch der Weg auf deinem Handy ... entweder indem sie direkt auf dein Handy gucken, oder dir eine "Überwachungsapp" installiert haben.

Bei allen 3 Möglichkeiten würde das Ändern des DNS aber nichts bringen, da der DNS nichts anonymisiert.

Ein anderer DNS könnte dir z.B. nur dabei helfen, unerwünschte Werbung zu filtern.

Scanfee32 
Fragesteller
 30.06.2022, 15:09

Mein Vater ist in der Lage alle möglichkeiten Router Technisch zu nutzen, der hat auch OpenWRT und so falls dir das was sagt… Es geht um das rein mögliche.

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VictorVector  30.06.2022, 15:12
@Scanfee32

Wie gesagt, wenn er sowas macht, selbst im eigenem Heimnetzwerk bei der Familie, sollte er sich mal die Paragraphen 202a, 202b, 202c (Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten), 303a sowie 303b Strafgesetzbuch anschauen.

Nichts desto trotz, wenn nun dein Vater jetzt unbedingt nicht mitbekommen soll, wie du dir Fickerfilmchen reinziehst, dann musst du dir einen VPN besorgen.

Kostet dann aber wenn er A gut sein soll, und B unlimitierten Traffic haben soll.

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TechPech1984  30.06.2022, 15:16
@VictorVector

kompletter unfug , wenn er das ansagt ist das weder auspähen noch sonst was . wenn man schon von rechtsdingen keine ahnung hat , dann gar nciht antworten . es ist ja nicht unwissend . punkt .

genauso wie jede billig gratis app alles mögliche machen darf, wenn du den AGB zustimmst .

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VictorVector  30.06.2022, 15:28
@TechPech1984

Unfug also?

Wer sich nun frisch ans Werk macht, egal ob in seiner Behörde, seinem Unternehmen oder daheim im Privatnetzwerk, dem sei der Blick auf die Paragraphen 202a, 202b, 202c (Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten), 303a sowie 303b Strafgesetzbuch nahegelegt. Es handelt sich hier um kein Kavaliersdelikt, sondern um eine Straftat. Und das gilt auch für den Einsatz im heimischen privaten Netzwerk ohne Kenntnis der anderen Familienmitglieder / Nutzer. Auch im dienstlichen / geschäftlichen Umfeld sollte der Einsatz zuvor mit der Behörden-/Unternehmensleitung, sowie dem Personal-/Betriebsrat und dem Datenschutz- sowie dem Informationssicherheitsbeauftragten abgeklärt werden. Der Einsatz durch einen Mitarbeiter außerhalb der IT und ohne Abstimmung verbietet sich von selbst.

Quelle

Ich kann dir dazu auch gerne noch weitere Quellen herausgoogeln. Aber ist wahrscheinlich trotzdem falsch, und du weißt es trotzdem besser!

Eine richtig ekelhaft unangenehme Person bist du! Aber was will man auch von einem Kerl erwarten, der sich hier laut Profil als Weib ausgibt!

Schade dass mir noch nicht eingefallen ist, was dein alter Account war.

Und Tschüss!

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VictorVector  30.06.2022, 15:32
@VictorVector

Ach ja .... Kinderlos scheinst du mir auch zu sein .... denn welcher Vater sagt denn bitte: "Sohneman, ich überwache den Datenverkehr, also nimm dich in Acht ..." 🤦🏼‍♂️

Und die scheiß Igno-Funktion hier scheint mir auch voll für die Tonne zu sein. Anderenfalls hätte ich den Müll erst gar nicht gelesen, und müsste nicht schon wieder zu Hulk werden ....

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franzhartwig  30.06.2022, 15:33
@VictorVector
sollte er sich mal die Paragraphen 202a, 202b, 202c (Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten), 303a sowie 303b Strafgesetzbuch anschauen.

Huh, scharfe Geschütze.

202a: Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hier fehlt es an der besonderen Sicherung gegen unberechtigten Zugang. Das ist ein zwingendes Merkmal für die Anwendung dieser Vorschrift. Deswegen habe ich das und mal fett markiert.

202b: Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung ... verschafft, ...

Die Protokollierung technischer Abläufe wird von dieser Vorschrift nicht erfasst.

Weil 202a und b nicht einschlägig sind, ist 202c ebenfalls nicht anwendbar.

303a: Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert

Derartiges steht hier gar nicht zur Diskussion.

303b: Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört

Auch das steht nicht zur Diskussion.

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franzhartwig  30.06.2022, 15:23
Deine Eltern können es auch so nicht sehen.

Das hängt vom Router ab. Fritzbox, Speedport, Vodafone-Standard können das nicht. Es gibt aber sehr wohl Router, die die Zugriffe protokollieren können.

Zusätzlich würden sie sich tatsächlich damit strafbar machen.

Dann würden sich viele Firmen strafbar machen.

Bei allen 3 Möglichkeiten würde das Ändern des DNS aber nichts bringen, da der DNS nichts anonymisiert.

Anomyisierung ist sowieso das falsche Stichwort. Du benötigst Verschlüsselung, nicht Anonymisierung.

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VictorVector  30.06.2022, 15:25
@franzhartwig
Das hängt vom Router ab. Fritzbox, Speedport, Vodafone-Standard können das nicht. Es gibt aber sehr wohl Router, die die Zugriffe protokollieren können.

Was steht darunter? 🙄

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franzhartwig  30.06.2022, 15:37
@VictorVector
Was steht darunter?

Worunter?

Aber gut, ich präzisiere: Es gibt Routermodelle, die Protokolle führen können. Ein Paketmitschnitt ist kein Protokoll und in dem Fall nicht notwendig, um an die in Rede stehenden Informationen zu kommen.

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nope , ist auch nicht nötig, dein vater hat das sorgerecht und macht sich eben sorgen .

so ist das wenn man noch nicht selbst sein unglück planen darf .

und im urlaub , macht man urlaub und nicht internet .

Scanfee32 
Fragesteller
 30.06.2022, 15:27

Die Frage war eher aus Interesse gestellt.

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Von Experte Kerner bestätigt

So funktioniert das nicht. Du brauchst ein gutes VPN. Dann können deine Eltern nur verschlüsselte Spaghetti sehen.

Scanfee32 
Fragesteller
 30.06.2022, 15:10

Ja, das weiß ich. Hier im Urlaub ist mein Internet aber zu schlecht für VPN, und ich frage auch mehr aus Interesse und was halt technisch möglich ist…

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AtmenderMens175  01.07.2022, 08:20
@Scanfee32

Zu schlecht für ein schlechtes VPN wohlgemerkt. Probier mal Windscribe. Ist kostenlos und gut. Verlangsamt kaum was, ich kann damit sogar gamen ohne dass der Ping sonderlich beeinflusst wird.

Wenns einfacher gehen soll, kannst du auch übergangsweise das Avast VPN free trial nutzen. Avast VPN ist ebenfalls gut.

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kommt drauf an, ob der Verkehr mit dem DNS Server verschlüsselt wird... bei mir wird er das nicht...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung