Rechtsfrage vom Auto fast überfahren worden?
Wir(2 andere+ich) sind ein Kurzes sehr unbefahrenes Stück auf der Straße gegangen. Plötzlich beschleunigt hinter der Ecke(Links von uns) ein Typ, driftet mehr oder weniger um die Ecke und fährt uns fast um. Gebremst hat er nicht, wir sind nur ausm weg gerannt. Er hat uns noch ins Gesicht gegrinst/gelacht (auslachend) und ist so 20 Meter weiter wieder driften zum Stand gekommen und hat nen Freund eingesammelt. Also wir wahren im egal. Ich weiß das wir rechtlich nicht auf der Straße hätten gehen dürfen, besteht hier jedoch auch ein Strafbestand gegen ihn? Danke im voraus
Die Straße war direkt in einem Wohngebiet. In der Straße aus der er kam ist nebenbei auch ein Kindergarten. Also wir reden hier nicht von Bundesstraße im wald sondern von einem Kleinstadt Wohngebiet.
7 Antworten
Es sind viele Idioten unterwegs da draußen auf der Straße, das wirst du später in Zukunft wenn du selbst mal fährst, ganz besonders deutlich merken - Vorraugesetzt, du wirst nicht selbst einer dieser Vollblutidioten
Im Zweifel immer das Kennzeichen aufschreiben und zu Blaulichtmenschen
Vermutlich wird jedoch nicht viel passieren, da niemand von euch über den Haufen gedriftet wurde
Der Dreckwichser bleibt also - Zumindest bei dieser Situation - Wohl unversehrt
Wenn er mal ein Kiddi beim Kindergorden erfasst, wird er vllt. von einem sehr wütenden Daddy gejagt, der die Gelegenheit inbrünstig nutzen will, um den Frust der letzten 25 Jahre zu entladen
Und haltet euch selbst an die Regeln für Fußgänger, so wäre euch auch einen Schreck erspart geblieben
Was habt ihr denn auf der Fahrbahn zu suchen? Sind da keine Fussgängerwege?
Bei der fahrlässigen Körperverletzung gibt es keinen Versuch, der strafbar wäre.
Versuchter Totschlag oder Mordversuch ist noch viel abwegiger, dafür hätte er es gezielt auf euch abgesehen haben müssen.
Alle anderen Vorwürfe, wie z.B. nicht angepasste Geschwindigkeit, würden nur in ein geringes Bussgeld münden, wenn überhaupt.
Abhaken unter Lebenserfahrung.
Nichts zu machen. Die Straße ist nicht für Fußgänger
da er euch nicht getroffen hat ist ja nichts passiert, es ist keiner zu Schaden gekommen. Wenn etwas passiert wäre könnten wir die Rechtslage klären.
Man muß immer so fahren, dass man sein Auto innerhalb der Sichtweite zum Stehen bringen kann. Das war hier wohl nicht der Fall.
Inwiefern durftet ihr auf der Strasse nicht gehen? War das eine Bundesstrasse oder eine Autobahn?
Nein es war direkt in einer Wohngebiet. In der Straße aus der er kam ist nebenbei auch ein Kindergarten.
Wieso durfte man sich nicht als Fußgänger auf der Strasse aufhalten?
Weil Bürgersteige vorhanden waren glaube ich
Auch dann darf man auf der Strasse gehen.
Aber egal. Er ist zu schnell gefahren. Nur: Was willst du machen, wenn nichts passiert ist?
(1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat.
§ 25 StVO
Ich denke du hast recht