Psychotherapeut + Nebengewerbe Umsatzsteuer?

4 Antworten

Kommt drauf an.

Die Steuerbefreiungen als solche stehen im § 4 UStG und die sind IMMER aktiv (außer man Optiert gem. § 9 auf Verzicht der Befreiung, was in einigen Fällen auch möglich ist, was ich hier aber denke ich, nicht erklären muss).

Wenn die psychotherapeutischen Heilbehandlungen unter 4 Nr. 14 oder so fallen (das wären, nebenbei ärztliche Heilbehandlungen), dann sind sie steuerfrei und bleiben auch steuerfrei, unabhängig davon ob du noch was anderes machst.

Wenn allerdings nur keine Steuer erhoben wird, du z.B. eine kleine Autoreparaturwerkstatt hast, deren Umsätze rein theoretisch steuerpflichtig sind (mangels Ausschluss im § 4), aber die Steuer nicht erhoben wird, weil du wirksam die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 in Anspruch nimmst; DANN kann es sein, dass ein weiteres Umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe deinen Brutto-Ist-Gesamtumsatz nach § 19 (3) so sehr steigert, dass du nicht mehr für die Kleinunternehmerregelung in Frage kommst und dementsprechend Steuer erhoben wird, du aber auch Vorsteuer ziehen kannst.

Ich gehe aber eher davon aus, dass ersteres der Fall ist. Und damit wären nur die Umsätze aus dem Nebengewerbe (sofern das per se Umsatzsteuerpflichtig ist) auch Umsatzsteuerpflichtig und alles weitere wäre weiterhin Steuerbefreit nach § 4. Doch beim Nebengewerbe kannst du dann ggf. die Kleinunternehmerregelung nach § 19 wählen, wenn die für dich in Frage kommt.

An Deiner Stelle würde ich einen Fachmann bzw. Fachfrau aufsuchen und befragen. Willst Du Dich bei so einer Frage allen Ernstes auf eine Aussage bei Gutefrage verlassen?

BeviBaby  14.05.2021, 13:59

Naja, kommt drauf an von wem die Aussage kommt...

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robinkirchner1 
Fragesteller
 14.05.2021, 14:01

Selbst Fachleute sind sich dahingehend unsicher. Deswegen frage ich mehrere Leute, weil ich mich nie auf eine Antwort verlassen kann ;)

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Umsatzsteuerlich bist du ein Unternehmer sprich alle vorhanden Einzelnternehmen und Gewerbe die du betreibst fallen dort unter einen Hut. Wenn dein anderes Gewerbe grds Umsatzsteuerpflichtig ist kannst du jedoch weiterhin die klein Unternehmerregelung nach § 19 UStG im Anspruch nehmen soweit diese Umsätze einen Betrag von 17.500 Euro nicht übersteigen. Dann musst du weiterhin keine ust abführen. =)

BeviBaby  14.05.2021, 13:55

22.000

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MayPief  14.05.2021, 14:03
@BeviBaby

Wenn du von Anfang an weißt das du diese Grenze übersteigst musst du die umsatzsteuer dafür abführen. Dann werden Voranmeldungen fällig bei dem du erstmal monatlich angeben musst wie deine ust freien Umsätze und deine ust pflichtigen Umsätze sind. Im Gegenzug kannst du dann bei Anschaffungen oder verbindlichkeiten die auf das ust pflichtige Gewerbe fallen die Vorsteuer ansetzen. Die ust freien Umsätze bleiben auch weiterhin ust frei. Solltest du denken das du erstmal drunter bleibst und dann doch am Jahresende drüber sein ist es nicht so schlimm. Denn bei der Kleinunternehmerregelung kommt es auf die voraussichtlichen Umsätze an. Sprich für das Jahr kannst du die Regelung dann trotzdem in Anspruch nehmen und musst erst im folgejahr umsatzsteuer ausweisen und abführen

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MayPief  14.05.2021, 14:08
@MayPief

Ja stimmt grenzen würden ja angehoben. Danke für die Korrektur =)

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Helefant  14.05.2021, 14:10
@MayPief

Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind grundsätzlich vierteljährlich abzugeben. Auch die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe bei Neugründung wird zur Zeit nicht angewandt.

Aber um eine Neugründung in dem Sinn handelt es sich hier sowieso nicht, da ja die Tätigkeit als Psychotherapeut schon ausgeübt wurde.

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robinkirchner1 
Fragesteller
 14.05.2021, 13:56

Und wie wird es gehandhabt, wenn es diese Grenze übersteigt?

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Ja, das weiß jemand - (d)ein Steuerberater! Dieser kann dir genau sagen, was du wie machen kannst und dabei beachten musst, damit du keinen Ärger mit dem Finanzamt bekommst, aber auch nicht zu viele Steuern zahlst. Also ab dorthin und die Beratungsstunden dafür einfach mal gönnen!