Rechtslage Kind klaut?

4 Antworten

Entscheidend für die Abwicklung dürfte sein, dass Kaufvertrag so gar nicht gültig ist. Bei Minderjährigen greift der Taschengeldparagraph. Ich denke 10.000 € übersteigen den Wert dessen etwas.

Von daher ist nur zu prüfen, in wie weit die Sache zurückgegeben werden kann. Ist dies nicht möglich hat der Verkäufer ein Problem.

Diebstahl liegt hier nur dann vor, wenn die Eltern dies verfolgt sehen möchten, denke ich also eher nicht.

urlifri  17.07.2023, 17:15

Du hast eine Null zu viel gelesen, es waren Tausend

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Zurückgeben der gekauften Sachen funktioniert nicht.

Warum nicht? Da kann doch einfach die genehmigung verweigert werden und der Kaufvertrag ist nichtig.

Aber ansonsten, ja, muss das Kind das Geld zurückzahlen.

Muss das Kind dann das Geld wieder zurück zahlen wenn es irrgendwann mal mit Arbeiten beginnt oder vergisst man das einfach nach paar Jahren ?

Dafür gibt es keine Regeln, das entscheiden die Eltern individuell.

Alex

Das müssen die Eltern entscheiden was sie da tun.

Rein nach Gesetz Diebstahl, lastest du deinem Kind nur eher nicht an.

Man kann die Sachen aber weiterverkaufen.