Rechtliche Drohung eBay Kleinanzeigen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich kann ihn verstehen, da wäre ich auch sauer. Gibt Leute die sitzen nicht 24/7 vor dem Rechner. da hättest du auch ruhig noch warten können.

Entschuldige dich vernünftig und erkläre wie es dazu gekommen ist. Das Geld überweist du natürlich umgehend zurück sobald es da ist.

Genizum 
Fragesteller
 15.02.2020, 07:18

Ich entschuldige mich ständig in fast jeder Nachricht aber es juckt ihn einfach nicht

Das Geld würde ich selbstverständlich zurück geben :)

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Caila  15.02.2020, 07:24
@Genizum

Ich würde ihm nochmal schreiben ,distanziert aber höfflich nochmal klar machen das du die Umstände bedauerst und sobald das Geld drauf ist es ihm zurück überweist. Und würde ihn bitten das auch wenn du seinen Ärger verstehst er von unangemessenen Äußerungen absehen soll, sowie das du ihm mitteilst sobald du sein Geld zurück überwiesen hast.

Danach würde ich gar nicht mehr reagieren sondern erst wieder schreiben wenn du das Geld zurück überwiesen hast. Und dann auch nur das mitteilen
Den NArichtenverlauf würde ich sicherheitshalber abspeichern, wer weiß was er in seinem Ärger noch von sich gibt. So hast du im Zweifelsfall etwas in der Hand.

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Genizum 
Fragesteller
 20.02.2020, 21:26
@Caila

Es handelte sich um jemanden der mir Angst machen wollte damit ich das Paket schnellstmöglich versende und er das geld nicht zahlen muss.

Schließlich ist das Geld nicht angekommen

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Du solltest dir keine Gedanken machen, dass derjenige wegen dem Betrag den Rechtsweg eingeht.

Das ist Tagesordnung bei Kleinanzeigen und hatte ich auch schon ganz oft.

Bei vielen Interessenten schreibe ich nur einem meine IBAN und warte dann auch 2 Tage, bis das Geld drauf ist. Den anderen schreibe ich dann, dass es reserviert ist und dass ich mich ggfl. noch mal in 2 Tagen melde. Sollte nach 2 Tagen der Betrag noch nicht überwiesen sein und der Interessent sich nicht melden, dann nehme ich den nächsten. So mache ich es auch, wenn jemand nicht zur Abholung erscheint. Bei mir sind Käufer auch schon so oft vom Kauf zurückgesprungen, da ständig das BGB zu zitieren und mit Anwalt zu drohen würde mir die gesamte Freizeit rauben.

Genizum 
Fragesteller
 15.02.2020, 10:03

Danke 🤗

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Du hast also einen Artikel an 2 Kunden verkauft, hast mit zwei Kunden Verträge für eine Sache abgeschlossen. Das ist Betrug, damit hast Du Dreck am Stecken.
Auch wenn der Streitwert relativ gering ist, musst Du mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Silo123  15.02.2020, 07:19

Betrug ist es nicht! , da bei dem Vorgang keine ungerechtfertigte Bereicherungsabsicht vorlag. Wenn das Geld nicht zurückerstattet würde, dann erst würde es zum Betrug. Das Dilemma mit 2 abgeschlossenen Kaufverträgen besteht natürlich trotzdem..

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Arlecchino  15.02.2020, 07:20
@Silo123

Eine Sache an zwei Kunden zu verkaufen, ist Betrug. Der Fragesteller hat mit dem ersten Interessenten einen Kaufvertrag abgeschlossen, dann mit dem zweiten.

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Caila  15.02.2020, 07:25
@Arlecchino

Und dann weiß ihm mal nach das er das in der Absicht getan hat um sich zu bereichern

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Artus01  15.02.2020, 08:10
Das ist Betrug,

Das ist Unsinn! Vorsatz ist ein Tatbestandsmerkmal, welches beu Betrug vorliegen muss. Nach Schilderung in der Frage ist das aber absolut nicht der Fall.

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BlauerPanthero  15.02.2020, 08:27
@Artus01 Strafgesetzbuch (StGB) § 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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Artus01  15.02.2020, 10:59
@BlauerPanthero

Du musst mir keine § des StGB hier einkopieren, ich kenne sie und weiss sie leicht zu finden. Vor allem solltest Du es dann sein lassen wenn sie nicht passen und Du sie offensichtlich nicht verstehst, dort steht das Entscheidende nämlich schon in den ersten drei Worten:

Wer in der Absicht ......

Das bedeutet Vorsatz, und davon ist in der Frage nun wirklich nichts zu erkennen. Ohne Vorsatz, kein Betrug!

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Artus01  16.02.2020, 08:42
@BlauerPanthero

Was eben nicht zu beweisen ist, sofern die Fragestellerin bei ihrer hier geschilderten Version bleibt.

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Artus01  17.02.2020, 08:12
@BlauerPanthero

Wo hast Du denn diesen unpassenden Link ausgebuddelt?

Es bleibt ganz klar dabei, das zunächst für den Betrug kein Vorsatz nachweisbar ist. Der scheidet hier schonmal aus.

Was eventuelle Schadensersatzansprüche angeht, so muss der "Käufer" nachweisen dass überhaupt ein Schaden entstanden ist. Das dürfte ebenfalls recht schwierig werden.

Dann noch was dazu:

Juristerei ist nicht dein Ding, oder?

Da behaupte ich doch glatt das Gegenteil, war ich doch über 40 Jahre Justizbeamter. So watt aber auch ....

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Send ihm einfach das Geld zurück, fertig ist die Sache

emib5  15.02.2020, 08:09

Das sieht der Gesetzgeber anders.

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emib5  15.02.2020, 18:32
@olewsth

Selbstverständlich gibt es einen Kaufvertrag.

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Hast du mit dem ersten Käufer einen wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen? Das wäre für mich der entscheidende Punkt.

Intergalactic  15.02.2020, 07:00

Man sollte dieses Gedöns nicht so hoch aufhängen. Für 32 Ocken lohnt sich die Aufregung nicht.

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peterobm  15.02.2020, 07:13
@Intergalactic

sieht der Gesetzgeber anders, es existieren 2 Kaufverträge und das Rechtswirksam.

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